Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5502 6. Wahlperiode 30.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter, Henning Foerster und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Private Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den privaten Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern bei? Private Hochschulen sind im Rahmen des Landeshochschulgesetzes zulässige Ergänzungen der staatlichen Hochschullandschaft. Die Sicht der Landesregierung deckt sich insoweit mit den durch den Landtag verabschiedeten einschlägigen Regelungen des Landeshochschulgesetzes . 2. Seit wann gibt es an welchen Standorten in Mecklenburg- Vorpommern wie viele private Hochschulen mit wie vielen Studierenden und Lehrkräften (bitte nach Jahren darstellen)? Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur staatlich anerkannten Hochschulen gemäß § 108 Absatz 1 Satz 1 Landeshochschulgesetz. Es sind lediglich Außenstellen/Nebenstellen staatlich anerkannter Hochschulen mit Hauptsitz in anderen Bundesländern zu verzeichnen. Diese unterliegen in vollem Umfang der Rechtsaufsicht des Bundeslandes, das die staatliche Anerkennung ausgesprochen hat. Drucksache 6/5502 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Mittel erhalten die privaten Hochschulen aus den Haushalten des Landes und des Bundes (bitte für die Jahre 2011 bis 2016 tabellarisch darstellen und konkreten Verwendungszweck benennen)? In Mecklenburg-Vorpommern ist kein Hauptstandort einer privaten Hochschule angesiedelt. Daher sind keine Mittel für private Hochschulen vorgesehen. Auch in den Jahren, in denen das Baltic College seinen Hauptsitz im Land hatte, erhielt die Einrichtung keine staatlichen Zuschüsse des Landes zum Betrieb. Dies gilt in gleicher Weise für die Mittel aus dem Hochschulpakt , die der Bund zur Verfügung stellt. 4. Bewirbt die Landesregierung das Studium an privaten Hochschulen z. B. in der Marketinginitiative „Studieren mit Meerwert“? a) Wenn ja, bitte konkrete Maßnahmen und deren Kosten darstellen! b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Studium an privaten Hochschulen wird vom Land nicht beworben. Die Aufnahme privat finanzierter Hochschulen in die Marketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ ist nicht angezeigt, da das Land nicht Träger dieser Hochschulen ist. 5. Unterstützt die Landesregierung die Lehrtätigkeit von Professoren und Dozenten der öffentlichen Universitäten und Hochschulen an privaten Hochschulen? a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür? b) Wenn nicht, welche Gründe stehen dem entgegen? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Überzeugende Gründe dafür, das eigene Personal bei der Tätigkeit beim Wettbewerber zu unterstützen, sind nicht erkennbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5502 3 6. Inwieweit gibt es aktuell Kooperationen zwischen privaten und öffentlichen Hochschulen und wenn ja, in welcher Form? Ob es aktuelle Kooperationen zwischen den in Mecklenburg-Vorpommern betriebenen Außenstellen/Nebenstellen und öffentlichen Hochschulen des Landes gibt, ist der Landesregierung nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 2). 7. Welche Gründe sieht die Landeregierung dafür, dass die Designschule Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern keine Akkreditierung als Hochschule erhielt und somit der Sitz der Designschule von Schwerin nach Leipzig verlegt wurde? Die Designhochschule Schwerin wurde mit Bescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. August 2013 staatlich anerkannt, nachdem der Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates das Konzeptprüfungsverfahren der Designhochschule am 15. März 2013 mit einem positiven Votum abgeschlossen hatte. Ebenfalls am 15. März 2013 wurden die Studiengänge befristet bis zum Ablauf des Studienjahres 2015/2016 unter der Voraussetzung der Erfüllung von Auflagen akkreditiert. Am 10. September 2014 erfolgte die staatliche Anerkennung der Designhochschule durch den Freistaat Sachsen. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2014 an die Designhochschule Schwerin hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Hochschule mitgeteilt, dass damit die staatliche Anerkennung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlischt und festgestellt, dass auf der Grundlage der staatlichen Anerkennung des Freistaates Sachsen der Betrieb der Außenstelle in Schwerin erlaubt ist. Die Gründe für die Verlagerung des Sitzes der Hochschule sind der Landesregierung nicht bekannt.