Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5661 6. Wahlperiode 22.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Juni 2016 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Juni 2016 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen)? Für den Monat Juni 2016 wurden 14 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Einfache Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 25.06.2016 liefen in 18055 Rostock/Stadtmitte während einer Wahlveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (Infotisch) drei vermummte, unbekannte Tatverdächtige in Richtung Veranstaltungsgelände. Unmittelbar vor dem Informationsstand wurden die Teilnehmer aus der Gruppe von Störern mit Eiern und Tomaten beworfen. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 05.06.2016 beschmierten unbekannte Tatverdächtige das Wohnhaus des Kreistagsmitgliedes der Alternative für Deutschland in 17489 Greifswald mittels schwarzer Farbe mit dem Schriftzug „NAZIS BOXEN“. Weiterhin wurde ein Fenster mit einem Stein eingeworfen . Drucksache 6/5661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.06.2016 sprühten in 17493 Greifswald unbekannte Tatverdächtige an die Hauswand der Burschenschaft "Obotritia" ein Graffiti an. Das Graffiti zeigte den Schriftzug „ANTIFA“ in roter Sprühfarbe und war circa 190 cm x 30 cm groß. Weiterhin wurden Fensterscheiben eingeworfen. 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.06.2016 wurde in 17109 Demmin durch unbekannte Tatverdächtige die gesamte Rückseite der Verkaufsstelle Netto mit folgender Graffiti beschmiert: „kein Gott, kein Staat, kein Vaterland“ „Nazi‘s in die Peene“. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 23.06.2016 wurde in 18055 Rostock/Stadtmitte von unbekannten Tatverdächtigen die Fassade des Hauses der Justiz mit farbegefüllten Glasbehältern (schwarz-bitumenartig, blau, rosa) beworfen. Einen Tag nach der Tat erschien auf "linksunten.indymedia.org" ein anonymes Bekennerschreiben. 6. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 03.06.2016 entwendeten in 19249 Lübtheen unbekannte Tatverdächtige vom Bürgerbüro der Nationaldemokratischen Partei Deutschland Werbeplakate. 7. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 15.06.2016 wurden in 19249 Lübtheen durch unbekannte Tatverdächtige 14 Wahlplakate der Nationaldemokratischen Partei Deutschland teilweise beschädigt beziehungsweise entwendet . 8. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 29.06.2016 wurden in 19258 Horst durch unbekannte Tatverdächtige zehn Wahlplakate der Nationaldemokratischen Partei Deutschland entwendet beziehungsweise zerstört. 9. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a Strafgesetzbuch Am 25.06.2016 bewarfen in 18069 Rostock/Reutershagen unbekannte Tatverdächtige die an einem Haus angebrachte Flagge der Bundesrepublik Deutschland gezielt mit einem mit Farbe gefüllten Glas. 10. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a Strafgesetzbuch Am 25.06.2016 wurde in 18055 Rostock/Stadtmitte von unbekannten Tatverdächtigen zwei Deutschlandfähnchen vom Auto abgebrochen. Am Auto wurde ein Zettel hinterlassen. Unter anderem ging es gemäß Aufschrift darum, „Nein“ zu Deutschland zu sagen. 11. Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch Am 10.06.2016 wurde der Geschädigte in 17493 Greifswald/Eldena von unbekannten Tatverdächtigen telefonisch mit den Worten: „wir treten dich tot“ und „dein Haus wird bald brennen“ bedroht. Der Geschädigte stellte am 06.06.2016 Räumlichkeiten seiner Gaststätte für eine Veranstaltung der Alternative für Deutschland zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5661 3 12. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch Am 03.06.2016 beschädigten in 18059 Rostock/Südstadt unbekannte Tatverdächtige einen Personenkraftwagen VW Golf und einen Personenkraftwagen Opel Astra durch Brandstiftung . Der Halter des VW Golf ist in der rechten Szene aktiv. 13. Ausspähen von Daten gemäß § 202 a Strafgesetzbuch Am 02.06.2016 veröffentlichten in 18059 Rostock unbekannte Tatverdächtige ein an das Stadtamt Rostock gerichtetes vertrauliches Fax mit einer Liste der Infotische des Kreisverbandes der Alternative für Deutschland auf einer linksextremen Internetseite. 14. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Am 05.06.2016 kam es in 18109 Rostock zu einer Auseinandersetzung zwischen rechten und linken Gruppierungen. Eine circa 30-köpfige Gruppierung, die dem linken Spektrum zuzuordnen ist, bewegte sich, teilweise vermummt und mit Schlaggegenständen bewaffnet, auf eine Gruppe des rechten Spektrums zu, die sich im Bereich des Teilhabezentrums „Neue ohne Barrieren“ im Stadtteil Groß Klein in Rostock aufhielt. Es kam hierbei sofort zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppierungen. Zur Verhinderung der Eskalation der Situation wurden beide Lager umgehend getrennt.