Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5641 6. Wahlperiode 12.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Oktober 2014 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Oktober 2014 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat Oktober 2014 wurden 12 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 05.10.2014 sollen sich Personen in 18439 Stralsund unberechtigt auf dem Dach des Gebäudes aufgehalten haben und für eine Sachbeschädigung mit dem Schriftzug „Nazis in den Sund“, „AKS“ und „Zecke“ verantwortlich sein. Zwei Tatverdächtige wurden ermittelt. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 08.10.2014 schmierten in 18057 Rostock unbekannte Tatverdächtige mittels blauer Farbe den Schriftzug „Solidarität mit der PKK“ an eine Hauswand. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 08.10.2014 schmierten in 18439 Stralsund unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe den Schriftzug „11.10. Gegen Nazis“ auf die Grundstücksmauer. Drucksache 6/5641 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Verstoß gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 11.10.2014 versperrten in 18439 Stralsund unbekannte Tatverdächtige im Zusammenhang mit einem NPD-Aufzug mittels einer Sitzblockade die Marschstrecke. 5. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 11.10.2014 soll eine Person in 18442 Negast auf dem Weg zur Gegendemonstration zu einem Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland bei einer Vorkontrolle Vermummungsgegenstände und Mundschutz mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 6. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 11.10.2014 soll eine Person in 18437 Stralsund auf dem Weg zu einer Gegendemonstration zu einem Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland ein Kubotan (Stichwaffe) in ihrem Rucksack mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 7. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 11.10.2014 soll sich eine Person in 18439 Stralsund als Teilnehmer einer Blockade gegen eine Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschland vermummt haben. Eine Tatverdächtige wurde ermittelt. 8. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 18.10.2014 soll eine Person in 18273 Güstrow auf dem Weg zu einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland eine schwarze Sturmhaube und 18 pyrotechnische Gegenstände ohne Prüfzeichen mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 9. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 18.10.2014 soll eine Person in 18273 Güstrow auf dem Weg zu einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland ein schwarzes Dreieckstuch und drei pyrotechnische Gegenstände ohne Prüfzeichen mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 10. Verstoß gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 18.10.2014 soll eine Person in 18273 Güstrow auf dem Weg zu einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der Nationaldemokratischen Partei Deutschland ein Pfefferspray und einen pyrotechnischen Gegenstand ohne Prüfzeichen mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 11. Verstoß gemäß § 20 Vereinsgesetz Am 30.10.2014 brachten in 18057 Rostock unbekannte Tatverdächtige am „Matrosendenkmal “ eine Flagge der in Deutschland mit Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) an. 12. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 18.10.2014 wurde in 18273 Güstrow ein Teilnehmer eines Aufzuges der Nationaldemokratischen Partei Deutschland auf dem Weg zum Veranstaltungsort aus einer Personengruppe heraus angegriffen. Ein unbekannter Tatverdächtiger schlug ihm mit der Faust gegen die linke Kopfseite und verursachte damit eine Platzwunde. Aufgrund der harten Schlagwirkung wurde davon ausgegangen, dass in den vom Tatverdächtigen getragenen Handschuhen ein harter Gegenstand versteckt war.