Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5647 6. Wahlperiode 22.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - April 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat April 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat April 2015 wurden neun Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.04.2015 schrieben in 17389 Anklam unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe die Buchstaben „FCK NZS“ (Fuck Nazis) an die Fassade eines Küchenstudios. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 21.04.2015 zerstörten in 19053 Schwerin unbekannte Tatverdächtige ein in zwei Meter Höhe angebrachtes Büroschild des Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD). 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 26.04.2015 sollen zwei Personen in 18057 Rostock Plakate auf Stromverteilerkästen mit der Aufschrift: „Nicht lange fackeln, Nazis Stoppen, 08.05.2015 Demmin“ geklebt haben. Zwei Tatverdächtige wurden ermittelt. Drucksache 6/5647 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Stafgesetzbuch Am 07.04.2015 veröffentlichte eine unbekannte Tatverdächtige auf ihrem Twitter-Account die Beiträge „Lasst uns betrinken und Naziwohnungen mit diversen brennenden Gegenständen bewerfen, damit sie erkennen, wie dumm das ist“ und „Und nochmal: lasst uns naziwohnungen anzünden damit sie sehen wie unglaublich dumm und feige das ist. Tellerrand = Stadtrand bei denen“. 5. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 19.04.2015 soll eine Person als Teilnehmer einer Gegenveranstaltung zur MVGIDA- Demonstration in 18273 Güstrow eine Jeansweste mit einem Aufnäher: „A.C.A.B.“ getragen haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 6. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 20.04.2015 wurde in 18273 Güstrow eine Polizeibeamtin durch einen unbekannten Teilnehmer einer Sitzblockade gegen die MVGIDA-Demonstration mit den Worten „Scheiß Kameramann“ beleidigt. 7. Falsche Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch Am 08.04.2015 erstattete der Geschädigte eine Anzeige gegen die Beschuldigte wegen falscher Verdächtigung seiner Person beziehungsweise falscher Behauptungen im Zusammenhang mit einem Bedrohungssachverhalt vor der Lokalität „Wunderbar“ in 18273 Güstrow. Eine Tatverdächtige wurde ermittelt. 8. Falsche Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch Am 08.04.2015 erstattete ein weiterer Geschädigter (zum Sachverhalt Nr. 7) eine Anzeige gegen die Beschuldigte wegen falscher Verdächtigung seiner Person beziehungsweise falscher Behauptungen im Zusammenhang mit einem Bedrohungssachverhalt vor der Lokalität „Wunderbar“ in 18273 Güstrow. Eine Tatverdächtige wurde ermittelt. 9. Anleitung zu Straftaten gemäß § 130a Strafgesetzbuch Am 30.04.2016 sprühten in 17033 Neubrandenburg unbekannte Tatverdächtige mittels silberner Farbe den Schriftzug „1. Mai NAZIS SCHACHTEN“ auf die Glasfassade des Aufzuges des Triebwerkraumes.