Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5857 6. Wahlperiode 12.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Integrationszentren und Integrationslotsen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann soll die konzeptionelle Planung für die vom Städte- und Gemeindetag M-V e. V. vorgeschlagenen Integrationszentren in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen sein? Die Gespräche zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung über eine Rahmensetzung für die Arbeit der Integrationszentren sind noch nicht abgeschlossen, der Dialog soll fortgesetzt werden. Ziel der vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. vorgeschlagenen Integrationszentren ist es, die verschiedenen Leistungen und Angebote, die der Integration dienen, auf der kommunalen behördlichen Ebene gut miteinander zu verzahnen. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine organisatorische Aufgabe, die durch die Verwaltungsbereiche der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort zu leisten ist. Einzelne Gebietskörperschaften haben bereits gezielte Organisationsveränderungen auf Basis eigener Konzepte vorgenommen, um Integrationsprozesse - auch in Zusammenarbeit mit anderen Netzwerkpartnern in der Region - zu erleichtern und zu beschleunigen. Drucksache 6/5857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten und mit welcher regelmäßigen Arbeitszeit sind die derzeit insgesamt 24 Integrationslotsen in Mecklenburg-Vorpommern tätig? Die Angaben in der nachstehenden Übersicht basieren auf aktuellen Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Landkreise/kreisfreie Städte Integrationslotsen wöchentliche Arbeitszeit Landeshauptstadt Schwerin 2 (darunter eine Bildungsintegrationslotsin ) 2 x 30 Stunden Hansestadt Rostock 3 3 x 30 Stunden Landkreis Nordwestmecklenburg 3 1 x 40 Stunden 1 x 35 Stunden 1 x 25 Stunden Landkreis Ludwigslust-Parchim 2 2 x 40 Stunden Landkreis Rostock 4 4 x 40 Stunden Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2 1 x 30 Stunden 1 x 40 Stunden Landkreis Vorpommern-Greifswald 7 7 x 40 Stunden Landkreis Vorpommern-Rügen 2 1 x 30 Stunden 1 x 40 Stunden 3. Für wie viele Klientinnen und Klienten sind die Integrationslotsen jeweils durchschnittlich zuständig? Die Angaben zu den Antworten der Fragen 3 bis 7 basieren ganz überwiegend auf Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Integrationslotsen sind insbesondere für anerkannte Flüchtlinge zuständig, die einen Aufenthaltstitel erhalten. Deren Zahl unterliegt monatlichen Schwankungen in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Entwicklung im Bereich der Asylantragstellungen und Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Schwankungen verzerren die Darstellung durchschnittlicher Fallzahlen ebenso wie die Tatsache, dass auch die Zahl der Lotsen innerhalb weniger Monate nicht konstant geblieben ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich eine Betreuung im Bedarfsfall, teilweise auch aufsuchend, erfolgt und dass die Aufgaben der Lotsen neben der unmittelbaren Betreuung auch andere, zum Beispiel koordinierende und vernetzende Tätigkeiten beinhalten. Aus den genannten Gründen sind durchschnittliche Zahlen nicht darstellbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5857 3 4. Welche konkreten Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten die Integrationslotsen für welche Zielgruppe an (bitte nach Aufenthaltsstatus unterscheiden)? Zielgruppe der Integrationslotsen sind Personen, die aufgrund ihres Anerkennungsbescheids vom BAMF eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das Aufgabenprofil der Integrationslotsen ist in allen Gebietskörperschaften in wesentlichen Punkten weitgehend deckungsgleich, auch wenn es - angepasst an die regional entwickelten Strukturen und Schwerpunkte - unterschiedliche Ausprägungen und Besonderheiten in den Tätigkeitsfeldern gibt. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Lotsen umfassen überwiegend folgende Aufgaben: - Information über die ersten Schritte nach Erhalt des Anerkennungsbescheids, - Vermittlung und Beratung in Behördenangelegenheiten, insbesondere Unterstützung bei der Anmeldung im zuständigen Jobcenter, bei der Krankenkasse, zur Eröffnung eines Bankkontos, gegebenenfalls Begleitung, - Erläuterung von Rechten und Pflichten, - Beratung und Hilfestellung in Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, - Unterstützung bei der Bewältigung der Kommunikation und Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld, zum Beispiel Information zu Hausordnung, zum öffentlichen Nahverkehr, zu Versorgungsstrukturen, Beratung bei der Führung des Haushalts und bei Mietangelegenheiten , - Förderung sozialer Kontakte im Umfeld, gegebenenfalls Unterstützung in Fragen des Familiennachzugs, - Eingliederung in Kindertagesstätte und Schule, - Konfliktberatung, Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine (zum Beispiel Migrationsberatung, Suchtberatung, Ehe- und Familienkonfliktberatung, Schuldnerberatung usw.), - Vermittlung von Freizeitangeboten, - Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten (zum Beispiel auch Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen ). Die Bildungsintegrationslotsin in Schwerin leistet insbesondere Unterstützung bei der Vermittlung in Kindertagesstätten, Horte und Schulen, auf Anfrage auch bereits für im Verfahren befindliche Flüchtlinge. 5. Nach welchem Verfahren werden die Klientinnen und Klienten in den Kommunen an die Integrationslotsen vermittelt? In Schwerin entsteht der Kontakt der Klientinnen und Klienten durch Vermittlung, zum Beispiel durch die soziale Betreuung, oder aber im Zuge des Abschlusses von Wohnungsnutzungsvereinbarungen anerkannter Flüchtlinge, wenn diese in Schwerin bleiben wollen. Drucksache 6/5857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 In Rostock erfolgt die Vermittlung nach Bedarf durch einzelne Fachämter der Hansestadt. Wenn potenzielle Klientinnen und Klienten eigenständig um die Unterstützung von Integrationslotsen bitten, wird dies nach Möglichkeit in Absprache zwischen dem freien Träger und dem jeweiligen Fachamt realisiert. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden die Zugewanderten direkt nach Erhalt der vorläufigen Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel in enger Absprache mit den bis dahin aktiven Asylbewerberbetreuern übernommen. Hierzu erhält jeder Integrationslotse eine Information über die Ausfertigung des vorläufigen Aufenthaltstitels und des Bescheides über die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Absicherung der vorhandenen Wohnsituation durch Übergabe und Besprechung des Nutzungsvertrages dient der initialen, direkten und persönlichen Kontaktaufnahme . Im Landkreis Rostock werden die Klientinnen und Klienten in enger Zusammenarbeit zwischen Sozialbetreuern und Integrationslotsen vermittelt. Angeboten werden Außensprechtage an dezentralen Unterbringungsorten und aufsuchende Hilfe. Im Landkreis Nordwestmecklenburg erhalten die Integrationslotsen regelmäßig eine Mitteilung über die erfolgten Anerkennungen. An öffentlichen Stellen liegen Flyer des Integrationslotsendienstes aus (Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Banken, Krankenkassen, Wohnungsgesellschaften , andere Vereine). Auch Netzwerkpartner weisen auf die Angebote hin. Die Klientinnen und Klienten suchen die Integrationslotsen selbstständig auf. Im Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgt die Betreuung durch die Lotsen individuell bedarfsentsprechend, in den meisten Fällen in direkter Zusammenarbeit mit der zuständigen Arbeitsvermittlerin beziehungsweise dem zuständigen Arbeitsvermittler. Die Beratungsgespräche werden zumeist gemeinsam geführt. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten die Integrationslotsinnen Listen, die zwischen der Kreisverwaltung und den Jobcentern abgestimmt wurden, auf denen die Flüchtlinge vermerkt sind, die einen Aufenthaltstitel besitzen, aber noch nicht beim Jobcenter registriert sind. Beide Integrationslotsinnen fahren getrennt mit jeweils einem Außendienstmitarbeiter vom Unterbringungsmanagement zu den dezentral untergebrachten Flüchtlingen und klären sie über die weiteren Schritte sowie über mögliche Folgen auf. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim informiert die Ausländerbehörde das Fachgebiet Asyl über die Entscheidungen des BAMF. Damit beginnt die Betreuungszeit durch die Integrationslotsen . 6. Welche fachliche Voraussetzung bzw. Qualifikation müssen die Integrationslotsen vorweisen, um als solche tätig werden zu können? Vorausgesetzt wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine fachlich geeignete, abgeschlossene Ausbildung, vorzugsweise auf den Gebieten der Sozialpädagogik/der sozialen Arbeit, Erziehung oder Verwaltung, ohne dass eine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5857 5 Im Hinblick auf die fachlichen Voraussetzungen sind folgende Kompetenzen für die Tätigkeit als Integrationslotse gefragt: - gute Kommunikationsfähigkeit und anwendbare Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache, vorzugsweise Arabisch und/oder Englisch, - Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen (Sozialrecht, Datenschutz, Aufenthalts-, Asylrecht, KdU-Richtlinien), - Verwaltungsgrundkenntnisse, - interkulturelle, migrationsspezifische Kompetenzen, - Planungs- und Organisationsfähigkeiten und Netzwerkkompetenzen, - MS-Office Kenntnisse, - Führerschein für Pkw, Bereitschaft zur Mobilität. 7. Finden regelmäßig Schulungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen für die Integrationslotsen statt? Wenn ja, welche Maßnahmen werden wie oft durchgeführt bzw. in Anspruch genommen? Auf Einladung des Staatssekretärs des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern fanden am 01.10.2015 und am 18.02.2016 Treffen mit den Integrationslotsen im Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock statt, die dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienten. Darüber hinaus ist am 13.11.2015 im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales eine Info-Veranstaltung durchgeführt worden, auf der leistungsrechtliche Fragestellungen im SGB II, unter anderem an Fallbeispielen aus der Beratungspraxis erörtert wurden. Zudem unterstützt die Ehrenamtsstiftung bei der Planung von Seminaren zu unterschiedlichen Themen. Daneben werden auf kommunaler Ebene Informationen im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen ausgetauscht. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen finden folgende Schulungen statt: - Team- und Einzelfallbesprechungen mit allen Integrationslotsen unter situationsbeziehungsweise bedarfsgerechter Hinzuziehung weiterer Kollegen aus beteiligten Tätigkeitsbereichen , - regelmäßiges Coaching sowie Supervision durch die Dienstvorgesetzte oder deren Beauftragte , - Schulungen zu aktuellen Rechtslagen, zur Weiterentwicklung interkultureller Kompetenz etc. Im Landkreis Rostock werden regelmäßige Fortbildungen und Schulungen durch verschiedene Anbieter gewährleistet. Supervision soll demnächst angeboten werden, Inhouse- Seminare zur Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ werden organisiert. Drucksache 6/5857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Im Landkreis Nordwestmecklenburg stellt der Träger die Fort- und Weiterbildung der Integrationslotsen sicher und fördert die aktive Netzwerkarbeit. Im Jahr 2015 nahmen die Lotsen an nachfolgenden Schulungen teil: - Angebote des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeiterwohlfahrt (AWO)- Migrationsberatung in Schwerin, des Bundesverbandes der AWO, - Rundtischgespräche in Gadebusch mit der Wohnungsgesellschaft sowie in Bad Kleinen mit Bürgermeister und Einwohnern, - Fachtag „Asyl und Migration“ in Schwerin, Erfahrungsaustausch der Integrationslotsen in Schwerin, - Netzwerkaufbau mit Ehrenamtlern in Grevesmühlen/Malzfabrik, - Informationsveranstaltung im Rathaus Wismar, - Gesprächsrunde im Jobcenter, - Computerkurs in Wismar. In der Hansestadt Rostock nahmen die Integrationslotsen an einer eintägigen Intensivschulung für Integrationslotsen teil. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte finden regelmäßige Konsultationen mit dem Sozialdezernenten statt. Darüber hinaus wird die eigenverantwortliche Suche nach Fort- und Weiterbildungsangeboten und eigenständige Teilnahme an geeigneten Seminaren, Fachtagungen etc. vorausgesetzt. 8. Wie viele Mittel stehen derzeit von welcher Stelle für den Einsatz der Integrationslotsen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung bzw. werden für Einsatz aufgewendet? Am 02.08.2016 ist zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag Mecklenburg- Vorpommern sowie dem Städte- und Gemeindetag M-V vereinbart worden, dass das Land die bisherigen Zuwendungen aus Bundesmitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte in 2016 von 4,8 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro aufstocken wird und für die Jahre 2017 und 2018 jeweils Mittel in Höhe von 7,5 Mio. Euro bereitstellt. Die Verteilung dieser Mittel, die der Deckung des erhöhten Verwaltungs- und Betreuungsaufwandes im Zusammenhang mit Integrationsaufgaben und damit auch der Finanzierung der Integrationslotsen dienen soll, erfolgt in den Jahren 2017 und 2018 nach der Anzahl der anerkannten Schutzberechtigten in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5857 7 9. Mit welchen Ergebnissen konnten die von der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Birgit Hesse in der Fragestunde des Landtages am 7. Juli 2016 angekündigten Gespräche auf Bundesebene sowie mit den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern über die weitere Finanzierung der Integrationslotsen bzw. der Migrationssozialberatung abgeschlossen werden? Der Bund stellt im Ergebnis der Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Ländern zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 6 Mrd. Euro bis 2018 zur Verfügung. Davon entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern 114,6 Mio. Euro, das heißt pro Jahr 38,2 Mio. Euro. Daneben stellt die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge für zunächst drei Jahre bis 2018 durch den Bund für die Landkreise und kreisfreien Städte eine Entlastung in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. Euro dar, davon voraussichtlich 41,1 Mio. Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Zu den Ergebnissen der Gespräche der Landesregierung mit den Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales aus den Gesprächen und wie soll die Finanzierung der Integrationslotsen nach Ende des Jahres sichergestellt werden? Aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern hat sich die Tätigkeit der Integrationslotsen im Land bewährt und ist finanziell über das Jahr 2016 hinaus abgesichert. Die für die Jahre 2017 und 2018 zugesagten Zuwendungen aus Bundesmitteln an die Landkreise und kreisfreien Städte, die insbesondere auch für die Deckung des Betreuungsbedarfs bestimmt sind, können für die Aufgaben der Integrationslotsen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg- Vorpommern freiwerdenden Mittel infolge der Entlastung bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft seitens der kommunalen Ebene ebenfalls für die Integration genutzt werden. Land und Kommunen werden zu den weiteren Entwicklungen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie der Integration weiterhin im engen Austausch bleiben. Die nächsten Gespräche sollen noch im Herbst 2016 stattfinden.