Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5648 6. Wahlperiode 19.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Mai 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Mai 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen)? Für den Monat Mai 2015 wurden 30 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration an einer Sitzblockade teilgenommen haben. Bei der Festnahme eines weiteren Teilnehmers der Blockade wegen Nichtbefolgen eines Platzverweises soll diese dem Festzunehmenden geholfen und dabei eingesetzte Polizeivollzugsbeamte angegriffen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 2. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration an einer Sitzblockade teilgenommen haben. Bei der Festnahme eines weiteren Teilnehmers soll diese die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten angegriffen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Drucksache 6/5648 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teilgenommen haben. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Absicherung der NPD-Demonstration soll diese Widerstand geleistet haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 4. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teilgenommen haben. Diese soll die Anweisungen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten nicht befolgt, sie mit dem Wort „Arschloch“ beleidigt und Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei geleistet haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 5. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration durch körperliches Einwirken auf die Polizeivollzugsbeamten diese bei ihrer Dienstdurchführung gehindert haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 6. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teilgenommen haben. Diese soll nach der Festnahme einer anderen Person die Polizeikräfte bei ihrer Amtshandlung gehindert und als Schlagwerkzeug eine kleine mitgeführte Fahne genutzt haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 7. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teilgenommen haben. Diese soll bei seiner Identitätsfeststellung Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte geleistet haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 8. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration durch körperliches Einwirken auf die Polizeivollzugsbeamten diese bei ihrer Dienstdurchführung gehindert haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 9. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teilgenommen haben. Diese soll Widerstand gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten, die sein Vordringen zu einer Sitzblockade gegen einen NPD-Aufzug verhindern wollten, geleistet haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 10. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 nahm der unbekannte Tatverdächtige in 17036 Neubrandenburg als Gegendemonstrant gegen eine NPD-Demonstration teil. Durch eine Polizeikette sollte verhindert werden, dass die Gegendemonstranten zu dem vorbeimarschierenden Aufzug der NPD gelangen. Dabei kam es zu massiven körperlichen Auseinandersetzungen, wobei ein Polizeibeamter am Knie verletzt wurde. Aufgrund der Intensität der Situation konnte nicht festgestellt werden, von wem dieser Tritt ausging. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5648 3 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 zerstachen in 17166 Teterow unbekannte Tatverdächtige an vier abgestellten Personenkraftwagen von Angehörigen der rechten Szene (Teilnehmer an der NPD- Demonstration in Neubrandenburg) insgesamt sechs Reifen. 12. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.05.2015 schmierten in 17248 Rechlin unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe an die Fassade der Marktpassage mehrfach A im Kreis, ein durchgestrichenes Hakenkreuz sowie die Parolen „ANTIFA NO NAZI“, „TÖTET NAZIS“, „FUCK THE SYSTEM“, „NAZI RAUS“, „ANTIFA ULTRA“, „FCK COPS“ sowie „NAZIS VERPISST EUCH“. Weiterhin wurden verschiedene Aufkleber mit dem Impressum www.rote-hilfe.de geklebt. 13. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 08.05.2015 schmierten in 17109 Demmin unbekannte Tatverdächtige drei Schriftzüge mit Bezug zur Demonstrationslage auf die Mauer. In Signalrot stand geschrieben: „Nazis raus“ (2,50 m x 1,40 m) „ACAB“ (2 m x 1,60 m) „8. Mai Nazi frei!“ (3,70 m x 60 cm). 14. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll es in 17033 Neubrandenburg zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Eine Person soll als Gegendemonstrant einen flaschenähnlichen Gegenstand in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten sowie gegen Teilnehmer der NPD-Demonstration geworfen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 15. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll es in 17033 Neubrandenburg zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Ein Gegendemonstrant zu einer NPD-Demonstration soll eine gefüllte Getränkedose auf die Demonstrationsteilnehmer geworfen und einen Polizeivollzugsbeamten am Arm getroffen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 16. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll es in 18437 Stralsund zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Auf dem Bahnhof in Stralsund soll eine Person aus der Gruppe heraus auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Dabei soll dieser im Kieferbereich verletzt worden sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 17. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 kam es in 18437 Stralsund im Zuge der Anreisebewegung zu einer in Neubrandenburg geplanten Demonstration der NPD auf dem Hauptbahnhof zu einem körperlichen Angriff auf den Geschädigten. Der Geschädigte wurde aus einer Gruppe von circa 30 Personen linker Klientel heraus von einem unbekannten Tatverdächtigen mit einem circa 40 cm langen Fahnenstock auf den Hinterkopf geschlagen. 18. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 08.05.2015 kam es in 17109 Demmin zu einer gefährlichen Körperverletzung. Gegen 19:00 Uhr durchbrachen circa 20 vermummte Personen die Absperrung, welche die Polizeibeamten anlässlich der NPD-Demonstration errichtet hatten. Zielstrebig kamen sie auf den Geschädigten zu und schlugen auf diesen ein. Der Geschädigte ist Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr und vermutet, dass die unbekannten Tatverdächtigen ihn aufgrund seines Aussehens der rechten Klientel zugeordnet haben. Drucksache 6/5648 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 19. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 08.05.2015 kam es in 17109 Demmin zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der Geschädigte wurde durch drei vermummte, schwarz gekleidete unbekannte Tatverdächtige angegriffen und ging daraufhin sofort zu Boden. Bei den Angreifern handelte es sich um linke Demonstranten, welche aufgrund einer angemeldeten Demonstration der NPD am 08.05.2015 in Demmin waren. 20. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Am 01.05.2015 soll ein Gegendemonstrant zu einer NPD-Demonstration in 17036 Neubrandenburg versucht haben, mittels Gewalt eine Polizeikette zu durchbrechen, um an den Demonstrationszug der NPD zu kommen. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 21. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Am 08.05.2015 kam es in 17109 Demmin durch circa 20 unbekannte Tatverdächtige zu einem Durchbruchversuch an einer polizeilichen Kontrollstelle. 22. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Am 30.05.2015 soll es in 18273 Güstrow aus einer gerade stattfindenden Demonstration heraus zu einem Landfriedensbruch gekommen sein. Sechs Personen sollen sich vermummt und mit Tischen und Stühlen des dortigen Restaurants auf Angehörige der rechten Klientel geworfen haben. Sechs Tatverdächtige konnten ermittelt werden. 23. Verstoß gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 01.05.2015 soll es in 17036 Neubrandenburg durch 41 Gegendemonstranten zu einer Sitzblockade gekommen sein. Die Versammlungsbehörde schätzte die Sitzblockade der 41 Personen als Verhinderungsblockade ein. Die Tatverdächtigen konnten ermittelt werden. 24. Verstoß gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 01.05.2015 sollen sich in 17036 Neubrandenburg elf Personen an einer Sitzblockade gegen einen NPD-Aufzug beteiligt haben. Die Tatverdächtigen konnten ermittelt werden. 25. Verstoß gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 08.05.2015 errichteten in 17109 Demmin unbekannte Tatverdächtige im Rahmen einer Gegendemonstration auf der Aufzugsstrecke einer NPD-Demonstration eine Barrikade. 26. Verstoß gemäß § 26 Versammlungsgesetz Am 09.05.2015 soll eine Person gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben, indem sie eine nicht angemeldete öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in 17309 Pasewalk durchführte. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 27. Verstoß gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 08.05.2015 soll sich eine Person in 17109 Demmin als Gegendemonstrant eines NPD- Aufzuges vermummt haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 28. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 07.05.2015 entwendeten unbekannte Tatverdächtige in 19053 Schwerin die Außenbeschilderung des Landesverbands der Alternative für Deutschland. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5648 5 29. Schwerer Raub gemäß § 250 Strafgesetzbuch Am 08.05.2015 kam es in 17109 Demmin zu einem schweren Raub. Die drei unbekannten Tatverdächtigen sprachen den Geschädigten an, danach kam es zu einer Rangelei, in deren Folge ihm sein Rucksack und die Gürteltasche entwendet wurden. Um einer körperlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, lief der Geschädigte davon. 30. Verleumdung gemäß § 187 Strafgesetzbuch Am 17.05.2015 soll eine Vertreterin des Vorstandes der Alternative für Deutschland in 19055 Schwerin auf Facebook verleumdet und falsche Tatsachen behauptet worden sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden.