Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5509 6. Wahlperiode 04.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gutachten zur Optimierung der Schülerbeförderung und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5461. 1. Welche Schulschließungen wurden für die „Analyse der Schulwegzeiten im Jahr 2030 unter Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlicher Aufhebungen von Schulen infolge der demografischen Entwicklung “ konkret angenommen (bitte jeweils die Schule und den jeweiligen Landkreis sowie die Gesamtzahl angeben? Das Gutachten wurde als unmittelbare Folge des Landtagsbeschlusses zu Drucksache 6/1139(neu) in Auftrag gegeben. Allerdings liegt aus Sicht der Landesregierung der Fragestellung eine andere Auslegung des Beschlusses des Landtages zu Drucksache 6/1139(neu) zugrunde, „im Ergebnis der Umsetzung des Parlamentsauftrages gemäß Landtagsdrucksache 6/392 Nr. 2 unter besonderer Berücksichtigung zumutbarer Schulwegzeiten auch im Zusammenhang mit dem Erhalt kleiner Standorte sowie pädagogisch sinnvoller Mindestgrößen von Schulen eine Bildungslandkarte für ein langfristig bestandsfähiges Schulnetz bis möglichst 2030 zu entwickeln“. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Landesregierung ein Instrument zu entwickeln, das den Trägern der Schulentwicklungsplanung eine bessere Verbindung der Schulentwicklungsplanung mit der Planung der Schülerbeförderung erlauben soll. Drucksache 6/5509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Schülerzahlprognosen und welche Schülermindestzahlen für den Erhalt eines Schulstandorts wurden bei der Annahme möglicher Schulaufhebungen bis 2030 zugrunde gelegt? 3. Trifft es zu, dass die Schülerzahl in den öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach der Prognose der Landesregierung im Jahr 2030 auf dem Niveau des Jahres 2014 liegt, wobei die Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 hierbei noch unberücksichtigt sind? Zu 2 und 3 Der Auftrag des Landtages auf Drucksache 6/1139(neu), „im Ergebnis der Umsetzung des Parlamentsauftrages gemäß Landtagsdrucksache 6/392 Nr. 2 unter besonderer Berücksichtigung zumutbarer Schulwegzeiten auch im Zusammenhang mit dem Erhalt kleiner Standorte sowie pädagogisch sinnvoller Mindestgrößen von Schulen eine Bildungslandkarte für ein langfristig bestandsfähiges Schulnetz bis möglichst 2030 zu entwickeln“, wird auf Basis der aktualisierten 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern bis 2030, Drucksache 6/1477, umgesetzt, die Arbeitsgrundlage für die Landesregierung ist. Grund hierfür ist, dass die aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 als einzige regionalisiert vorliegt und damit eine geografische Zuordnung zulässt. Die aktuellen Regelungen zu den Schülermindestzahlen sind den §§ 45, 45a des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern zu entnehmen. Die Landesregierung sieht sich an die gesetzlichen Grundlagen gebunden. Aus dem Wortlaut der Drucksache 6/1139(neu) lässt sich aus Sicht der Landesregierung auch kein anderer Handlungsauftrag ableiten. Die Landesregierung wiederholt ihre Auffassung, dass, sollten politische Setzungen notwendig erscheinen, diese erst nach Abschluss einer Analyse qualifiziert erörtert werden können. Sie hält dies auch losgelöst von der Einzelfrage weiterhin für die richtige Reihenfolge. 4. Für wann war die Fertigstellung des Gutachtens ursprünglich geplant? Welche konkreten Nachbesserungen und Erweiterungen wurden gegenüber den Gutachtern verlangt, die eine Fertigstellung erst im Jahr 2017 erwarten lassen? Für die Fertigstellung des Gutachtens war kein konkreter Zeitpunkt geplant. Die Nachbesserungen beziehungsweise Erweiterungen umfassen den Umfang, Darstellungsmöglichkeiten sowie erforderliche Neuberechnungen. Die Landesregierung zieht es gegenüber einem gesetzten Termin vor, valide Daten vorzulegen und getroffene Annahmen zu plausibilisieren. Die Landesregierung hält dies für eine seriöse Debatte für zwingend notwendig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5509 3 5. Werden sich die Kosten für das Gutachten durch die Erweiterungen oder andere Gründe erhöhen und wenn ja, um welchen Betrag? Ja. Der Betrag steht noch nicht fest. 6. Inwieweit wurden bzw. werden die Landkreise als Träger der Schülerbeförderung und der Schulentwicklungsplanung in die Erstellung des Gutachtens einbezogen? Sollen die Ergebnisse des Gutachtens den Landkreisen als Träger der Schülerbeförderung und der Schulentwicklungsplanung zur Verfügung gestellt werden? Bisher sind die Träger aus oben genannten Gründen nicht eingebunden worden. Die Landesregierung zieht es vor, insbesondere für die Beratung mit den Trägern valide Daten vorzulegen und getroffene Annahmen zu plausibilisieren. Die Landesregierung hält dies für eine seriöse Debatte für zwingend notwendig. 7. Welche Zwecke verfolgt die Landesregierung mit den in Auftrag gegebenen Analysen? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 wird verwiesen. 8. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit Gutachten, Studien oder ähnliches zur Schülerbeförderung oder zu Schuleinzugsbereichen in Auftrag gegeben und wenn ja, welche? Dem damaligen Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wurde von der Pöyry Infra GmbH die Vorstudie „Entwicklung von Instrumenten zur Optimierung von Schulentwicklungs - und Nahverkehrsplanungen (integrierte Planungen) in den zukünftigen Großkreisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2007 erstellt.