Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juli 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5855 6. Wahlperiode 28.07.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bund-Länder-Kompromiss bei Integrationskosten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Herausforderungen, die sich aus der Ankunft der Flüchtlinge ergeben, können entsprechend der Aufgabenverteilung nur von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bewältigt werden. Das Land übernimmt hierbei insbesondere die folgenden Kosten: - Dem Land selbst entstehen Kosten im Bereich seiner eigenen Zuständigkeit vor allem durch die Bereitstellung und den Betrieb der Notunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen des Landes sowie die Versorgung der hierin untergebrachten Flüchtlinge. Hierzu gehören insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die medizinische Versorgung. Zudem wurden die Ausgaben im Bereich der Schulen, der Hochschulen, der Förderung der beruflichen und sozialen Integration und der Sicherheit an die aktuelle Situation angepasst. - Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet seinen Kommunen darüber hinaus sämtliche flüchtlingsbedingte Mehrkosten für die Zeit von der Ankunft der Flüchtlinge bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den weiteren Aufenthaltsstatus. Hierzu gehören auch die Kosten für die Unterbringung und für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine solche Vollkostenerstattung ist bundesweit lediglich in drei Bundesländern geregelt; neben Mecklenburg -Vorpommern sind dies der Freistaat Bayern und das Saarland. - Zudem erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern der kommunalen Ebene auch vollständig die Kosten im Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen . Hierzu gehören Zuweisungen an den Kommunalen Sozialverband, die Erstattung von Kosten der Hilfe zur Erziehung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Zuweisungen nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz. Drucksache 6/5855 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Über diese Kostenerstattungen hinaus hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 mit jeweils 4,8 Millionen Euro zur Bewältigung der flüchtlingsbedingten Aufgaben, vor allem für den Bereich der Integration, unterstützt. Nach den aktuellen Berechnungen der Landesregierung zur Belastungsverteilung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten beträgt der Anteil des Landes unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenerstattungen und Unterstützungen, aber vor den nachfolgend dargestellten Unterstützungen durch den Bund, 87 Prozent an den Gesamtkosten des Landes und der kommunalen Ebene. Nicht enthalten ist darin die personenscharfe Spitzabrechnung der seitens des Bundes gewährten Abschlagszahlung für die Kosten der Asylbewerber und Flüchtlinge (Vergleiche § 7 Absatz 2 Satz 5 und Satz 6 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg- Vorpommern). In den Spitzengesprächen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 16. Juni 2016 und 7. Juli 2016 wurden die folgenden Entlastungen durch den Bund vereinbart. Diese Entlastungen sind einerseits für die Kommunen und andererseits für die Länder bestimmt: a) Entlastung für die kommunale Ebene: Der Bund erhöht befristet für drei Jahre die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen ab 2016 auf 100 Prozent. Die dadurch entstehende Entlastung beträgt bundesweit 400 Millionen Euro in 2016 und wird in 2017 voraussichtlich um 900 Millionen Euro und in 2018 voraussichtlich um 1.300 Millionen Euro betragen. Diese Entlastung mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro kommt unmittelbar der kommunalen Ebene zugute. b) Entlastung für die Länder: Zusätzlich zu der vorgenannten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für Unterkunft und Heizung wird der Bund „den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung“ eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben . c) Zudem stellt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationsmittel zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5855 3 Der Bund hat den Ländern am 7. Juli 2016 für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zusätzlich eine Integrationspauschale in Höhe von jeweils zwei Milliarden Euro zugesagt. Laut Medienberichten können die Länder über die Verwendung frei entscheiden. Für den Wohnungsbau werden für die Jahre 2017 und 2018 darüber hinaus jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Integrationspauschale wird zusätzlich zur vereinbarten Übernahme der Mehrkosten für die Unterkunft gezahlt. 1. Wie hoch ist der Anteil des Landes aus den zusätzlichen Mitteln jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils getrennt für die Integrationspauschale und für die Mittel für den Wohnungsbau angeben)? Der Anteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Integrationspauschale von jährlich zwei Milliarden Euro, die den Ländern zu ihrer Entlastung vom Bund zur Verfügung gestellt wird, beträgt in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils rund 38 Millionen Euro. Die Verteilung der im Integrationskonzept vorgesehenen Mittel für den Wohnungsbau von 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, bis ein neuer Schlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt wird. Welchen Anteil das Land Mecklenburg-Vorpommern von den Mitteln nach dem neuen Schlüssel erhält, ist daher noch unklar. Bei Anwendung des Königsteiner Schlüssels würde das Land jährlich rund 10 Millionen Euro erhalten. 2. Trifft es zu, dass das Land über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus der Integrationspauschale frei entscheiden kann? a) Wenn ja, für welche zusätzlichen Integrationsmaßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die Mittel aus der Integrationspauschale einzusetzen und in welcher Form und in welcher Höhe erfolgt eine Beteiligung der Kommunen an den zusätzlichen Mitteln? b) Wenn nicht, welche Vorgaben bestehen für die Verwendung der Mittel? Zu 2, a) und b) Während die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen unmittelbar für die Entlastung der Kommunen bestimmt ist (siehe Buchstabe a in den Vorbemerkungen), zielt die Integrationspauschale auf eine Entlastung der Länder. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration enthält keine Vorgaben für die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus der Integrationspauschale. Das Land erwartet zusätzliche Belastungen vor allem bei den Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die das Land den Kommunen auch weiterhin beabsichtigt zu erstatten. Allein diese Mehraufwendungen des Landes werden voraussichtlich 40 Millionen Euro in 2016 betragen. Drucksache 6/5855 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 In welcher Form und in welcher Höhe die Kommunen an den zusätzlichen Mitteln des Bundes beteiligt werden sollen, ist derzeit auch vor dem Hintergrund der Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern noch offen; für eine belastungsgerechte Verteilung - auch zwischen den Kommunen untereinander - ist eine Änderung von § 7 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlich. 3. Für welche Maßnahmen im Bereich Wohnungsbau sollen die zusätzlichen Mittel für den Wohnungsbau eingesetzt werden? Fest steht, dass die zusätzlichen Mittel für die Wohnraumförderung eingesetzt werden. Nähere Einzelheiten können erst nach Beschluss des Bundestages über den Bundeshaushalt 2017 und der endgültigen Festlegung über die Höhe des auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden Anteils mitgeteilt werden.