Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/58 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Multiresistente Erreger in den Krankenhäusern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie häufig sind Infektionen durch multiresistente Erreger (MRE) in den Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, in ambulanten Tageskliniken und in Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die Daten ab dem Jahr 2004 angeben, getrennt nach Einrichtungen )? Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht für Infektionen und Sterbefälle durch multiresistente Erreger keine Meldepflicht vor. Aus diesem Grund verfügt die Landesregierung nicht über die Daten im gewünschten Umfang. Genaue Daten zur Häufigkeit von Infektionen durch MRE beziehungsweise MRSA (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus) fehlen bundesweit. Es existieren lediglich Hochrechnungen des „Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance von nosokomialen Infektionen“ auf der Datengrundlage des Krankenhaus-Infektions-Surveillance-Systems (KISS)-Systems, an dem circa 800 Krankenhäuser in verschiedenen Modulen freiwillig teilnehmen. Durch die Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des IfSG an die epidemische Lage (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung) vom 26. Mai 2009 (BGBl. I S. 1139) besteht seit dem 1. Juli 2009 eine bundesweite Meldepflicht für MRSA-Nachweise in Blutkulturen und Liquor. Diese Daten beinhalten Labormeldungen über akute invasive MRSA-Infektionen verbunden mit MRSA-Nachweis in Blut oder Liquor. Drucksache 6/58 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern wurden auf dieser Basis folgende Fälle von MRSA-Infektionen an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet: 2009 (ab 01.07.2009): 47 (darunter 9 Sterbefälle) 2010: 97 (darunter 5 Sterbefälle) 2011 (Stand: 24.10.2011): 101 (darunter 7 Sterbefälle). Abbildung: Meldungen von MRSA-Nachweisen in Blut und Liquor in M-V seit Einführung der Meldepflicht 01.07.2009 bis Stand 24.10.2011 Abbildung 2 zeigt die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Eine Zuordnung der Daten zu einzelnen Gesundheitseinrichtungen ist anhand der vorhandenen Meldedaten nicht möglich. Abb. 2: Verteilung der Meldungen von MRSA-Nachweisen in Blut und Liquor in M-V auf die Landkreise und kreisfreien Städte 47 97 101 9 5 7 0 20 40 60 80 100 120 ab 01.07.2009 2010 24.10.2011 ab so lu t MRSA in M-V gesamt M-V Sterbefälle 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 ab so lu t MRSA in M-V nach Kreisen ab 01.07.2009 2010 24.10.2011 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/58 3 Darüber hinausgehende Daten zu Infektionen durch multiresistente Erreger bei Patienten in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Tageskliniken und in Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie hat sich die Zahl der MRSA-Infektionen in den Krankenhäusern von Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte die Daten pro Jahr und nach Einrichtungen aufschlüsseln)? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie hat sich die Zahl der MRE-Infektionen in Intensivstationen Mecklenburg-Vorpommerns seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte die Daten pro Jahr und nach Einrichtungen aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Fachabteilungen der Krankenhäuser Patienten mit Erkrankungen durch multiresistente Erreger behandelt wurden. 4. Wie hat sich die Zahl der Sterbefälle aufgrund von Infektionen mit MRE in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2004 entwickelt? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Weitere Daten zu Sterbefällen liegen der Landesregierung nicht vor, da Todesursachen nur nach Grundleiden statistisch erfasst werden. 5. Wie viele Menschen wurden aufgrund der Infektion mit multiresistenten Keimen in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft erwerbsunfähig (bitte die Zahlen pro Jahr ab dem Jahr 2004 angeben)? Daten zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch Infektionen mit multiresistenten Keimen werden nach Kenntnis der Landesregierung nicht erfasst.