Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5511 6. Wahlperiode 08.07.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vergabe von Beratungs- und Dienstleistungen durch die Landesregierung an Dritte 2014 bis 2015 und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5292 ergeben sich Nachfragen. 1. Was war jeweils Gegenstand der presserechtlichen Beratung des Ministeriums für Inneres und Sport im Zeitraum August bis Oktober 2014 und Februar bis März 2015? Gegenstand der presserechtlichen Beratung war jeweils die Prüfung der Erfolgsaussicht einer gerichtlichen Überprüfung unsachlicher und Tatsachen entstellender Presseberichterstattungen und zwar in einem Fall im Zusammenhang mit der Bestellung eines Beratenden Beauftragten zur Konsolidierung der Haushalte der Landkreise (August 2014), in einem weiteren Fall im Zusammenhang mit Informationen zum Kriminalitätsgeschehen an die Presse (Oktober 2014) und in einem Fall zur Frage der Bildungsabschlüsse von Regierungsmitgliedern (Februar/März 2015). Drucksache 6/5511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie lauten die wesentlichen Inhalte und Aspekte des IT-Konzeptes MV 2020 und wie erfolgt die Umsetzung innerhalb der Landesverwaltung ? In der Studie Masterplan IT@MV 2020 wurde zunächst aufbauend auf die im Jahr 2013 erarbeitete SWOT-Analyse eine Bestandsaufnahme der regionalen IT-Branche vorgenommen. Das Ergebnis wurde als Grundlage genommen, um eine Konsolidierung der Branche auf vier strategische Kernthemen vorzunehmen: - Digitales Leben, - Digitale Produktion, - Digitale Gesellschaft sowie - Digitales Business. Die vier definierten Kernthemen sind nicht vollständig voneinander abzugrenzen, es wird durchaus Redundanzen geben. Im Ergebnis wurde eine Strategiegruppe eingerichtet. Über den Branchenverband (IT-Initiative MV e.V.) hinaus sind maßgebliche Unternehmen in die Ausarbeitung einer Strategie zur Entwicklung der regionalen IT-Branche integriert. Auf Grundlage der definierten Kernthemen wurden zusätzlich Arbeitsgruppen eingerichtet, die unter Leitung eines Mitglieds der Kernarbeitsgruppe ihren thematischen Bereich entwickeln werden. Als Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppen soll eine fundierte Grundlage zur Entwicklung des jeweiligen Kernbereiches entstehen. Strategische Schwerpunkte sind herauszuarbeiten, Anforderungen an Rahmenbedingungen zu definieren, Synergien mit anderen regionalen Wirtschaftsbereichen zu eruieren und Ableitungen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Wirtschaftskraft und des Standortes zu treffen. Dazu war es erforderlich, dass maßgebliche regionale Unternehmen in die jeweilige Arbeitsgruppe integriert werden. Im Weiteren wurden branchenspezifische Erfolgsfaktoren sowie negative Einflussfaktoren eruiert, untersucht und erste Lösungsansätze erarbeitet. Nach der Konsolidierung der Arbeitsgruppen und Festlegung der thematischen Schwerpunkte wurde begonnen, in den Schwerpunktfeldern Leuchtturmprojekte zu definieren. Ein Leuchtturmprojekt ist durch folgende Eckdaten gekennzeichnet: - möglichst technologisches Neuland im EU-Vergleich, - thematisch umfassender Bereich, - mehrere Unternehmen und Forschungseinrichtungen, - Potenzial für mehrere Forschungs- und Entwicklungsanträge (Verbund oder Einzelförderung ), - Aushängeschild für Branche und Land nach außen, - thematisch umrissener Bereich wird im Land verstärkt gefördert, da der Leuchtturm - ein thematisches Cluster, - mehrere innovative Unternehmen, - Forschungskompetenz, und - Entwicklungspotential aufweist, - perspektivisch in diesem Bereich überproportional Arbeitsplätze erwartet werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5511 3 So wurden bisher folgende vier Leuchtturmbereiche identifiziert: - „Digitale Unterwassertechnik“, - „Sensing Enterprises - der 7. Sinn des Unternehmens“, - „Personal Life Assistent“, und - „Industrie 4.0“. In diesen Feldern wird an unterschiedlichsten Projekten gearbeitet beziehungsweise werden Projekte initiiert. Aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus ist eine weitere Unterstützung bei der Untersetzung der definierten Leuchtturmbereiche erforderlich und sinnvoll. So sollen: - die Leuchtturmbereiche besondere und individuelle Unterstützung erfahren, - Projekte in den Leuchtturmbereichen initiiert und vorangetrieben werden, - Lösungsvorschläge zur Verbesserung und Verstetigung der identifizierten Erfolgsfaktoren erarbeitet werden, und - Kontakte zwischen IT-Unternehmen, Zielgruppenunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen des Landes geknüpft und hergestellt werden. Dazu sollen unter anderem die vorhandenen Förderprogramme (Land, Bund, EU) genutzt werden. Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Mecklenburg-Vorpommern und in einschlägigen Fachkreisen diskutiert und sollen so bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Veröffentlichung der Studie erfolgt auf der Internetpräsentation des IT-Initiative MV e.V. (http://www.iti-mv.de). Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Drucksache 6/5481 verwiesen. 3. Wie lauten die wesentlichen Ergebnisse der Studie zur Industrie 4.0 und welche Maßnahmen leitet die Landesregierung daraus zur Umsetzung ab? Die Ergebnisse der Studie werden erst zum 31.07.2016 vorliegen. Drucksache 6/5511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche konkreten Leistungen sind mit Prof. Dr. Horst Klinkmann im Rahmen seiner Tätigkeit als Berater und Botschafter in der Gesundheitswirtschaft vereinbart und wie ist die Abrechnung der erbrachten Leistungen vertraglich geregelt? Gemäß § 1 Absatz 1 des Vertrages soll Prof. Dr. Horst Klinkmann als Berater und Botschafter in der Gesundheitswirtschaft für - den Ministerpräsidenten sowie für - das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus - bezogen auf den Bereich Gesundheitswirtschaft, - das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales - bezogen auf den Bereich Gesundheitswesen, - das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - bezogen auf den Bereich Forschung und - das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - bezogen auf den Bereich Ernährungswirtschaft folgende Leistungen erbringen: - Analyse von Entwicklungschancen der Gesundheitswirtschaft im Land Mecklenburg- Vorpommern auf Basis der Kenntnis der vorhandenen Strukturen im Verhältnis zu den sich international abzeichnenden Trends und Tendenzen, - strategische und konzeptionelle Überlegungen zur Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommerns unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen und der sich im internationalen Maßstab entwickelnden Dynamik des Gesundheitsmarktes, - Entwicklung von Vorschlägen zur fördernden politischen Unterstützung durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf dem Gebiet der Gesundheitswirtschaft, - Förderung der Konsultation und Kommunikation der Marktteilnehmer, wobei die weitreichenden Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene im Sinne der Gesundheitswirtschaft des Landes nutzbar gemacht werden sollen, - Betreibung von Netzwerkarbeit und Herstellung von Kontakten zur Beförderung konkreter von der Landesregierung erwählter Projekte, deren Entwicklungspotential einzuschätzen ist, - Konsultation und Beratung der Landesregierung zu Fragen der Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bei der Herstellung überregionaler und internationaler Kontakte und Geschäftsbeziehungen durch Unternehmen der Branche des Landes, und - Zuarbeit für etwaige Publikationen der Landesregierung zur Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß § 1 Absatz 3 des Vertrages ergeben sich die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen aus den konkret vom Auftraggeber erteilten Aufträgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5511 5 Grundlage für die Zahlung des vereinbarten Honorars von maximal 50.000 Euro ist nach dem Vertrag eine halbjährliche Rechnungslegung. Sie soll neben den abgerechneten Tagwerken für die Beratungsleistungen eine Auflistung dieser mit Erläuterung enthalten. Die Vergütung der Botschaftertätigkeit in Höhe von 20.000 Euro erfolgt pauschal. Entstandene Auslagen sind durch Vorlage von Originalrechnungen und -belegen nachzuweisen. 5. Was waren die wesentlichen Inhalte der Inhouse-Fortbildung „Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit dauererkrankten Arbeitnehmern“ im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und welche Zielstellung hat das Ministerium mit der Fortbildung verfolgt? Die Inhouse-Fortbildung wurde im Rahmen des sogenannten „Tages der Personalverantwortlichen “ angeboten, der im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mindestens einmal jährlich stattfindet. Teilnehmende waren mithin die jeweiligen Personaldezernentinnen und -dezernenten sowie Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der nachgeordneten Bereiche sowie des Landwirtschaftsministeriums selbst. Die Fortbildung gliederte sich in folgende Themenschwerpunkte: 1. Einführung, Fallgruppen 2. Anforderung der Rechtsprechung, Stufenprüfung 3. Mitbestimmung des Personalrates gemäß PersVG M-V 4. Aktuelle Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung 5. Diskussion von Fällen aus der Praxis Hierzu wird ergänzend ausgeführt, dass im Rahmen des Punktes 2. ausführlich das Erfordernis und die Chancen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen erläutert wurde. Es wurde intensiv darauf eingegangen, dass auch im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Grundsatz aus dem Beamtenrecht „Rehabilitation vor Versorgung“ adäquat umzusetzen ist. Die Zielstellung war, den Personalverantwortlichen die hohen rechtlichen Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung in Form einer krankheitsbedingten Kündigung aufzuzeigen und sie weiter für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu sensibilisieren. Drucksache 6/5511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Erfolgte vor der Vergabe der „Aufgabe der Bescheinigenden Stelle Mecklenburg-Vorpommern“ an Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur externen Vergabe der Leistungen? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nicht, warum wurde gegebenenfalls darauf verzichtet? c) Welche Kosten würden anfallen, wenn das Land diese Aufgabe selbst wahrnehmen würde? Zu 6 und a) Beim Prozess der Vergabe der „Aufgaben der Bescheinigenden Stelle Mecklenburg- Vorpommern“ ist von Beginn an (Frühjahr 2014) die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit als ein wesentlicher Aspekt einbezogen worden. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führte zu einem positiven Kapitalwert über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zu b) Entfällt. Zu c) Der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5292 genannte Betrag von 8.314.562 Euro bezieht sich auf eine Laufzeit des Vertrages von 62 Monaten vom 01.01.2016 bis zum 28.02.2021, was durchschnittlich Kosten von rund 1,6 Mio. Euro pro Jahr entspricht. Für die Aufgabenwahrnehmung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst würden Kosten von durchschnittlich 2,0 Mio. Euro pro Jahr anfallen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5511 7 7. Wie lauten die wesentlichen Ergebnisse der Studie „Handlungsoptionen für ländliche Gestaltungsräume aus kommunaler Sicht“ und welche Maßnahmen leitet die Landesregierung daraus zur Umsetzung ab? Im Zuge der Abarbeitung der vertraglich vereinbarten Leistungen stellte sich heraus, dass die Zielstellung des Vertrages „Erarbeitung von Handlungsoptionen für die Raumkategorie Ländliche GestaltungsRäume aus kommunaler Sicht im Rahmen der Novellierung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern“, insbesondere auch im Rahmen der vorgegebenen Terminstellung bis Ende 2015 nicht erreicht werden konnte. Drucksache 6/5511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Einvernehmlich wurde daher vereinbart, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützt, das im Landesraumentwicklungsprogramm vorgegebene Modellvorhaben zum Regionalen Flächennutzungsplan umzusetzen. Insbesondere hat der Auftragnehmer Koordinierungs- und Moderationsaufgaben in den Modellräumen übernommen.