Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5650 6. Wahlperiode 09.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Juli 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Juli 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen)? Für den Monat Juli 2015 wurden 5 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 09.07.2015 schmierten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „Antifa“, „AVG“, „Antifa-Zone“ und „Fuck Nazis“ an ein Trafohaus. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.07.2015 sprühten in 19063 Schwerin unbekannte Tatverdächtige mittels roter Farbe die Schriftzüge „Nazis, verpisst euch aus unserem Kiez. Klassenkampf statt Vaterland!“ an die Giebelseite eines Wohnhauses. Drucksache 6/5650 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 31.07.2015 beschmierten in 18273 Güstrow unbekannte Tatverdächtige das Fahrzeug des Geschädigten mit dem Wort „Nazischwein“. Weiterhin wurde auf der Windschutzscheibe ein dem Anarchiesymbol ähnliches Zeichen aufgebracht. Die Schriften ließen sich rückstandsfrei entfernen. Eine Sachbeschädigung liegt somit nicht vor. 4. Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch Am 13.07.2015 kam es in 17489 Greifswald zu einem Raub. Der Geschädigte wurde durch sechs unbekannte Tatverdächtige gegen eine Wand gedrückt. Er wurde als vermeintlicher Angehöriger einer rechten Gruppierung als „Nazi“ beschimpft und ihm wurden seine Mütze und sein Band der Studentenverbindung entwendet. 5. Schwere Brandstiftung gemäß § 306 a Strafgesetzbuch Am 15.07.2015 kam es in 17192 Waren durch unbekannte Tatverdächtige zu einer schweren Brandstiftung am Haus der NPD-Stadtabgeordneten. Die Ermittlungen ergaben, dass die Tatverdächtigen ein Gemisch aus Teer und Kraftstoff in einen Feuerlöscher brachten und dieses an das Wohnhaus spritzten.