Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5653 6. Wahlperiode 26.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Oktober 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Oktober 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat Oktober 2015 wurden 19 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität – Links zugeordnet werden. 1. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 09.10.2015 soll es in 18439 Stralsund im Rahmen des Demonstrationsgeschehens „MV wehrt sich“ zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Es wurden Böller auf Polizeibeamte geworfen. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 2. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 soll in 18055 Rostock im Rahmen einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der Alternative für Deutschland ein Feuerzeug in Richtung der Demonstranten vorgenannter Partei geworfen worden sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Drucksache 6/5653 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 kam es in 18055 Rostock durch einen unbekannten Täter zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der vermummte Täter warf als Gegendemonstrant einer Kundgebung der Alternative für Deutschland mehrere Gegenstände in Richtung der Demonstranten . 4. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 kam es in 18055 Rostock durch einen unbekannten Täter zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der unbekannte Täter ist auf einer Aufnahme als Teilnehmer einer gegen die Alternative für Deutschlang gerichteten Gegendemonstration zu sehen, wie er sich mittels eines Schlauchschals vermummt und einen unbekannten Gegenstand in Richtung des Versammlungsleiters vorgenannter Partei wirft. 5. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 25.10.2015 kam es in 17489 Greifswald durch unbekannte Täter zu einer gefährlichen Körperverletzung. Die unbekannten Tatverdächtigen warfen dem Geschädigten eine Bierflasche ins Gesicht, weil er als Funktionär der Alternative für Deutschland erkannt worden war. 6. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 soll im Rahmen einer Demonstration/Gegendemonstration in 18059 Rostock ein Polizeivollzugsbeamter durch einen Demonstranten getreten worden sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 7. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 19.10.2015 soll es in 17034 Neubrandenburg zu Tätlichkeiten von Anwohnern, die sich gegen die Verteilung von Faltblättern der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands richteten, gekommen sein. Es konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 13.10.2015 sprühten in 18273 Güstrow drei unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „ASM“, „Nazis aufs Maul ASM/WDS“ sowie „FCK ASM“. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 18.10.2015 schmierten in 18055 Rostock unbekannte Tatverdächtige mittels roter Farbe den Schriftzug „Nazis jagen“ an eine Hausfassade und brachen von dem dort stehenden Personenkraftwagen Mercedes den Stern ab. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5653 3 10. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 21.10.2015 soll in 18055 Rostock mittels Schablone und rotbrauner Farbe ein Graffiti an eine Hauswand gesprüht worden sein. Das Graffiti zeigt einen menschlichen Kopf mit einer Mütze, die untere Gesichtshälfte ist verdeckt, ganz links der Buchstabe „M“, dann noch drei weitere nicht näher bestimmbare Zeichnungen/Symbole. Es konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 28.10.2015 schmierten in 18439 Stralsund unbekannte Tatverdächtige auf die Hausfassade des Geschädigten den Schriftzug „No Nazis“ mittels schwarzer Sprühfarbe. 12. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 soll in 18055 Rostock durch einen Gegendemonstranten zu einer Demonstration der Alternative für Deutschland Widerstand gegen eingesetzte Polizeivollzugsbeamte geleistet worden sein. Es konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. 13. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 soll in 18055 Rostock durch einen Gegendemonstranten zu einer Demonstration der Alternative für Deutschland ein Bierdeckel in Richtung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten geworfen und Widerstand bei der folgenden Identitätsfeststellung der Polizei geleistet worden sein. Es konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. 14. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 17.10.2015 vermummte sich in 18055 Rostock ein unbekannter Tatverdächtiger als Gegendemonstrant einer Kundgebung der Alternative für Deutschland. 15. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 17.10.2015 vermummte sich in 18055 Rostock ein unbekannter Tatverdächtiger als Gegendemonstrant einer Kundgebung der Alternative für Deutschland. 16. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 31.10.2015 soll in 17166 Teterow bei einer Versammlung der NPD unter dem Motto: „Asylwahnsinn beenden! Heimat schützen!“ die Rede des Versammlungsleiters durch einen Lautsprecher auf dem Rathausbalkon gestört worden sein. Es wurden zwölf Tatverdächtige ermittelt. 17. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch Am 23.10.2015 setzten in 18437 Stralsund unbekannte Tatverdächtige zehn abgestellte Fahrzeuge vorsätzlich in Brand. Ein Zusammenhang mit einer in Stralsund stattgefundenen Versammlung „MV wehrt sich“ ist nicht auszuschließen. Drucksache 6/5653 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 18. Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch Am 05.10.2015 befanden sich in 17489 Greifswald zwei Geschädigte auf dem Heimweg von einer angemeldeten Demonstration. Beide Geschädigte wurden durch eine etwa zehn Personen starke Gruppe vermummter Personen (mutmaßlich links) gestellt. Der Anzeigende wurde auf seine Aktivitäten anlässlich eines Demonstrationsgeschehens vor zwei Wochen (Tragen eines Banners) angesprochen. Unmittelbar danach wurde er mittels Faustschlag durch einen unbekannten Tatverdächtigen körperlich attackiert. In der weiteren Folge bemächtigten sich unbekannte Tatverdächtige der Fahrräder der Geschädigten und verließen den Tatort. 19. Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch Am 17.10.2015 soll sich in 18055 Rostock der Anzeigende durch das öffentliche Zeigen eines Schildes mit der Aufschrift „Besorgte Bürger entsorgen“ durch einen Beschuldigten bedroht und beleidigt gefühlt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt.