Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5853 6. Wahlperiode 03.082016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsrockkonzert im Landkreis Vorpommern-Rügen und ANTWORT der Landesregierung Laut verschiedenen Medienberichten sollte am 17.06.2016 ein Rechtsrockkonzert im brandenburgischen Finowfurt stattfinden. Aufgrund einer kurzfristig eingereichten Klage hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt /Oder das Konzert in Finowfurt genehmigt. Trotz der Gestattung wurde das von einem brandenburgischen NPD-Funktionär organisierte Konzert nach Stralsund verlegt. Hier soll es durch eine große Anzahl an Polizeibeamten wegen fehlender Genehmigung unterbunden worden sein. Das hinderte die Organisatoren anscheinend nicht, das nach Stralsund verlegte und dort zwischenzeitlich untersagte Konzert nach Zansebuhr bei Niepars zu verlegen, wo es nach übereinstimmenden Berichten auf einem Hof stattfand. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem oben genannten Konzert vor? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einem Konzert am 17.06.2016 vor. Am 18.06.2016 führte die Polizei zum Schutz der öffentlichen Sicherheit anlässlich eines beabsichtigten Konzerts von Angehörigen der rechtsextremen Szene in Stralsund einen Einsatz durch. Nach Würdigung der Gesamtumstände wurde durch die Polizei die Durchführung der Veranstaltung verboten. Seitens der Polizei wurde das Verbot im Einsatzverlauf durchgesetzt. Einsatzende war 00:30 Uhr. Drucksache 6/5853 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In den Morgenstunden des 19.06.2016 wurde der Polizei bekannt, dass eine Veranstaltung in Zansebuhr/Gemeinde Niepars (Landkreis Vorpommern-Rügen) stattgefunden haben soll. Über das tatsächliche Stattfinden dieser Veranstaltung liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 2. Verfügen die Sicherheitsbehörden über Informationen dazu, wer das Konzert organisierte und welche Bands auftraten? Wenn ja, a) wer war für das Konzert organisatorisch und inhaltlich verantwortlich ? b) welche Bands sind im Rahmen des Konzertes aufgetreten? c) wie viele Personen wurden im Rahmen der Konzertvorbereitung und Anreise zum geplanten Konzert als Konzertteilnehmer zugeordnet ? Zu 2, a), b) und c) Das Verbot für die Musikveranstaltung in Stralsund am 18.06.2016 wurde durch die Polizei durchgesetzt, sodass es nicht stattfand. Über das tatsächliche Stattfinden einer Veranstaltung in Niepars liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 3. Welche Maßnahmen unternahmen die zuständigen Behörden in Stralsund und Niepars, um die Zulässigkeit dieses Konzertes zu prüfen und gegebenenfalls zu unterbinden? Die beabsichtigte Veranstaltung in Stralsund wurde verboten, das Verbot wurde polizeilich durchgesetzt. Über das tatsächliche Stattfinden einer Veranstaltung in Niepars liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5853 3 4. Hat die Landesregierung Hinweise dafür, dass das Konzert aus dem Umfeld der verbotenen „Blood & Honour“-Bewegung organisiert wurde bzw. diese daran beteiligt war? Wenn ja, a) worauf stützt sich die Erkenntnis der Behörden, das Konzert könne dem Umfeld von „Blood & Honour“ zugerechnet werden? b) welche Rückschlüsse lassen sich vor diesem Hintergrund auf die Wirksamkeit des „Blood & Honour“-Verbots im Jahr 2000 ziehen bzw. wie schätzt die Landesregierung deren Aktivitäten im Land ein? Zu 4, a) und b) In Bezug auf die beabsichtigte Musikveranstaltung in Stralsund liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Über das tatsächliche Stattfinden einer Veranstaltung in Niepars liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 5. Welche Erkenntnisse liegen den Behörden zu rechtsextremen Konzertveranstaltungen seit 2015 vor? a) Welche Konzerte mit diesen Bezügen fanden seit 2015 in Mecklenburg-Vorpommern statt? b) Bei welchen Konzerten hatte die Landesregierung im Vorfeld Kenntnis über die Veranstaltungen und warum wurden sie möglicherweise unterbunden? c) Welche Konzerte konnten trotz Kenntnis der Landesregierung stattfinden und warum? Es wird auf die Antworten zu 5a) bis c) verwiesen. Zu a) In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2015 insgesamt 25 Musikveranstaltungen mit Bezug zur rechtsextremen Szene registriert, davon neun Konzerte. Im Jahr 2016 wurden bisher 15 Musikveranstaltungen der rechtsextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, davon sieben Konzerte. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 5b) und 6 verwiesen. Drucksache 6/5853 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Im Jahr 2015 wurden den Behörden im Vorfeld sechs Konzerte bekannt, zwei wurden durch Untersagungsverfügung verhindert. Datum Ort Untersagung/Auflösung 21.03.2015 19306 Neustadt-Glewe/Landkreis Ludwigslust-Parchim Verhinderung durch Untersagungsverfügung 11.04.2015 17390 Salchow/Landkreis Vorpommern-Greifswald nein 24.07.2015 23936 Grevesmühlen/Landkreis Nordwestmecklenburg nein 01.08.2015 17390 Salchow nein 17.10.2015 17390 Salchow nein 05.12.2015 18246 Klein Belitz/Landkreis Rostock Verhinderung durch Untersagungsverfügung Im Jahr 2016 wurden sieben Konzerte im Vorfeld bekannt, vier wurden durch Untersagungsverfügung verhindert beziehungsweise aufgelöst. Datum Ort Untersagung/ Auflösung 09.01.2016 17389 Anklam Verhinderung durch Untersagungsverfügung 23.01.2016 18279 Roggow/Landkreis Rostock Auflösung 06.02.2016 17098 Friedland nein 09.04.2016 17390 Salchow nein 04.06.2016 23936 Grevesmühlen nein 18.06.2016 18439 Stralsund Verhinderung durch Untersagungsverfügung 09.07.2016 17329 Nadrensee/Landkreis Vorpommern- Greifswald Verhinderung durch Untersagungsverfügung Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5c) verwiesen. Zu c) Es wird auf die Antwort zur Frage 5b) verwiesen. Bei Veranstaltungen, die untersagt beziehungsweise aufgelöst wurden, lagen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für diese Maßnahmen vor, bei den anderen Veranstaltungen nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5853 5 6. Zu welchen Konzerten in diesem Zeitraum hatte die Landesregierung vorab keine Informationen? Jahr 2015 (drei Konzerte) Am 09.05.2015 fand in Stralsund ein Konzert statt. Diese Veranstaltung wurde erst am 10.05.2016 bekannt. Am 15.06.2015 wurde den Behörden ein am 13.06.2015 durchgeführtes Konzert in 18246 Steinhagen-Hof (Landkreis Rostock) bekannt. Zu einem am 12.09.2015 in der Ortschaft 18246 Klein Belitz (Landkreis Rostock) veranstalteten Konzert mit mehreren Bands lagen den Behörden im Vorfeld keine Erkenntnisse vor. Jahr 2016 (ein Konzert) In Folge des Verbots zur Durchführung eines Konzertes am 09.01.2016 in Anklam wurde durch die rechte Szene ein bekannter Garagenkomplex in Ueckermünde als Ausweichort gewählt. Nach Bekanntwerden wurde die Veranstaltung dort ebenfalls verboten und aufgelöst. 7. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung von sich aus, um sich bei solchen länderübergreifenden Konzerten und Veranstaltungen der rechtsextremen Szene einen Überblick zu verschaffen und Maßnahmen zur zügigen Unterbindung durchzusetzen? Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder informieren sich gegenseitig regelmäßig über das rechtsextremistische Konzertgeschehen und tauschen ihre Informationen im zulässigen Rahmen aus. Die zuständigen Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereiten nach Bewertung der ihnen vorliegenden Informationen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach der geltenden Rechtslage vor und führen diese durch.