Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5605 6. Wahlperiode 22.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontrolle von Saatgut auf Kontamination mit gentechnisch verändertem Material und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 04.12.2015 vermeldet, dass in Deutschland für die Zulassungsprüfung einer neuen Winterraps-Sorte Saatgut eingesetzt wurde, das mit der Gen-Rapssorte OXY-235 vermischt war. Das Saatgut stammte aus Frankreich. Die Verunreinigung geht offenbar auf ein Freisetzungsversuch zurück, den die Firma Bayer CropScience schon vor längerer Zeit in Frankreich durchführte. Auch auf einer Ackerfläche bei Demmin wurde das mit Genraps verunreinigte Saatgut ausgebracht. Verantwortlich für die Freisetzung ist die Firma R.A.G.T. Saaten GmbH. Die betroffenen Bundesländer sind laut BVL seit dem 28.10.2015 über den Vorgang informiert. Der Raps ist in der Europäischen Union weder für den Anbau noch als Lebensmittel oder Futtermittel zugelassen. 1. Was hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) als zuständige Behörde angeordnet, um die Rapspflanzen auf den betroffenen Parzellen zu zerstören? Wann sind diese Anordnungen ergangen und wann wurden sie von wem umgesetzt? Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern verfügte das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) am 10.11.2015 gegenüber der R.A.G.T. Saaten Deutschland GmbH, dass auf den betroffenen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern alle Pflanzen der betroffenen Parzellen unverzüglich herauszuziehen und in geschlossene Behälter zu verfrachten sind. Drucksache 6/5605 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Des Weiteren wurde verfügt, dass das Unternehmen das LALLF über alle durchgeführten Maßnahmen zu unterrichten hat. Die angeordneten Maßnahmen wurden von dem durch das Saatgutunternehmen beauftragten Versuchsansteller am 12.11.2015 durchgeführt. Die ordnungsgemäße Durchführung wurde vom LALLF am 16.11.2015 kontrolliert. Bezüglich der Nachbeobachtung erging am 09.03.2016 darüber hinaus eine Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 26 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 des Gentechnikgesetzes (GenTG) zur Beseitigung von Verstößen gegen das GenTG. 2. Mit welchen Maßnahmen wird das LALLF sicherstellen, dass auch nachfolgend kein gentechnisch veränderter Raps auf den Parzellen zur Blüte gelangt? a) Über welchen Zeitraum werden die Kontrollen aufrechterhalten? b) Mit welchen personellen und organisatorischen Ressourcen müssen diese Kontrollarbeiten abgesichert werden? c) Werden die für die Freisetzung verantwortlichen Firmen Firma R.A.G.T. Saaten GmbH und die Bayer CropScience für die entstandenen Kosten aufkommen? Die betroffenen Parzellen sind durch R.A.G.T. Saaten Deutschland GmbH beziehungsweise den vom Unternehmen beauftragten Versuchsansteller während der gesamten Vegetationsperiode monatlich auf Rapsdurchwuchs zu bonitieren. Jede dieser Kontrollen ist schriftlich zu dokumentieren. Festgestellter Rapsdurchwuchs ist unverzüglich, spätestens jedoch vor einer Blüte, zu entfernen und zu vernichten. Das kann durch Herausreißen und anschließende Kompostierung oder die Anwendung eines nicht selektiv wirkenden Herbizides erfolgen. Das LALLF führt dazu jährliche Kontrollen durch. Zu a) Die von der Aussaat des verunreinigten Zuchtstammes betroffenen Parzellen unterliegen einer mindestens fünfjährigen Nachkontrolle (2016 bis 2020). Sofern im letzten Kontrolljahr gentechnisch veränderter Durchwuchsraps gefunden wird, verlängert sich die Nachkontrolle um ein weiteres Jahr. Somit werden die betroffenen Parzellen auch nach Ende des fünfjährigen Kontrollzeitraumes solange einer Überwachung unterliegen, bis kein gentechnisch veränderter Raps mehr aufläuft. Zu b) Die monatlich vorgeschriebenen Kontrollen werden vom Saatgutunternehmen beziehungsweise vom durch das Unternehmen Beauftragten in eigener Verantwortung durchgeführt. Das LALLF überprüft in regelmäßigen Abständen die ordnungsgemäße Durchführung der angeordneten Maßnahmen und die monatlichen Kontrollaufzeichnungen des Unternehmens. Diese Tätigkeit wird durch das vorhandene Personal abgesichert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5605 3 Zu 2) Die verantwortlichen Firmen tragen die Kosten für die Umsetzung der Anordnung vom 09.03.2016. 3. Warum wurde auf der Informationsseite des LALLF M-V unter http://www.lallf.de/gvo-kontrolle.583.0.html im Gegensatz zu anderen in Mecklenburg-Vorpommern aufgetretenen Verunreinigungsfällen bisher keine Standortangaben zu jenen Parzellen gemacht, auf denen das mit Oxy-235 gentechnisch verunreinigte Saatgut ausgebracht wurde? Welcher Standort ist in Mecklenburg-Vorpommern von der Verunreinigung mit dem gentechnisch veränderten Winterraps OXY- 235 betroffen (bitte Angabe der Postleitzahl, Gemeinde, Gemarkung, Flure, Flurstücke, des Namens des Schlags und des Flächenumfangs)? Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit besteht bei sofortiger Veröffentlichung der Standortangaben die Gefahr, dass der betroffene Betrieb oder auch Nachbarbetriebe Schäden durch eigenmächtiges Handeln gentechnikkritischer Teile der Bevölkerung erleiden. Folgende Fläche ist von der Verunreinigung betroffen: 17129 Alt Tellin, Gemarkung Schmarzow, Flur 1, Schlag 242, Schlagbezeichnung: Hinter der Werkstadt, 144,72 m² 4. Das LALLF führte im Zeitraum 2015/2016 ein Monitoring von Saatund Pflanzgut auf Vorhandensein von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen durch. Dabei wurde Saat- und Pflanzgut von Mais, Soja und Sommerraps untersucht. a) Werden die Saat- und Pflanzgutproben nach dem Zufallsprinzip ausgewählt oder welche Maßgaben gelten für das Monitoring von Saat- und Pflanzgut auf gentechnisch veränderte Organismen? b) Ist das Monitoring von Saat- und Pflanzgut auf Vorhandensein von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen eine Daueraufgabe des LALLF M-V, die kontinuierlich durchzuführen ist und wenn ja, wann und in welchen Fällen wurden bei Beprobungen von Saat- und Pflanzgut Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen festgestellt? c) In welchen Teilen wird beim unter Frage a) erwähnten Monitoring im Inland anerkanntes Saatgut und Saatgut mit ausländischer Anerkennungsnummer untersucht? Drucksache 6/5605 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Die Art der Beprobung richtet sich nach dem bundesweit abgestimmten Handlungsleitfaden, der im Jahre 2015 aktualisiert wurde und auf der folgenden Internetseite zu finden ist: http://www.lag-gentechnik.de/dokumente/leitfaden_saatgutueberwachung.pdf Zu b) Das Monitoring wird jährlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Saatgutüberwachung werden jährlich von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) und auch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorjahre veröffentlicht. Auf folgende Internetseiten wird verwiesen: http://www.lag-gentechnik.de/ sowie http://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2015/2015_11_19_Gentechnik _Saatgut_Ergebnisse2015.html?nn=1644534 . Zu c) Bei in Mecklenburg-Vorpommern zur Anerkennung anstehenden Saatgutpartien beträgt die Stichprobengröße etwa 10 Prozent. Darin ist teilweise auch Saatgut mit ausländischer Herkunft enthalten. Die Beprobung erfolgt in den Aufbereitungsstationen der Saatgutunternehmen . Das in Mecklenburg-Vorpommern gehandelte Maissaatgut wird größtenteils außerhalb Deutschlands produziert und anerkannt. Die Auswahl der zu untersuchenden Partien erfolgt risikoorientiert. 5. Wurden benachbarte Landwirte, Züchter, Saatguterzeuger, Vermehrer, Gärtner und Imker mit Flächen und Bienenstöcken über die Verunreinigung informiert? a) Wenn ja, bis zu welcher Entfernung? b) Wenn nein, wird das nachgeholt? Zu 5, a) und b) Nein. Eine derartige Information wurde nicht durchgeführt und ist auch nicht vorgesehen, weil alle Pflanzen von den betroffenen Parzellen entfernt wurden. Zum Zeitpunkt der Entfernung befanden sich die Pflanzen nicht in einem vermehrungsfähigen Stadium. Der betroffene Landwirt wurde selbstverständlich über den Sachverhalt unterrichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5605 5 6. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um aufzuklären , wie die Verunreinigung mit dem gentechnisch veränderten Raps OXY-235 zustande kam? a) Wie will die Landesregierung in Zukunft entsprechende Fälle in Mecklenburg-Vorpommern vermeiden? b) Wird Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Saatgutüberwachung auf gentechnisch veränderte Anteile bei Raps in den nächsten Jahren vermehrt Kontrollen durchführen, um dem erhöhten Verunreinigungsrisiko in Folge der vorliegenden Kontaminationen gerecht zu werden oder um mögliche weitere Kontaminationen aufzuspüren? c) Auf welche Raps-Events wird geprüft? Das BVL steht mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit der EU- Kommission in Kontakt, um die Ursachen der in Rede stehenden Verunreinigung aufzuklären und Vorsorge zu treffen, damit derartige Fälle zukünftig vermieden werden können. Auch im Rahmen der LAG stimmen sich Bund und Länder über geeignete Maßnahmen ab, um derartige Fälle zu vermeiden, wie zum Beispiel das Saatgutmonitoring. Die LAG führt darüber hinaus anlassbezogen mit der Saatgutwirtschaft Gespräche, in denen auf die besondere Verantwortung der Saatgutwirtschaft verwiesen wird und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Zu a) Die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit eine unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen verhindert wird. Dazu stehen die zuständigen Behörden der Länder und des Bundes in engem Kontakt zueinander. Zu b) Nein. Probenahmen und Untersuchungen im Rahmen der Saatgutüberwachung erfolgen nach dem Handlungsleitfaden, der zwischen den Bundesländern abgestimmt ist (siehe Antwort zu Frage 4). In den vergangenen Jahren gab es keine Hinweise auf OXY-235-Raps-Anteile in konventionellem Rapssaatgut. Mecklenburg-Vorpommern leitet, übrigens ebenso wie das BVL, aus dem aktuellen Vorgang keine Notwendigkeit ab, von der etablierten und bewährten Vorgehensweise der Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile (GVO = gentechnisch veränderter Organismus) abzuweichen. Drucksache 6/5605 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu c) Über das normale Screening auf GVO-Raps werden folgende Gene und Konstrukte nachgewiesen: CaMV-p35s-Promoter, FMV-p34S-Promotor, nos-Terminator, pat-Gen und die Konstrukte p35s-pat, ctp2-cp4epspsp und p35s-bar. Damit werden in der Analyse 12 GVO-Rapsevents detektiert. Davon können zurzeit fünf Events (GT73, MON88302, MS8, RF3, OXY-235) direkt nachgewiesen werden. Im Bedarfsfall würde für weitere Events die Methodik etabliert werden. 7. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, welche Maßnahmen die beteiligten Saatgutfirmen und Bayer CropScience ergreifen werden, um weitere Gentechnik-Kontaminationen von Saatgut auszuschließen? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen der Unternehmen vor. 8. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass keine weiteren verunreinigten Saatgutpartien bereits in Umlauf gebracht und ausgesät wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.