Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5645 6. Wahlperiode 12.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Februar 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Februar 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat Februar 2015 wurden 13 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 07.02.2015 soll in 18055 Rostock eine Person den Anzeigenden und seine Begleiter als „Nazischweine“ bezeichnet und zwei leere Bierflaschen auf diese geworfen haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 2. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 09.02.2015 sollen in 19053 Schwerin zwei Personen einen Teilnehmer der MVGIDA- Veranstaltung aus einer Gruppe heraus mit Faustschlägen und Fußtritten angegriffen haben. Zwei Tatverdächtige wurden ermittelt. Drucksache 6/5645 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 09.02.2015 soll in 19055 Schwerin eine Person als Gegendemonstrant zu einer MVGIDA-Demonstration Pyrotechnik angezündet und einem Demonstrationsteilnehmer einen Kopfstoß versetzt haben. Bei der anschließenden polizeilichen Maßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten soll er Widerstand gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten geleistet haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 4. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 09.02.2015 soll in 19053 Schwerin eine Person nach der Veranstaltung einen Teilnehmer der MVGIDA-Versammlung angegriffen haben. Der Geschädigte soll nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung geschubst und anschließend mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 5. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 09.02.2015 soll in 19061 Schwerin ein eingesetzter Polizeivollzugsbeamter einen Faustschlag erhalten haben. Ein tatverdächtiger Gegendemonstrant einer MVGIDA-Demonstration wurde ermittelt. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 07.02.2015 beschmierten in 18292 Krakow unbekannte Tatverdächtige die Hauswand des Wohngebäudes mittels eines orangefarbenen Stift mit dem Schriftzug „Nazi Free Zone“. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 28.02.2015 soll in 18069 Rostock eine Person gestellt worden sein, als diese mittels roter Farbe auf einen Verteilerkasten der Firma „Eurawasser“ den Schriftzug „MVGIDA“ sprühte. Cirka 50 Meter entfernt wurde eine weiterer Schriftzug „MVGIDA Stoppen“ gefunden. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 8. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 09.02.2015 soll in 19053 Schwerin während einer Gegendemonstration zu einer MVGIDA-Veranstaltung eine Polizeivollzugsbeamtin mit „All Cops Are Bastards (A.C.A.B.)“ beleidigt worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 9. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 17.02.2015 soll in 19055 Schwerin ein Angehöriger der rechten Szene mit den Worten „Scheiß Nazi“ beleidigt worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 10. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 18.02.2015 soll in 17498 Diedrichshagen am Briefkasten des Geschädigten der Schriftzug „Nazi“ angebracht worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 11. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 21.02.2015 soll in 19386 Lübz ein Geschädigter als „Nazisau“ bezeichnet worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 12. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 23.02.2015 soll in 19053 Schwerin eine Person als Teilnehmer einer Gegenveranstaltung der MVGIDA-Demonstration dem eingesetzten Polizeivollzugsbeamten den Mittelfinger gezeigt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5645 3 13. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 09.02.2015 soll in 19055 Schwerin durch einen Gegendemonstranten zu einer MVGIDA- Demonstration nicht zugelassene Pyrotechnik angezündet worden sein. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt.