Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5658 6. Wahlperiode 26.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - März 2016 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat März 2016 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat März 2016 wurden 24 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 02.03.2016 brachten in 17036 Neubrandenburg unbekannte Tatverdächtige mittels Farbe auf die Kellerwand eines Wohnhauses ein durchgestrichenes Hakenkreuz im Kreis auf. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 05.03.2016 beschädigten in 17033 Neubrandenburg unbekannte Tatverdächtige das Fenster des Büros der Partei Alternative für Deutschland. Weiterhin wurde der Schriftzug „Fuck AfD“ angebracht. Drucksache 6/5658 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 07.03.2016 wurden in 19061 Schwerin durch unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „FCK AFD“ und „Alternative für Dummköpfe“ an das Wohnhaus der Geschädigten angebracht. 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 07.03.2016 schmierten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe den Schriftzug „AFA“ an eine Hausfassade. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 11.03.2016 schmierten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige den Schriftzug „AFA“ auf ein Werbeschild. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 14.03.2016 beschmierten in 17489 Greifswald unbekannte Tatverdächtige ein Wohnhaus mit folgenden Schriftzügen: „VIVA LA SACHBESCHÄDIGUNG“, „STILL“, „ANTIFA“ und „AFA“. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 25.03.2016 sollen in 19370 Parchim mehrere Graffitis („Antifa“, ein Kreuz und ein „Z“) angebracht worden sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 29.03.2016 wurde in 17109 Demmin durch unbekannte Tatverdächtige ein Graffiti auf eine Schutzplanke aufgetragen. Gesprüht wurde: „8. Mai Nazis Jagen!“. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 31.03.2016 schmierten in 17389 Anklam unbekannte Tatverdächtige die Schriftzüge „FCK-NZS“ und „161>88“ an eine Schule. 10. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 31.03.2016 brachten in 17121 Loitz unbekannte Tatverdächte die Schriftzüge „Keine Opfer sondern Täter 8. Mai Demmin“, „AFA“ und „161 Gang“ an ein Futtersilo. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 31.03.2016 schmierten in 17389 Anklam unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe die Schriftzüge „FCK-NZS“ und „161>88“ an das Gebäude der NPD „Volksbücherei“ (Wahlkreisbüro). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5658 3 12. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 24.03.2016 soll in 17036 Neubrandenburg ein Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer MVGIDA-Veranstaltung vermummt aufgetreten sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 13. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 21 Versammlungsgesetz Am 24.03.2016 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer MVGIDA-Veranstaltung gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 14. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 25 Versammlungsgesetz Am 24.03.2016 soll eine Person in 17036 Neubrandenburg als Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer MVGIDA-Veranstaltung gegen den ihm erteilten Auflagenbescheid als Versammlungsleiter verstoßen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 15. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.03.2016 soll eine Person in 19258 Boizenburg als Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer Veranstaltung der rechten Szene schwarze Schlagschutzhandschuhe getragen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 16. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.03.2016 soll in 19258 Boizenburg ein Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer Veranstaltung der rechten Szene schwarze Schlagschutzhandschuhe getragen haben. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 17. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.03.2016 soll durch eine Person in 19258 Boizenburg als Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer Veranstaltung der rechten Szene die eigene Identität verschleiert worden sein, indem diese sich einen Schlauchschal über die Nase zog. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 18. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 27 Versammlungsgesetz Am 14.03.2016 soll durch eine Person in 19258 Boizenburg als Teilnehmer einer Gegendemonstration im Rahmen einer Veranstaltung der rechten Szene die eigene Identität verschleiert worden sein, indem diese sich einen Schlauchschal über die Nase zog. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 19. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Strafgesetzbuch Am 13.03.2016 führte in 18211 Bargeshagen anlässlich der Landtagswahlen in Sachsen- Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg der AfD-Kreisverband Rostock eine Parteiveranstaltung durch. Im Eingangsbereich des Veranstaltungsgebäudes wurde eine nicht explodierte unbekannte Sprengstoff- und Brandvorrichtung gefunden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden. Drucksache 6/5658 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 20. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Strafgesetzbuch Am 14.03.2016 warfen in 18055 Rostock unbekannte Tatverdächtige vier, mit schwarzer Substanz gefüllte Schraubgläser, gegen die Hausfassade des Wohnhauses eines Vorstandsmitgliedes der Alternative für Deutschland. Des Weiteren zerschlugen die unbekannten Tatverdächtigen eine Scheibe der Hauseingangstür und warfen drei Farbbomben in das Innere des Hauses. Die Farbbomben wurden durch daran befestigte Pyrotechnik (Böller) zur Explosion gebracht. 21. Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch Am 04.03.2016 sollen sich zwei Personen unberechtigt in der Notunterkunft in 17168 Jördenstorf aufgehalten haben, da sie sich nicht, wie vorgeschrieben, angemeldet hatten. Sie sollen Gespräche mit den Flüchtlingen geführt und erklärt haben, dass diese und sie selbst nicht mit der Unterbringungssituation einverstanden sind. Zwei Tatverdächtige konnten ermittelt werden. 22. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 21.03.2016 soll es im Rahmen einer rechtsgerichteten Demonstration „Deutschland wehrt sich“ in 19053 Schwerin durch einen Gegendemonstranten/Beschuldigten zu einer Beleidigung gegenüber Polizeivollzugsbeamten („Du dumme Drecksau“, „Verpiss dich“, „Sind Sie dumm im Kopf“ und „du Affe“) gekommen sein. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 23. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Im Rahmen eines Polizeieinsatzes am 21.03.2016 der rechten Demonstration „Deutschland wehrt sich“ in 19053 Schwerin soll eine Polizeivollzugsbeamtin durch einen Gegendemonstranten , der die Polizeikette durchbrechen wollte, von vorne geschubst worden sein, sodass sie das Gleichgewicht verlor, gegen einen Poller fiel und sich dadurch am Gesicht verletzte. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. 24. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 14.03.2016 soll im Anschluss an eine MVGIDA-Demonstration in 19258 Boizenburg ein Versammlungsteilnehmer durch fünf Personen der linken Szene körperlich angegriffen worden sein. Fünf Tatverdächtige konnten ermittelt werden.