Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/556 6. Wahlperiode 07.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Kindertagesbetreuung für Kinder mit Migrationshintergrund und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund sind in MecklenburgVorpommern in der Kindertagesbetreuung untergebracht [bitte in absoluten und prozentualen Zahlen für die Landkreise und kreisfreien Städte angeben und nach Alterskohorte (0 bis 3 Jahre und 3 bis 6 Jahre) sowie Art der Betreuung unterscheiden]? 2. Wie viele Kinder ohne Migrationshintergrund sind in Mecklenburg- Vorpommern in der Kindertagesbetreuung untergebracht [bitte in absoluten und prozentualen Zahlen für die Landkreise und kreisfreien Städte angeben und nach Alterskohorte (0 bis 3 Jahre und 3 bis 6 Jahre) sowie Art der Betreuung unterscheiden]? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung erhebt jährlich zum Stichtag 1. April die tatsächliche Belegung der Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, aktuell liegen vollständige Informationen zur Belegung zum 1. April 2011 vor. Im Rahmen dieser Erhebung wird die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt für alle Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie Kindertagespflegeeinrichtungen von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe mitgeteilt. Eine Zuordnung der Kinder mit Migrationshintergrund in der Kinderbetreuung zu den angefragten Altersgruppen und zu den verschiedenen Einrichtungsarten erfolgt nicht. Drucksache 6/556 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kreis/ kreisfreie Stadt Kinderkrippe Kindertages - pflege (Krippenalter ) Kindergarten Kindertages - pflege (Kindergarten - alter) Hort Kindertages - pflege (Hort) Summe davon mit Migrations - hintergrund (absolut) davon mit Migrations - hintergund (in %) Nordwestmecklenburg 895 484 3.522 59 2.276 0 7.23636 151 2,09 Hansestadt Wismar 313 149 1.062 14 738 0 2.276 130 5,71 Bad Doberan 1.290 280 3.554 30 2.848 1 8.003 144 1,80 Güstrow 910 301 2.954 46 1.957 0 6.168 108 1,75 Nordvorpommern 970 220 2.860 28 1.904 0 5.982 0 0 Rügen 574 173 1.731 0 1.037 0 3.515 47 1,34 Hansestadt Stralsund 444 368 1.557 21 1.016 9 3.415 155 4,54 MecklenburgStrelitz 616 254 2.032 66 1.558 12 4.538 60 1,32 Müritz 576 222 1.876 19 1.180 1 3.874 101 2,61 Neubrandenburg 652 239 1.835 34 1.543 0 4.303 273 6,34 Ludwigslust 1.182 218 3.448 30 2.434 10 7.322 0 0 Parchim 702 217 2.500 43 1.832 9 5.303 156 2,94 Hansestadt Rostock 2.180 587 5.526 25 3.679 0 11.997 1.033 8,61 Schwerin 973 182 2.681 11 1.924 7 5.778 480 8,31 Ostvorpommern 829 350 2.855 69 1.817 13 5.933 128 2,16 Uecker-Randow 593 200 1.900 86 1.219 4 4.002 0 0 Demmin 682 240 2.188 32 1.202 3 4.347 48 1,10 Hansestadt Greifswald 573 184 1.561 0 1.007 1 3.326 212 6,37 MecklenburgVorpommern 14.954 4.868 45.642 613 31.17 1 70 97.318 3.226 3,31 3. Wo bestehen aus Sicht der Landesregierung Barrieren beim Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit Migrationshintergrund ? 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um den Zugang und die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung und der Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) maßgebliche Rahmenbedingungen geschaffen, um allen Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt hier im Land über eine Betreuung hinaus den Zugang zur individuellen und zur gezielten individuellen Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ermöglichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/556 3 Ausdrückliches Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Akzeptanz anderer Kulturen und Lebensweisen zu befördern. Darüber hinaus sind Kinder, die Deutsch als weitere Sprache erlernen, nach § 10 Absatz 7 KiföG M-V besonders zu fördern. Zugangsbarrieren im Sinne der Fragestellung für Kinder mit Migrationshintergrund zu den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind der Landesregierung nicht bekannt. Der Zugang zu mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen steht im Land allen Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern offen.