Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5590 6. Wahlperiode 08.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stellenbesetzungsverfahren für Referendarinnen und Referendare bzw. für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie familienfreundliche Ausgestaltung der Lehramtsausbildung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Einstellungsverfahren des Vorbereitungsdienstes ist ein fortlaufender Prozess, so dass den erbetenen Angaben der Stand vom 24. Juni 2016 zugrunde gelegt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Angaben sich nicht auf das gesamte Schuljahr 2016/2017 beziehen, sondern lediglich das Einstellungsverfahren zum 1. August 2016 abbilden. Der ebenfalls zum genannten Schuljahr gehörende 1. Februar 2017 muss unberücksichtigt bleiben. 1. Wie viele ausgeschriebene Stellen für Referendarinnen und Referendare bzw. für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind zum 20. Juni 2016 für das Schuljahr 2016/2017 a) besetzt bzw. b) unbesetzt (bitte getrennt nach Lehramt, Schulamtsbereichen und Nachbesetzung angeben)? Drucksache 6/5590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) und b) Eine Trennung nach Schulamtsbereichen ist nicht möglich, da die sogenannten landesweiten Stellen keinem Schulamtsbereich zuzuordnen sind. Erst wenn die Stelle mit einem konkreten Bewerber oder einer konkreten Bewerberin besetzt wird, erfolgt die Zuweisung zu einem der Staatlichen Schulämter. Lehramt ausgeschriebene Stellen davon besetzt davon unbesetzt an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen 80 30 50 für Sonderpädagogik 73 19 54 an Regionalen Schulen 169 34 135 an Gymnasien 60 60 0 an beruflichen Schulen 31 13 18 Summe 413 156 257 Von den besetzten Stellen wurden 27 Stellen beziehungsweise Einstellungsangebote abgelehnt und im Rahmen des Nachrückverfahrens erneut besetzt. Hiervon ist ausschließlich das Lehramt an Gymnasien betroffen. Damit werden im Kalenderjahr 2016 voraussichtlich 363 Stellen besetzt. Dies ist der höchste Wert in der Geschichte des Landes. Im Jahr 2011 waren es noch 176 Einstellungen, im Jahr 2015 283. 2. Wie viele Anträge zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wurden im Schuljahr 2016/2017 abgelehnt (bitte getrennt nach Lehramt und Schulamtsbereichen angeben)? Auch hier kann keine Trennung nach Schulamtsbereichen erfolgen, da sich Bewerbungen auf Grund der landesweiten Stellen aber auch der Angabe verschiedener schulbezogener Stellen keinem konkreten Schulamtsbereich zuordnen lassen. Die hohe Zahl der Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien liegt in dem bundesweit bestehenden Überhang an entsprechenden Studienabsolventinnen und -absolventen sowie den begrenzten Ausbildungsplätzen (siehe Antwort zu Frage 3). Zudem wird darauf hingewiesen, dass in der folgenden Übersicht das bisherige Nachrückverfahren sowie zurückgezogene Bewerbungen berücksichtigt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5590 3 Lehramt eingegangene Bewerbungen abgelehnte Bewerbungen an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen 50 3 für Sonderpädagogik 36 1 an Regionalen Schulen 63 7 an Gymnasien 263 108 an beruflichen Schulen 66 42 Summe 478 161 3. Welche Gründe führten am häufigsten zur Ablehnung, der in Frage 2 benannten Anträge (bitte die fünf häufigsten Ablehnungsgründe mit entsprechender Anzahl der Ablehnungsbescheide benennen)? Nachfolgende Gründe führen am häufigsten zu einer Ablehnung gemäß Fragestellung. Es sind Mehrfachnennungen möglich. - Ablehnung aus Kapazitätsgründen (zu viele Bewerbungen): 48, Die hier zugrunde gelegten Einstellungs- und Kapazitätsgrenzen beruhen auf den Ausbildungskapazitäten des Zentrums für Lehrerbildung. Zum 01.08. eines Jahres wird für das Lehramt an Gymnasien ausschließlich die sogenannte Doppelqualifikation angeboten. Diese ermöglicht ein „Umlenken“ des Überhangs an (potentiellen) Gymnasiallehrkräften hin zu den Schularten, in denen in Mecklenburg-Vorpommern ein großer Bedarf besteht: Grundschulen und Regionalen Schulen. Dieses „Umlenken“ lässt sich jedoch nur durch eine zusätzliche und sowohl praktische als auch theoretische Ausbildung für eine der genannten Schularten realisieren. Die letztgenannte übernimmt das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Rostock. Durch die räumlich und personell begrenzten Möglichkeiten des Zentrums für Lehrerbildung entstehen jedoch konkrete Ausbildungskapazitäten, die die Einstellung weiterer Gymnasialreferendare zum 01.08. eines Jahres ausschließen. Nur zum 01.02. eines Jahres ist es hingegen möglich, unbesetzte Stellen bei anderen Lehrämtern mit ansonsten abzulehnenden Gymnasialbewerbern zu besetzen. - keine oder nur eine berufliche Fachrichtung studiert (betrifft ausschließlich das Lehramt an beruflichen Schulen im Rahmen des Quereinstiegs): 32, - Zeugnis der Ersten Staatsprüfung nicht bis zum Bewerbungsschluss eingereicht (betrifft ausschließlich das Lehramt an Gymnasien): 31, - unvollständige Bewerbungsunterlagen: 19, - keine Erste Staatsprüfung abgelegt (bei Lehrämtern ohne die Möglichkeit des Quereinstiegs ): 16 Drucksache 6/5590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um abgelehnten Referendarinnen und Referendaren bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in Mecklenburg-Vorpommern zu einem späteren Zeitpunkt ein Referendariat zu ermöglichen? Das Land ergreift verschiedene Maßnahmen, um besagten Bewerberinnen und Bewerbern eine spätere Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu ermöglichen: - Durch eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erwirbt der Bewerber oder die Bewerberin für die nächste Bewerbung einen Bonus, der auf die Note der Ersten Staatsprüfung angerechnet wird. So verbessern sich die Einstellungschancen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es nur in Ausnahmefällen zu einer Wartezeit von mehr als zwölf Monaten - gerechnet ab der ersten zulassungsfähigen Bewerbung - kommt. - Wenn der Bewerber oder die Bewerberin die Zeit bis zum nächsten Einstellungstermin als (Vertretungs-)Lehrkraft überbrückt - für die gesondert Stellen geschaffen wurden - , wird diese Zeit ebenfalls in Form eines Bonus auf die Note der Ersten Staatsprüfung angerechnet . - Unbesetzte Stellen anderer Lehrämter (außer des Lehramts an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen) werden mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt, die andernfalls aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssten. Dies gilt jedoch nur für den Einstellungstermin 1. Februar aufgrund der beschränkten Ausbildungskapazitäten des Zentrums für Lehrerbildung für die Doppelqualifikation. 5. Welche Angebote gibt es für Referendarinnen und Referendare bzw. für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, den Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern in Teilzeit zu absolvieren? Die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ist nicht in Teilzeit möglich. 6. Für den Fall, dass es die in Frage 5 erfragten Teilzeitangebote nicht gibt, welche Gründe hat die Landesregierung, keine Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst anzubieten? Nach dem Dafürhalten der Landesregierung besteht für die Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt keine Notwendigkeit. Die wenigen Fälle, in denen Teilzeit zumeist erbeten wird, umfassen die Betreuung von Kindern oder sonstiger Angehöriger, die pflegebedürftig sind. In diesen Fallkonstellationen wird jedoch schon jetzt auf Antrag der Vorbereitungsdienst verlängert und den sozialen Bedürfnissen der Referendarinnen und Referendaren beziehungsweise Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern damit Rechnung getragen.