Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5654 6. Wahlperiode 24.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - November 2015 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat November 2015 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat November 2015 wurden 28 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 14.11.2015 kam es in 18055 Rostock zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der Geschädigte teilte mit, von einer circa 15-köpfigen unbekannten Personengruppe (linksgerichtet ) angegriffen worden zu sein. Der Geschädigte wurde zu Boden gebracht und gemeinschaftlich durch Schläge und Fußtritte verletzt. Er erlitt Hämatome und Schwellungen am Nasenbein. Es konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden. 2. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 14.11.2015 kam es in 18059 Rostock zu einer gefährlichen Körperverletzung. Unbekannte Tatverdächtige schlugen und traten gemeinschaftlich auf den Geschädigten, der Teilnehmer MVGIDA-Demonstration war, ein. Drucksache 6/5654 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 21.11.2015 soll es in 19057 Schwerin nach einer Demonstration beim Anhalten einer Personengruppe durch eine weibliche Person zu einer Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte gekommen sein. Die Beschuldigte soll einem Polizeivollzugsbeamten eine Ohrfeige gegeben, ihn mit „Hurensohn“ beleidigt und trotz Aufforderung, an Ort und Stelle zu bleiben, versucht haben, mit Gewalt zu einer Freundin zu gelangen. Eine Tatverdächtige wurde ermittelt. 4. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 21.11.2015 soll in 19053 Schwerin eine Person mit einem Schirm auf einen ehemaligen Teilnehmer einer AfD-Demonstration eingeschlagen haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 5. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 23.11.2015 soll in 17034 Neubrandenburg eine Person einen Böller in Richtung der Teilnehmer eines MVGIDA-Aufzuges geworfen haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 6. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 02.11.2015 sollen in 17438 Wolgast zwei Personen bei einer Gegenveranstaltung zu einer Versammlung unter dem Motto „Abendspaziergang! Heimat und Identität bewahren! Asylflut stoppen!“ Eier in diese Personengruppe geworfen haben. Zwei Tatverdächtige wurden ermittelt. 7. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 14.11.2015 griff in 18055 Rostock ein unbekannter Tatverdächtiger auf dem Bahnhof einen Teilnehmer der Demonstration des Bündnisses „Deutschland wehrt sich“ mit einem Faustschlag an. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.11.2015 brachten in 18356 Barth unbekannte Tatverdächtige an die Fassade des DM- Marktes die Schriftzüge „ANTIFA“ und „NAZIS RAUS“ mittels blauer Farbe an. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 13.11.2015 sprühten in 18055 Rostock unbekannte Tatverdächtige 22 Schriftzüge an Hausfassaden, Glasscheiben und Grenzmauern sowie auf den Gehweg und die Fahrbahn zwischen Fr.-Engels-Platz und Konrad-Adenauer-Platz. Die Graffitis wurden mittels einer Schablone aufgebracht. Folgende Schriftzüge wurden aufgebracht: „Rassismus Intelligenz (durchgestrichen)“, „Bildung tötet Nazis“ und „FCK NZS“. Zudem wurden an dem Gebäude des Jobcenters und der Firma UKA Nord jeweils ein Graffiti mit dem Text „Patrioten sind Idioten!!!“ festgestellt. Der Bereich um den Tatort war für den 14.11.2015 für eine versammlungsrechtliche Veranstaltung gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik vorgesehen. 10. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 17.11.2015 schmierten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige auf den „Studentenstein “ das Logo der Antifa und den Schriftzug „Volkstod jetzt“. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 27.11.2015 schmierten 17491 Greifswald unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „Refugees welcome“ und „FFDG aufs Maul“ an eine Gebäudefassade. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5654 3 12. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.11.2015 sollen in 18055 Rostock sieben Personen als Gegendemonstranten zu einer Demonstration des Bündnisses „Deutschland wehrt sich“ in ihrem Fahrzeug Rundhölzer aus Hartholz mit sich geführt haben. Diese sollen szenetypisch als Schlaggegenstände benutzt worden sein. Sieben Tatverdächtige wurden ermittelt. 13. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.11.2015 soll in 18055 Rostock eine Person einen sogenannten Polenböller bei der Versammlung mitgeführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 14. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.11.2015 soll in 18055 Rostock eine Person nach einer Demonstration angetroffen worden sein, die Pfefferspray und zwei sogenannte Polenböller bei sich gehabt hat. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 15. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.11.2015 soll in 18055 Rostock eine Person als Teilnehmer der Gegendemonstration zu einer Demonstration des Bündnisses „Deutschland wehrt sich“ eine Sturmhaube und Zahnschutz bei sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 16. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.11.2015 soll in 18055 Rostock eine Person als Teilnehmer an der Gegendemonstration zu einer Demonstration des Bündnisses „Deutschland wehrt sich“ Pfefferspray bei sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 17. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 16.11.2015 sollen in 18273 Güstrow sieben Personen Teilnehmer einer Gegendemonstration gewesen sein und sich teilweise vermummt haben. Sie sollen versucht haben, den Aufzug zu blockieren und einen Platzverweis erhalten haben. Sieben Tatverdächtige wurden ermittelt. 18. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 16.11.2015 soll in 18273 Güstrow eine Person als Gegendemonstrant während der MVGIDA-Demonstration Quarzhandschuhe getragen haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 19. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 21.11.2015 soll in 19053 Schwerin eine Person als Gegendemonstrant zu einer AfD- Demonstration ein Pfefferspray mit sich geführt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt. 20. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 16.11.2015 soll es in 17493 Greifswald während einer Demonstration des „FFDG“ (Bündnis Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit) zu einer Sitzblockade, an der 36 Personen beteiligt waren, gekommen sein. 36 Tatverdächtige wurden ermittelt. 21. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 28.11.2015 soll es in 17491 Greifswald im Rahmen einer durch das Bündnis „Greifswald wehrt sich - FFDG“ angemeldeten und durchgeführten Versammlung zu einer Sitzblockade durch 41 Gegendemonstranten gekommen sein. 41 Tatverdächtige wurden ermittelt. Drucksache 6/5654 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 22. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 09.11.2015 soll in 19370 Parchim eine Gegendemonstrantin zu einer MVGIDA- Demonstration gegen die Zuwanderungspolitik einem Platzverweis nicht nachgekommen sein. Sie soll sich fallen gelassen und nach einem Polizeivollzugsbeamten getreten haben, der dadurch leicht verletzt wurde. Eine Tatverdächtige wurde ermittelt. 23. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch Am 15.11.2015 teilte in 18273 Suckow der Anzeigende mit, dass auf der Facebookseite von Endstation Rechts unter einem Artikel, der am 15.11.2015 hochgeladen wurde, ein Bild gepostet wurde, auf dem ein Hakenkreuz sichtbar war. Ein Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden. 24 Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 17.11.2015 entwendeten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige zwei Gedenkkränze und schmierten am „Studentenstein“ das Logo der Antifa und den Schriftzug „Volkstod stoppen jetzt!“. 25. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Strafgesetzbuch Am 19.11.2015 wurde in 19055 Schwerin durch handgeschriebene Plakate (weißer Grund mit fetter roter Schrift) öffentlich zu Straftaten aufgerufen. Es wird ein Bezug zum Demonstrationsgeschehen benannt. Auf dem ersten Plakat stand „AfD-Demo am Sa? xAngreifen xSabotieren xRassisten stoppen bildet Banden!“ auf dem anderen Plakat stand „21.11. ab 14 Uhr Rassisten die Knochen brechen“. Tatverdächtige wurden nicht ermittelt. 26. Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch Am 29.11.2015 stellte in 18211 Ostseebad Nienhagen die Geschädigte an einem Fenster in ihrem Mietshaus zur Straße deutlich sichtbar eine Holzplatte mit der Aufschrift „Keine Asylanten in den Ostseebädern“ auf. Sechs unbekannte Jugendliche betraten das umfriedete Grundstück und hingen von außen vor die Holzplatte ein Plakat mit der Aufschrift „Refugees Welcome Nazis raus!“ auf. 27. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch Am 03.11.2015 warfen in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige am Haus des Altherrenverbandes der Greifswalder Burschenschaft Rugia e. V., mehrere Fensterscheiben ein und besprühten weitere Fenster mit schwarz/silbergrauer Farbe. Auf der Fahrt zum Einsatzort wurde das Funkmittel der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten durch ausgelegte Reifentöter beschädigt. 28. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 21.11.2016 soll in 19057 Schwerin eine Person bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel den Polizeibeamten mit den Worten „Ficken Sie sich“ beleidigt und gleichzeitig beide Mittelfinger ausgestreckt in dessen Richtung gezeigt haben. Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt.