Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5860 6. Wahlperiode 11.08.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. André Brie und Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Verfahren Hohe Düne und ANTWORT der Landesregierung Wie bekannt wurde, kam es im Zuge des Ermittlungsverfahrens wegen Subventionsbetruges gegen den Hohe Düne-Investor Per Harald Løkkevik zu einem Besuch von Vertretern der Staatsanwaltschaft Rostock bei der OLAF-Behörde in Brüssel. 1. Was wollten Vertreter der Staatsanwaltschaft Rostock bei dem Besuch der OLAF-Behörde in Brüssel genau in Erfahrung bringen? a) Was wurde den Staatsanwälten in Brüssel zur maximalen Förderhöhe eines Großvorhabens mitgeteilt? b) Was genau wurde den Staatsanwälten in Brüssel zum KMU- Zuschlag bei Großvorhaben mitgeteilt? Auf die Antworten zu Frage 2 der Drucksache 6/3936, zu Frage 1 der Drucksache 6/4111 und zu den Fragen 1, 1a), 1b) und 1c) der Drucksache 6/4154 wird Bezug genommen. Zusammenfassend führt die Landesregierung nochmals aus, dass die – auf Initiative von OLAF - im Januar 2011 in Brüssel stattgefundene Besprechung der Klärung von Fragen zur Normanwendung und Auslegung europäischer Vorschriften diente. Insbesondere ging es um die Frage, ob unter Zugrundelegung der damaligen Informationen über die Umsetzung des Projektes „Yachthafen Hohe Düne“ eine Aufspaltung des Investitionsvorhabens vorliegen könne, ob diese mit Vorschriften des Wettbewerbs- und Beihilferechts der Europäischen Union vereinbar sei und in welcher Höhe nach den bekannten Umständen eine Förderfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich hätte gegeben sein können. Drucksache 6/5860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) und b) Der zuständige Ansprechpartner der Generaldirektion (GD) Wettbewerb hat nach Darstellung der Erkenntnislage zu den Umständen der Förderung des Yachthafenprojekts erklärt, dass die Aufteilung des Gesamtprojektes mit Blick auf einschlägige wettbewerbsrechtliche Vorschriften der EU, zu denen er näher ausführte, bedenklich erscheine. Zudem wies er darauf hin, dass erhebliche Zweifel an der Beachtung europarechtlicher Vorschriften bestünden. Er unterstrich, dass die Beurteilung eines großen Investitionsvorhabens und die Bestimmung der maximal zulässigen Beihilfehöhen nur durch die Europäische Kommission erfolgen könne, da nur dort geprüft und entschieden werden könne, ob der höchstzulässige Regionalbeihilfesatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht gekommen wäre. 2. Wurde den Staatsanwälten im Verfahren „Hohe Düne“ (Strafverfahren Løkkevik) während ihres Besuches in der OLAF-Behörde in Brüssel mitgeteilt, dass auch bei einem Großvorhaben wie Hohe Düne nicht lediglich 35 %, sondern insgesamt 50 % Förderung (35 % zzgl. KMU-Bonus in Höhe von 15 %) gewährt werden können? a) Wenn ja, wird die Auffassung geteilt, dass die Frage, ob es sich um ein oder zwei Bauvorhaben handelte, hinsichtlich der Förderhöhe möglicherweise unerheblich war und b) wie wird vor diesem Hintergrund die Begründung des Haftbefehls gegen Herrn Løkkevik eingeschätzt? Die Fragen 2 und 2 a) werden zusammenhängend beantwortet. Der zuständige Ansprechpartner der GD Wettbewerb hat anlässlich des Treffens nicht ausgeführt, dass eine rechtmäßige Förderung von 50 % möglich gewesen wäre. Er stellte dagegen klar, dass bei großen Investitionsvorhaben ausschließlich die Europäische Kommission über das „Ob“ und die Höhe der maximal zulässigen Beihilfehöhe entscheiden kann. Ergänzend wird auf die Antwort zu 1 a) und 1 b) Bezug genommen. Darüber hinaus haben die zuständigen Ministerien den Finanzausschuss des Landtages in mehreren Sitzungen ausführlich über die Haltung der Landesregierung unterrichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5860 3 Zu b) Die Staatsanwaltschaft hat unter den gegebenen Umständen pflichtgemäß einen Haftbefehl beantragt, die hierfür zuständigen unabhängigen Gerichte haben diesen erlassen beziehungsweise bestätigt und nachfolgend die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft wiederholt richterlich - maßgeblich und sehr eingehend durch das Oberlandesgericht Rostock - geprüft. Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung nicht in laufende Gerichtsverfahren einmischen und zu gerichtlichen Entscheidungen äußern darf, da insoweit nicht auszuschließen ist, dass gerichtliche Verfahren beeinflusst und damit die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter beeinträchtigt werden könnte. 3. Wurde das Justizministerium über die gewonnenen Erkenntnisse des Besuchs bei der OLAF-Behörde informiert? Wenn ja, wann und durch wen? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Rostock hat mit Bericht vom 03.02.2011 über den Generalstaatsanwalt das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern über die Inhalte des Arbeitstreffens in Brüssel informiert. 4. Wie ist der Verfahrensstand im Verfahren der EU-Kommission gegen die Hohe Düne-Gesellschaften? Es besteht kein Verfahren der EU-Kommission gegen die Hohe Düne-Gesellschaften. Die Gelder, die das Land im Juli 2010 in der abschließenden Ausgabenerklärung und dem abschließenden Zahlungsantrag für das Operationelle Programm (OP) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2000 - 2006 gegenüber der GD REGIO in Bezug auf Hohe Düne an die Kommission gemeldet hat, wurden seitens der Kommission bislang noch nicht erstattet. Das Abschlussverfahren zum OP EFRE 2000 - 2006 ist in Bezug auf Hohe Düne aktuell weiterhin unterbrochen. Drucksache 6/5860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Aus welchen Gründen hat die EU-Kommission die EFRE-Fördermittel in Höhe von ca. 32 Millionen Euro für das Projekt Hohe Düne bisher noch nicht an das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht ? Soweit zu Vorhaben, die gegenüber der Kommission gemeldet wurden, noch Gerichtsverfahren laufen, zahlt die Kommission regelmäßig die entsprechenden Mittel nicht aus, sondern hält hierzu zunächst eine Verpflichtung offen. Das traf auch auf den vorliegenden Fall zu. Ausgehend von der von der GD REGIO im Januar 2016 angeforderten Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und dem Beschluss des Landgerichts Rostock, wonach das Hauptverfahren im Strafprozess gegen im damaligen Bewilligungsverfahren zu Hohe Düne Beteiligte - wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug beziehungsweise Mittäterschaft zum Subventionsbetrug - aufgrund von nicht hinreichendem Tatverdacht nicht eröffnet werden sollte, bestand nach im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Informationen bei der Kommission die Bereitschaft, den Fall nun abzuschließen und EFRE-Mittel für Hohe Düne auszuzahlen. Details wären noch zu klären gewesen. Das Oberlandesgericht Rostock hat dann der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Rostock stattgegeben, einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und unter Aufhebung des oben genannten Beschlusses des Landgerichts Rostock das Hauptverfahren beim Landgericht Schwerin eröffnet. Damit hat wieder der oben angeführte Grundsatz der Kommission gegriffen, während laufender Gerichtsverfahren keine national verauslagten Fördermittel zu erstatten. Es konnte durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern erreicht werden, dass seitens der Kommission zunächst keine endgültige Entscheidung zu den noch offenen EFRE-Mitteln für den Hotelkomplex Hohe Düne getroffen wird und zumindest der Ausgang des Strafverfahrens gegen die Behördenvertreter abgewartet wird. 6. Wann ist mit der Erstattung dieser Fördergelder durch die EU-Kommission zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Besteht die Gefahr, dass diese Fördermittel überhaupt nicht ausgereicht werden? Die Entscheidung der EU-Kommission nach einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Strafverfahren bleibt abzuwarten.