Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2016 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5503 6. Wahlperiode 22.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten durch Aufhebung des § 103 StGB ersatzlos zu streichen. Nach Auffassung der antragstellenden Länder sei dieser Straftatbestand bereits bei seiner Wiedereinführung im Jahre 1953 umstritten gewesen, da befürchtet wurde, dass diese Strafbarkeit insbesondere hinsichtlich der Vertreter von Diktaturen zu weit ausgedehnt werden könne. Zudem bestehe zwar die völkerrechtliche Pflicht, Angriffe auf Repräsentanten ausländischer Staaten zu bestrafen, ob dies sich allerdings auf Angriffe gegen die Ehre im Sinne von § 103 StGB beziehe, sei umstritten. Nach herrschender Meinung bestehe keine Verpflichtung zu Sonderstrafnormen mit erhöhter Strafandrohung. 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung der sofortigen Sachentscheidung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) auf Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen , Schleswig-Holstein, Thüringen im Bundesrat nicht zugestimmt? Die Landesregierung hat sich in der 945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016 zur Frage der sofortigen Sachentscheidung enthalten, um eine Ausschussberatung des Gesetzentwurfes zu ermöglichen. Zum Stimmverhalten im Einzelnen sei auf die Beantwortung der Landesregierung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5415 verwiesen. Drucksache 6/5503 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur ersatzlosen Streichung des § 103 StGB? Die Landesregierung unterstützt eine ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuches.