Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5851 6. Wahlperiode 01.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Sozialbestattungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Anspruch auf Bestattungskostenübernahme nach § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist ein Anspruch eigener Art. Das bedeutet, dass auch Bürger, die sich nicht im Sozialleistungsbezug, insbesondere nach dem SGB XII oder dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), befinden, einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII beim zuständigen Sozialamt stellen können. Auch für diese Sozialhilfeleistung gilt das Nachrangprinzip des SGB XII. Danach besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Bestattungskosten nur, wenn nicht unter anderem ein vorrangig Verpflichteter die Leistung zu erbringen hat. Auch können nur Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung übernommen werden, die dem zur Kostentragung Verpflichteten nicht zugemutet werden können. 1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialbestattungen in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2012 bis 2015 entwickelt (bitte auch unterteilen nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Entwicklung der Anzahl der Fälle, für die die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen worden sind, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Drucksache 6/5851 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2012 2013 2014 Hansestadt Rostock 119 108 124 Landeshauptstadt Schwerin 122 101 121 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 87 115 78 Landkreis Rostock 103 97 51 Landkreis Vorpommern-Rügen 163 154 143 Landkreis Nordwestmecklenburg 34 41 48 Landkreis Vorpommern-Greifswald 67 61 31 Landkreis Ludwigslust-Parchim 86 140 108 Mecklenburg-Vorpommern 781 817 704 Quelle: amtliche Sozialhilfestatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 2. Wie haben sich die Kosten für Sozialbestattungen in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2012 bis 2015 entwickelt (bitte auch unterteilen nach den Landkreisen und kreisfreien Städten)? Entsprechend den Angaben in der amtlichen Sozialhilfestatistik haben sich die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII wie folgt entwickelt: 2012 (in Euro) 2013 (in Euro) 2014 (in Euro) Hansestadt Rostock 239.355 217.297 236.591 Landeshauptstadt Schwerin 262.555 164.719 120.377 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 178.584 185.912 176.832 Landkreis Rostock 101.868 108.673 113.220 Landkreis Vorpommern-Rügen 167.542 178.525 212.196 Landkreis Nordwestmecklenburg 45.415 45.980 49.955 Landkreis Vorpommern-Greifswald 114.325 106.112 85.148 Landkreis Ludwigslust-Parchim 115.435 160.361 147.047 Mecklenburg-Vorpommern 1.225.079 1.167.579 1.141.366 Quelle: amtliche Sozialhilfestatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5851 3 3. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, dass die Bestattungsunternehmen ihre Kosten für die Durchführung von Sozialbestattungen zunehmend zeitverzögert erstattet bekommen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Träger der Sozialhilfe Anträge auf Erstattung von Bestattungskosten nicht in angemessener Zeit bearbeiten und die Bestattungsunternehmen ihre Kosten zunehmend zeitverzögert erstattet bekommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Insbesondere die Ermittlungen , wer vorrangig Verpflichteter ist (Erbe, Unterhaltsverpflichteter etc.) beziehungsweise sein könnte und ob es diesem zumutbar ist, die Kosten zu tragen, können im Einzelfall langwierig und zeitintensiv sein. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Sozialbestattung in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auch unterteilen nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auf Grundlage der Angaben zu Frage 1 und 2 ergeben sich folgende durchschnittlich übernommene Bestattungskosten (auf volle Cent-Beträge auf- beziehungsweise abgerundet): 2012 (in Euro) 2013 (in Euro) 2014 (in Euro) Hansestadt Rostock 2.011,39 2.012,01 1.907,99 Landeshauptstadt Schwerin 2.152,09 1.630,88 994,85 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.052,69 1.616,63 2.267,08 Landkreis Rostock 989,01 1.120,34 2.220,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.027,87 1.159,25 1.483,89 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.335,74 1.121,46 1.040,73 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.706,34 1.739,54 2.746,71 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.342,27 1.145,44 1.361,55 Mecklenburg-Vorpommern 1.568,60 1.429,11 1.621,26 Quelle: amtliche Sozialhilfestatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, Berechnungen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor.