Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/584 6. Wahlperiode 30.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Personenkontrollen im Umfeld des Thinghauses am 10.03.2012 und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Drucksache 6/433. Hierzu habe ich einige Nachfragen. 1. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte bestanden für die künftige Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung? Unter Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/433 wird darauf verwiesen, dass am 10.03.2012 Verkehrsmaßnahmen als auch Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr durchgeführt wurden, für deren Durchführung es keiner der in der Frage 1 genannten Anhaltspunkte bedarf. 2. Welche Straftaten erheblicher Bedeutung wurden erwartet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 6/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Inwieweit sollte die Erhebung von personenbezogenen Daten der Gefahrenabwehr dienlich sein, insbesondere bezogen auf die Art der vermeintlich präventiv bekämpften Straftaten? Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgte zur Erfüllung der Aufträge der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten polizeilichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Gefahrenfeststellung. 4. Wurden bzw. werden die an dem Tag erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert? Wenn ja, durch wen und wie lange? Die erhobenen personenbezogenen Daten wurden durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle gespeichert. Die Speicherung erfolgt bis zum Abschluss der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren . 5. Wurden die an dem Tag erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an wen, warum und wann? Die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben. 6. Wie war die konkrete polizeiliche Lageerkenntnis, welche die Anordnung des Einsatzes rechtfertigte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.