Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5586 6. Wahlperiode 08.07.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Verbreitung von kommunalem, öffentlichem WLAN in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Öffentliches, kommunales WLAN ist ein Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, die digitalen Dienste und Informationen der Verwaltung effektiver und verbrauchergerechter auch unterwegs wahrnehmen zu können. Gerade in Gegenden mit bisher mangelhaftem Ausbaugrad des Breitbandnetzes kann es zudem auch eine wichtige Ergänzung des Internetangebotes darstellen. Die Bürgerinnen und Bürger können es außerdem nutzen, um z. B. für die Nutzung von Diensten der öffentlichen Hand nicht das persönliche Downloadvolumen des eigenen Mobilfunkvertrages belasten zu müssen. 1. In wie vielen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt offene, kommunale WLANs und in wie vielen Städten und Gemeinden ist der Aufbau solcher Netzwerke in naher Zukunft geplant (bitte mit Einzelauflistung der jeweiligen Städte und Gemeinden)? 2. Wie leistungsstark sind die vorhandenen WLANs (bitte mit Einzelauflistung der Netzreichweite/-abdeckung, der jeweiligen maximalen Downloadgeschwindigkeit je Nutzer/in)? 3. Auf welchem Weg haben sich die Städte und Gemeinden rechtlich abgesichert (bitte mit Einzelauflistung)? 4. Inwiefern und in welchen Städten und Gemeinden ist der Landesregierung eine Zusammenarbeit der kommunalen Verwaltung mit Freifunkinitiativen, wie opennet e. V., bekannt (bitte mit Einzelauflistung )? Drucksache 6/5586 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1, 2, 3 und 4 Öffentliche kommunale WLAN-Netze werden von der Landesregierung nicht zentral erfasst. Zu deren Anzahl, Geschwindigkeit sowie zur rechtlichen Absicherung und zur Verknüpfung mit Freifunkinitiativen liegen daher keine Informationen vor. Wegen der von der Rechtsprechung angenommenen Störerhaftung von Betreibern offener WLAN-Netze konnte das Ministerium für Inneres und Sport den Kommunen bisher den Betrieb eines solchen Netzes nicht anraten. Mit Beschluss vom 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag das Zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz (TMG) beschlossen. Eines der Ziele des Änderungsgesetzes ist die Beschränkung der sogenannten Störerhaftung für Anbieter von Internetzugängen über lokale drahtlose Netze. Nachdem am 17. Juni 2016 auch der Bundesrat den Gesetzentwurf mit den Änderungen des Bundestages gebilligt hat, wird das Gesetz nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es tritt erst am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt.