Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5651 6. Wahlperiode 22.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - August 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat August 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat August 2015 wurden acht Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 14.08.2015 schmierten in 23966 Wismar unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzem Textmarker die Schriftzüge „Nazis töten“, „Anti Nazi HWI“ an einen Bauwagen und an Stromkästen. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 16.08.2015 verunreinigten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige das Brunnenwasser mittels roter Farbe. Im Stadtgebiet wurden weiterhin symbolische Grabstellen aus Blumenerde angelegt und mit Holzkreuzen versehen. Die linke Szene bekannte sich zu der Protestaktion im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik Deutschlands. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 31.08.2015 rissen in 19209 Lützow unbekannte Tatverdächtige zwei angebrachte Plakate der NPD zum Volksentscheid über die Gerichtsreform ab. Drucksache 6/5651 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Verstoß Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 28.08.2015 zeigte in 17094 Burg Stargard der Versammlungsleiter (NPD) einer angemeldeten Versammlung an, dass diese durch eine nicht angemeldete Gegenveranstaltung massiv gestört wurde. Es wurden keine Tatverdächtigen ermittelt. 5. Verstoß Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 21.08.2015 zeigte in 17094 Burg Stargard der Versammlungsleiter (NPD) einer angemeldeten Versammlung „Wir sind nicht das Sozialamt der Welt - unsere Dörfer und Städte haben genug eigene Probleme!“ an, dass diese durch eine nicht angemeldete Gegenveranstaltung massiv gestört wurde. Die Teilnehmer dieser Gegenveranstaltung sollen versucht haben, durch starke Geräuschentwicklung mittels Trommeln und Pfeifen die Wort- und Musikbeiträge der NPD-Demonstration zu stören. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 6. Beleidigung § 185 Strafgesetzbuch Am 26.08.2015 soll in 18059 Rostock eine Person auf Facebook einen Beitrag geschrieben haben, in dem er den Geschädigten als „christdemokratischen Nazi-Sympathisanten“ bezeichnete . Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 7. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch Am 19.08.2015 setzten in 18273 Güstrow unbekannte Tatverdächtige einen Transporter eines NPD-Stadtabgeordneten in Brand. 8. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Strafgesetzbuch Am 07.08.2015 sollen in 23966 Wismar zwei Personen mittels schwarzer Farbe die Schriftzüge „Nazis töten“ und „Nur Dumme lassen sich von Nazis ficken“ auf eine Werbesäule geschrieben haben. Zwei Tatverdächtige wurden ermittelt.