Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5623 6. Wahlperiode 29.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Städtebauförderprogramm 2016 und ANTWORT der Landesregierung Laut Information des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus stehen für das Städtebauförderprogramm 2016 rund 52 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Damit werden 35 Kommunen gefördert, darunter der Rückbau von rund 1.200 dauerhaft leer stehenden Wohnungen in 13 Gemeinden. 1. Was für Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus den einzelnen Städtebauförderprogrammen und mit welcher Höhe Bestandteil des Programms 2016 (bitte eine Einzelaufstellung der jeweiligen Gemeinde nach Maßnahme, dem jeweiligen Bund-Länder- Programm bzw. Länderprogramm und der jeweiligen Förderhöhe)? Folgende Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus folgenden Städtebauförderprogrammen in das Städtebauförderprogramm 2016 aufgenommen worden: Drucksache 6/5623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Programm Soziale Stadt 2016 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Greifswald Schönwalde II 120.000 Neubrandenburg Ihlenfelder Vorstadt 1.360.000 Rostock Toitenwinkel 1.200.000 Rostock Dierkow 1.560.000 Rostock Schmarl 1.380.000 Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz 390.000 Stralsund Frankenvorstadt 1.160.000 Wismar Altstadt 120.000 Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung 2016 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Anklam Altstadtkern 1.110.000 Bützow Altstadt 540.000 Friedland Innenstadt 260.000 Goldberg Stadtkern 150.000 Greifswald Innenstadt/Fleischervorstadt 5.700.000 Hagenow Zentrum 200.000 Laage Ortskern 280.000 Malchin Altstadt 200.000 Neubrandenburg Altstadt 1.250.000 Neubrandenburg Nordstadt 407.318 Pasewalk Altstadt 740.000 Pasewalk Oststadt 350.000 Rostock Stadtzentrum 7.000.000 Schwerin Paulsstadt 1.500.000 Stavenhagen Historische Altstadt 410.000 Torgelow Wohnumfeldmaßnahme 600.000 Ueckermünde Ost 600.000 Wismar Ost-Kagenmarkt 180.000 Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2016 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Güstrow Altstadt 500.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 546.000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5623 3 Programm Kleinere Städte und Gemeinden 2016 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Ahlbeck Ortskern 230.000 Boizenburg Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe 1.600.000 Franzburg Platz des Friedens 916.000 Güstrow Weststadt 700.000 Röbel Schulanbau am Schulcampus Röbel 1.620.000 Sassnitz Regionale Schule Geschwister-Scholl-Straße 1.200.000 Tribsees Altstadt 168.000 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz 2016 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Altentreptow Altstadtkern 200.000 Bad Doberan Altstadt 500.000 Barth Historischer Stadtkern Ost/West/Hafenbereich 300.000 Dömitz Ortskern 200.000 Grabow Stadtkern 800.000 Güstrow Altstadt 700.000 Ludwigslust Altstadt 500.000 Malchow Stadtinsel und westliche Altstadt/Klosteranlage 200.000 Neustrelitz Stadtdenkmal 1.254.000 Parchim Östliche Altstadt 1.600.000 Rostock Stadtzentrum 700.000 Stralsund Altstadtinsel 2.584.000 Teterow Historischer Stadtkern 300.000 Wismar Altstadt 1.376.000 Wolgast Innenstadt 300.000 Drucksache 6/5623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. In welchen Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau mit dem Programm 2016 bewilligt (bitte Auflistung der jeweiligen Gemeinde mit Anzahl der WE, die rückgebaut werden sollen bzw. wurden)? In folgenden Gemeinden wurden Mittel für den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen mit dem Programm 2016 bewilligt: Stadtumbau Ost-Programmteil Rückbau 2016 Gemeinde Bundes- und Landesfinanzhilfen (in Euro) Anzahl rückzubauender WE Altwigshagen 38.650 15 Bützow 133.700 48 Demmin 144.876 54 Grabow 135.900 48 Malchin 20.090 3 Neu Kaliß 18.750 4 Penzlin 21.300 8 Sternberg 155.550 64 Strasburg Woldegk Parchim Wismar 363.930 134.640 98.500 612.700 131 48 40 120 Schwerin 1.824.146 632 3. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2015 rückgebaut, wie viele davon in Teilrückbau (bitte Auflistung der jeweiligen Gemeinde mit Anzahl der WE, unterteilt nach vollständigem Rückbau bzw. Teilrückbau )? Im Jahr 2015 wurden insgesamt 437 WE zurückgebaut, davon 91 in Teilrückbau. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5623 5 Gemeinde WE Teilrückbau Friedland 24 Sassnitz 23 Schwerin 26 Strasburg 18 Vollständiger Rückbau Borkow 32 Borrentin 6 Breest 24 Cammin 14 Dargun 15 Grimmen 40 Neubrandenburg 40 Parchim 57 Penzlin 8 Prebberede 14 Staven 12 Thandorf 24 Velgast 21 Wismar 30 Woldegk 9 4. Welche Gemeinden konnten mit ihren Anträgen für die jeweiligen Städtebauförderprogramme nicht in das Programm 2016 aufgenommen werden (um eine Übersicht nach Gemeinden, geplanten Maßnahmen, jeweiligem Umfang und Programm wird gebeten)? Folgende Gemeinden/Gesamtmaßnahmen konnten nicht in die Städtebauförderprogramme 2016 aufgenommen werden: Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen (in Euro) Programmantrag Altefähr Ortskern 75.000 Landeseigenes Programm Boizenburg Historischer Stadtkern 133.333 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Boizenburg Einzelprojekt Modernisierung Baustraße 26 166.666 Landeseigenes Programm Dargun Altstadt 224.000 Landeseigenes Programm Garz Außen- und Innensanierung Regionalschule 961.365 Landeseigenes Programm Jarmen Altstadt 560.000 Ohne Programmbezug Drucksache 6/5623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme Antragshöhe Finanzhilfen (in Euro) Programmantrag Kamminke Fischerdorf am Kleinen Haff 368.000 Landeseigenes Programm Klütz Ortskern 800.000 Stadtumbau Ost Loitz Altstadt 270.000 Landeseigenes Programm Marlow Stadtkern 166.667 Kleine Städte und Gemeinden Mirow Stadtkern 166.667 Stadtumbau Ost Neustadt- Glewe Altstadt 613.333 Landeseigenes Programm Sassnitz Altstadt 600.000 Denkmalschutz Ost Torgelow Stadtmitte 1.400.000 Kleine Städte und Gemeinden Wittenburg Einzelprojekte Modernisierung Markt 9 und Markt 10 416.666 Landeseigenes Programm Woldegk Stadt Woldegk 207.154 Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Bergen Innenstadt 700.000 Kleine Städte und Gemeinden Grevesmühlen Altstadt 600.000 Landeseigenes Programm Wolgast Fischerwiek 142.240 Denkmalschutz Ost Neubrandenburg Oststadt 500.000 Stadtumbau Ost Schwerin Schelfstadt/Altstadt 2.000.000 Stadtumbau Ost 5. Was ändert sich insbesondere inhaltlich beim Vergleich der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016 zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015? Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 sind: - die Aufnahme des Quartiersmanagements in den Förderkatalog für alle Programme; „Soziale Stadt“, „Stadtumbau“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie Aufnahme des Kooperationsmanagements in den Förderkatalog für das Programm „Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“. Die Förderung des Quartiersmanagements war bislang ausschließlich im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz im Förderkatalog enthalten und im Programm Soziale Stadt möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5623 7 - die Anpassung der Verfahrensbestimmung zur Feststellung der Ausgabereste und zur Mitteilung der Inanspruchnahme der Ausgabereste durch das Land an die derzeitige Praxis, Verlängerung des Zeitraumes der Inanspruchnahme von Ausgaberesten um ein Jahr auf drei Jahre, Artikel 12 Absatz 5 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016. 6. Welche 58 Vorhaben werden aus dem Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung “ in 21 Kommunen gefördert (um eine Einzelaufstellung der jeweiligen Gemeinde und Vorhaben wird gebeten)? Für folgende Vorhaben wurde eine Förderung aus dem EFRE-Programm „Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung“ den Kommunen in Aussicht gestellt: Gemeinde Vorhaben Anklam Errichtung eines Schulcampus mit Ersatzneubau einer Grundschule und Erweiterung und Sanierung der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Inklusion im Altstadtkern Bad Doberan Ersatzneubau der Sporthalle am Busbahnhof Demmin Sanierung/Aufwertung Schwanenteich und Promenade Demmin Demmin Offener Mühlengraben einschließlich Teilverfüllung als 1. Einzelmaßnahme der Gesamtmaßnahme Mühlengraben Demmin Neubau einer Kita mit flexiblen Öffnungszeiten (24-Stunden-Kita) mit Außenanlagen Greifswald Umgestaltung Hansering 1. Bauabschnitt (zwischen Steinbecker Brücke und Fangenturm) Greifswald Ersatzneubau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ Grevesmühlen Neugestaltung Mehrgenerationenspielplatz Bürgerwiese Grevesmühlen Abriss der landwirtschaftlichen Hallen im Bereich des Wohngebietes Klützer Straße Grimmen Grundschule Dr. Theodor Neubauer Schule Grimmen Rückbau Bowlingcenter mit Nebenanlagen Grimmen Regionale Schule „Robert Koch“ Erweiterungsanbau und Neugestaltung Außenanlagen Güstrow Erweiterung und Sanierung Thomas-Müntzer-Schule einschließlich Schulumfeld Hagenow Neubau Hort (Europa-Schule) Ludwigslust Lenne-Schule Ludwigslust: Überdachung Innenhof, Umbau- und Brandschutzmaßnahmen Ludwigslust Integrierender Stadtteilspielplatz: Kinder-, Jugend- und Familienarbeit mitten am Rande der Stadt Neustrelitz Schlosskirche einschließlich Umfeld/Schwanenteich Neustrelitz Blockbereich Semmelweisstraße (Wohnumfeld) Neustrelitz Umbau und Erweiterung der Integrativen Kindertagesstätte „Buntes Leben“ Neustrelitz Schulhof Regionalschule Parchim Denkmalgerechte Sanierung der Wallanlagen Parchim Drucksache 6/5623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Gemeinde Vorhaben Pasewalk Gestaltung historischer Erholungsflächen im Stadtgebiet - KRÜGERPARK Pasewalk Entwicklung eines Stadtteilzentrums - Schulmensa in der Oststadt Ribnitz- Damgarten Sanierung und Ausbau der Straße Klosterteich Ribnitz- Damgarten Umbau Bildungszentrum (Erdgeschoss Haus 3) zur Kita (Kindergarten) Rostock Sanierung St.-Georg-Schule in Rostock, Erneuerung der Fenster in dem denkmalgeschützten Gebäude und Brandlastsanierung Rostock Sanierung und Erweiterung der Kita „Schneckenhaus“ Rostock Sanierung des Schulgebäudes Maxim Gorki Straße 68 in 18106 Rostock für die Förderschule/Grundschule Evershagen Rostock Sanierung und Erweiterung der Heinrich Heine Schule Rostock Warnemünde Rostock Neubau Familien-Kompetenz-Zentrum (FKZ) Rostock Ersatzneubau Sporthalle Möllner Straße Schwerin Gemeinbedarfseinrichtung Schelfstadt (Wichernsaal) Schwerin Mecklenburgisches Volkskundemuseum (Depot) Schwerin Trauerhalle Alter Friedhof Schwerin Möwenburgpark Schwerin Kindertagesstätte Schwerin-Süd Schwerin Neubau der John-Brinckman-Schule Stralsund Neugestaltung Tribseer Damm zwischen Bahnübergang und einschließlich Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring Stralsund Sanierung und Erweiterung der Lutherkirche zum Begegnungszentrum Stralsund Sanierung Turnhalle der Grundschule Juri-Gagarin Stralsund Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle, Stadionbereich Teterow Energetische Sanierung der Turnhalle der Regionalen Schule Teterow Ueckermünde Sanierung des Schlossturmes Ueckermünde Energetische Sanierung Turnhalle Altstadtschulkomplex Ueckermünde Neugestaltung des Spielplatzes im Ueckerpark Ueckermünde Neubau einer Bühne im Ueckerpark Waren Aufwertung Kurpark Nesselberg/Aufwertung Naturbad Feisneck Waren Regionalschule Friedrich Dethloff/barrierefreie Neugestaltung Schulhof Wismar Sanierung Fritz-Reuter-Grundschule Wismar Neu- und Umgestaltung der Claus-Jesup-Straße Wismar Ersatzneubau eines Hortgebäudes der Fritz-Reuter-Grundschule Wolgast Außensanierung Turnhalle und Vorplatzgestaltung der Grundschule Baustraße in Wolgast, 1. Bauabschnitt, Außensanierung der Turnhalle Baustraße Wolgast Sanierung des Sportforums - Gebäudekomplex und Sportanlagen als Sportzentrum der Stadt Wolgast und des Umlandes, 1. Bauabschnitt, Sanierung des Gebäudekomplexes Neben den 53 Vorhaben der Kommunen wurde die Förderung von fünf weiteren Vorhaben des Landes mit EFRE-Mitteln in Aussicht gestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5623 9 7. Welche 41 kleinstädtisch geprägte Gemeinden bis 10.000 Einwohnern können vom neu aufgelegten Programm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien profitieren? Folgende 41 Gemeinden können von dem Programm profitieren: Altentreptow, Barth, Binz, Boizenburg, Bützow, Burg Stargard, Crivitz, Dargun, Eggesin, Friedland, Gadebusch, Gnoien, Grabow, Heringsdorf, Jarmen, Kröpelin, Kühlungsborn, Laage, Loitz, Lübz, Malchin, Malchow, Marlow, Neubukow, Neukloster, Neustadt-Glewe, Penzlin, Plau am See, Putbus, Rehna, Reuterstadt-Stavenhagen, Röbel (Müritz), Sanitz, Sassnitz, Schönberg, Schwaan, Sternberg, Strasburg, Torgelow, Wittenburg, Zarrentin. 8. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um von dem in Frage 7 bezeichneten Programm profitieren zu können, muss beispielsweise das Vorhaben Bestandteil eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes , eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes oder der Dorferneuerung bzw. Flurneuordnung sein? Die Vorhaben müssen grundsätzlich den Zielen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) entsprechen. Die Investitionssumme eingereichter Vorhaben darf fünf Millionen Euro nicht überschreiten. Weitere Voraussetzung können der zugrundeliegenden Richtlinie (LEFD-RL M-V - http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Bau/L%C3% A4ndliche-Entwicklung-%E2%80%93-ELER/) im Entwurf entnommen werden. 9. Auf welche Art und Weise wird die Zuschussförderung für Maßnahmen des Städtebaus einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau und der Brachflächenrekultivierung aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ konkret erfolgen? 10. Welche Maßnahmen bzw. Vorhaben in welchen Gemeinden werden oder können gegebenenfalls von der in Frage 9 genannten Förderung profitieren? Zu 9 und 10 Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) erhält das Land Mecklenburg- Vorpommern Bundesfinanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden. Mit diesem Programm sollen im Rahmen des Förderschwerpunkts gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG „Städtebau“-Maßnahmen gefördert werden. Drucksache 6/5623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zuwendungsempfänger sind finanzschwache Kommunen mit zentralörtlicher Funktion. Die Finanzhilfen werden insbesondere für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne von § 148 Absatz 2 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Erschließungsmaßnahmen im Sinne von § 147 Satz 1 Nummer 4 BauGB gewährt. Die Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen ist in Fördergrundsätzen geregelt und veröffentlicht (siehe http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ Aktuelles--Blickpunkte/Kommunalinvestitionsf%C3%B6rderung/).