Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5624 6. Wahlperiode 15.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Flächen der Osterhuber Agrar GmbH und Verträge mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat weder allein noch vertreten durch die Treuhandanstalt einen Vertrag mit der Osterhuber Agrar GmbH über den Verkauf der Flächen geschlossen, die in der Ausgabe vom 7. Juni 2016 auf Seite 15 des Nordkuriers/Haffzeitung genannt worden sind. Bezug genommen wird auf die Aussagen des ehemaligen Geschäftsführers der Osterhuber Agrar GmbH gegenüber dem Nordkurier/Haff- Zeitung (Ausgabe vom 7. Juni 2016 - „Hausverbot für Ex-Chef von Osterhuber Agrar“). In diesem Artikel werden Informationen bestätigt, die der Fraktion der NPD seit einiger Zeit vorliegen. Für die Flächen, die sich im Besitz der Osterhuber Agrar GmbH befinden, sollen besondere Verträge existieren, die das Land Mecklenburg-Vorpommern (Verkäufer) und die Osterhuber Agrar GmbH (Käufer) miteinander geschlossen haben. Die Verträge sollen hohe Umweltauflagen beinhalten. Im Gegenzug soll die Osterhuber Agrar GmbH die Flächen mit erheblichen Preisnachlässen vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Drucksache 6/5624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Um welche Art von Verträgen zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch die Treuhandanstalt, und der Osterhuber Agrar GmbH handelte es sich beim Verkauf dieser Flächen? Nach Kenntnisstand der Landesregierung wurden die besagten landwirtschaftlichen Flächen durch notariellen Vertrag vom 3. November 1995 von der Gut Rindermast GmbH Ferdinandshof mit Zustimmung ihrer damaligen alleinigen Gesellschafterin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) - vormals Treuhandanstalt - veräußert. 2. Was genau besagen die Verträge? a) Wer waren bzw. sind die Vertragspartner? b) Durch welche Personen wurden sie vertreten? c) Zu welchen Bedingungen haben sich die vertragschließenden Parteien verpflichtet? Fragen zu den Einzelheiten des Vertrages können durch die Landesregierung nicht beantwortet werden und wären an die Bundesregierung beziehungsweise die BVVG Bodenverwertungs - und -verwaltungs GmbH zu richten, die seit dem 01.01.2009 Geschäftsbesorger der BvS ist. 3. An welche Umweltauflagen wurden die Verträge geknüpft? Für naturschutzfachlich besonders wertvoll eingeschätzte Flächen sind in den Veräußerungsvertrag auf Betreiben des damaligen Umweltministeriums des Landes Mecklenburg- Vorpommern Auflagen zum Verzicht auf bestimmte landwirtschaftliche Nutzungen (Gülleausbringung , Düngung, Grünlandumbruch, Nutzungseinstellung, etc.) aufgenommen worden. 4. Welche Auswirkungen haben diese Auflagen mit Blick auf eine mögliche Bebauung mit Windkraftanlagen? Die Auswirkungen dieser Auflagen mit Blick auf eine etwaige Bebauung mit Windenergieanlagen können nicht generell beurteilt werden. Dies wäre in dem konkreten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu prüfen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5624 3 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung, speziell dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung zu den oben genannten Verträgen und/oder zu den damit verbundenen Umweltauflagen vor? Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird auf die Beantwortung der Fragen 1 - 4 und 6 - 9 sowie die Vorbemerkung verwiesen. Dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus liegen keine Informationen zu den genannten Verträgen und/oder zu den damit verbundenen Umweltauflagen vor. 6. Welche Informationen liegen dem Regionalen Planungsverband Vorpommern-Greifswald, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern- Greifswald und dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zu den oben genannten Verträgen und/oder zu den damit verbundenen Auflagen vor? Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Naturschutzbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) und der Regionale Planungsverband Vorpommern haben erklärt, dass ihnen keine weitergehenden Informationen zu den genannten Verträgen und/oder den damit verbundenen Auflagen vorliegen. 7. Wenn Umweltauflagen festgelegt worden sind, welche Aufgaben fallen der Landesregierung zu? Ist damit der geschlossene Vertrag zwischen den beiden Vertragsparteien nichtig? Zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in dem Veräußerungsvertrag ein Anspruch auf Einhaltung der Umweltauflagen durch die Vertragsparteien aufgenommen worden. Die Einhaltung dieser Auflagen obliegt der Prüfung der zuständigen Behörden. Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 6/5624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. In wessen Besitz gehen die genannten Flächen im Fall einer Vertragsauflösung über? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Sollten keine Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, wer ist für entsprechende Auskünfte bzw. deren Ermittlung zuständig? Weitere Auskunftsersuchen wären an die Bundesregierung beziehungsweise die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH zu richten.