Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5588 6. Wahlperiode 06.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Sozialpsychiatrischer Dienst und Psychiatriekoordination in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach dem Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (Psychischkrankengesetz) haben die Landkreise und kreisfreien Städte einen Sozialpsychiatrischen Dienst einzurichten, dessen Leitung einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie übertragen werden soll. 1. Wie ist die Personalsituation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte nach besetzten und offenen Stellen unterscheiden)? Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Drucksache 6/5588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Personal der Sozialpsychiatrischen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt/Landkreis Berufsgruppe Personalanteil Rostock Ärzte Psychologen Sozialarbeiter Sachbearbeiter 1x1,0; 1x0,875 1x1,0 6x1,0 1x1,0 Schwerin Ärzte Sozialarbeiter Schreibkraft 1x0,70 2x0,93 1x0,465 Nordwestmecklenburg Ärzte Psychologen Sozialarbeiter 1x1,0 2x0,75 3x1,0; 1x0,875 Landkreis Rostock Ärzte Sozialarbeiter 2x1,0 7x1,0; 1x0,75 Ludwigslust-Parchim Ärzte Psychologen Sozialarbeiter Sachbearbeiter 1x0,5; 1x1,0 zurzeit nicht besetzt 1x1,0 5x1,0 1x0,95; 2x0,75 Mecklenburgische Seenplatte Ärzte Psychologen Sozialarbeiter 1x0,75 1x1,0; 1x0,95; 1x0,75; 1x0,5 11x1,0; 1x0,83 Vorpommern-Greifswald Ärzte Sozialarbeiter 1x0,8; 1x0,7; 1x0,5 7x1,0; 1x0,75; 1x0,875 Vorpommern-Rügen Ärzte Sozialarbeiter 1x0,8; 1x0,5 zurzeit in Elternzeit 7x1,0; 1x0,875; 1x0,75; 1x0,625 Stand: März 2016 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es einen sozialpsychiatrischen Dienst? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Sozialpsychiatrischen Dienst. 3. Wie viele und welche Mitarbeiter sind nach § 6 des Entwurfs zum Psychischkrankengesetz für den sozialpsychiatrischen Dienst angemessen und bedarfsgerecht? Der sozialpsychiatrische Dienst ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzentwurfs mit dem angemessenen und bedarfsgerechten Personal auszustatten. Dies war auch nach bisheriger Rechtslage so (§ 6 Absatz 1 Satz 3 Psychischkrankengesetz). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5588 3 Was angemessen und bedarfsgerecht ist, ist von den Kommunen anhand ihrer Fälle individuell zu bestimmen. Hierzu hat der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg- Vorpommern e. V., dem Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. sowie dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern eine „Aufgabenbeschreibung zur Qualitätssicherung und Leitfaden zur Ermittlung des Personalbedarfs der Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern“ entwickelt. 4. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wird der sozialpsychiatrische Dienst durch einen Facharzt für Psychiatrie bzw. für Psychiatrie und Psychotherapie geleitet? Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird das Sachgebiet von einem Diplom-Psychologen, der Psychologischer Psychotherapeut ist, geleitet. Alle anderen Sozialpsychiatrischen Dienste im Land werden von Fachärzten geleitet. 5. Wie viele Einrichtungsplätze stehen den jeweiligen sozialpsychiatrischen Diensten im Land zur Verfügung? Ausweislich des Krankenhausplanes 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen zur Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten folgende Kapazitäten allen Diensten zur Verfügung: Kreisfreie Stadt/Landkreis Allgemeinpsychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie Betten Tagesklinikplätze Betten Tagesklinikplätze Rostock 161 95 35 49 Schwerin 273 68 47 38 Nordwestmecklenburg 77 71 Landkreis Rostock 62 43 29 Ludwigslust-Parchim 50 Mecklenburgische Seenplatte 146 93 20 26 Vorpommern-Greifswald 289 189 29 1 Vorpommern-Rügen LK 137 190 45 28 Mecklenburg- Vorpommern 1.145 799 176 171 Stand: März 2016 Drucksache 6/5588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Psychiatriekoordinatorinnen bzw. Psychiatriekoordinatoren? In allen sechs Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns wurden Psychiatriekoordinatoren bestellt. 7. Welche Aufgaben haben die Psychiatriekoordinatorinnen bzw. Psychiatriekoordinatoren und welche fachlichen Voraussetzungen sind für diese Stelle gefordert? Art und Umfang der Ausgestaltung der Aufgaben liegen in kommunaler Verantwortung und sind in erheblichem Umfang von der Gestaltungsbereitschaft, personeller Ausstattung und den Rahmenbedingungen vor Ort abhängig. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit dem landesweiten Arbeitskreis der Psychiatriekoordinatoren und Psychiatriekoordinatorinnen und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gemeinsame Empfehlungen zum Aufgabenprofil von Psychiatriekoordination in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.