Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5617 6. Wahlperiode 14.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Bewilligte Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern bzw. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach § 2 Absatz 5 und 6 Lehrerbildungsgesetz (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung) wurde am 27. November 2015 im Gesetzund Verordnungsblatt verkündet und trat am 28. November 2015 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2016 lagen 1.062 Erstanträge auf Zuerkennung einer Lehrbefähigung vor, aus der sich gegebenenfalls Höhergruppierungen ergeben können. Nach Inkrafttreten der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung sind 858 vervollständigte Kurzanträge eingesandt worden, von denen bislang 820 geprüft werden konnten. Teilweise müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Nachweise nachreichen. Nachdem durch das Lehrerbildungsgesetz und die Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung dafür zielgerichtet die Grundlagen geschaffen wurden, ist es gelungen, die entstandenen Ansprüche - in vielen Fällen mit spürbaren Rückwirkungen - so umzusetzen, dass die betroffenen Lehrkräfte deutliche Einkommensverbesserungen verzeichnen können. Drucksache 6/5617 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anträge von Lehrerinnen und Lehrern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30. Juni 2016 bearbeitet (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? 495 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern wurden bis zum 30. Juni 2016 in Bearbeitung genommen. Zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie viele Anträge von Lehrerinnen und Lehrern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30. Juni 2016 bewilligt (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? Höhergruppierungen werden sukzessive auf Grundlage der Zuerkennungen nach der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung bewilligt. Die Verfahren zur Neueingruppierung, die der personalrechtlichen Mitbestimmung unterliegen, wurden eingeleitet. Bis zum 30. Juni 2016 erfolgten 420 Zuerkennungen von Lehrbefähigungen für Lehrerinnen und Lehrer. 3. Wie viele Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30. Juni 2016 bearbeitet (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? 325 Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wurden bis zum 30. Juni 2016 in Bearbeitung genommen. Zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie viele Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30. Juni 2016 bewilligt (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? Höhergruppierungen werden sukzessive auf Grundlage der Zuerkennungen nach der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung bewilligt. Die Verfahren zur Neueingruppierung, die der personalrechtlichen Mitbestimmung unterliegen, wurden eingeleitet. Bis zum 30. Juni 2016 erfolgten 224 Zuerkennungen von Lehrbefähigungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger.