Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5510 6. Wahlperiode 27.06.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verkauf von Landesflächen in Schwerin-Mueß und ANTWORT der Landesregierung In der Schweriner Volkszeitung vom 25. Mai 2016, Lokalausgabe Schwerin, wird unter der Überschrift „Endlich: Neustart an der ‚Fähre‘“ von einem Verkauf von Fläche des Landes an den Eigentümer der ehemaligen Gaststätte „Zur Alten Fähre“ berichtet. 1. Mit welchem Datum wurde der Vertrag über den Verkauf von Landesfläche an den Eigentümer der ehemaligen Gaststätte „Zur Alten Fähre“ abgeschlossen? 2. Zu welchem Preis wurde die Landesfläche verkauft? 3. Wie groß ist das durch das Land verkaufte Areal? 4. Waren mit dem Verkauf der Landesflächen Auflagen verbunden und wenn ja, um welche handelt es sich (z. B. Gewährleistung des öffentlichen Zuganges zum Wasser, bestimmte Nutzungsauflagen o. Ä.)? 5. Welches Ziel wurde seitens der Landesregierung mit dem Grundstücksverkauf verfolgt? a) Ist der Landesregierung bekannt, dass die Fläche im baurechtlichen Außenbereich liegt? b) Wurden seitens der Landesregierung Zusagen getätigt, mit der eine mögliche Bebauung des Areals in Aussicht gestellt wurde, obwohl sich das Areal im baurechtlichen Außenbereich befindet? Die Fragen 1, 2, 3, 4, 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/5510 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der in der Schweriner Volkszeitung, Lokalausgabe Schwerin, am 25. Mai 2016 veröffentlichte Artikel „Endlich: Neustart an der Fähre“ enthält die Aussage, dass der Eigentümer der ehemaligen Gaststätte „Zur Alten Fähre“ ein Nachbargrundstück vom Land erworben haben soll. Diese Aussage ist nicht zutreffend. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in besagtem Areal kein Grundvermögen besessen und hat demgemäß auch keine Flächen an den Eigentümer der ehemaligen Gaststätte „Zur Alten Fähre“ veräußert. Die Landesregierung kann daher die gestellten Fragen nicht beantworten.