Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5866 6. Wahlperiode 08.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung von Wochenendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Antworten auf die Fragen 1 bis 7 beruhen auf Angaben des Statistischen Amts Mecklenburg-Vorpommern. Die zugrundeliegenden Daten entstammen dem Mikrozensus und beziehen sich auf abhängig Erwerbstätige im Alter von mindestens 15 Jahren ohne Auszubildende. Abhängig Erwerbstätige sind Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Auszubildende. 1. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten im Zeitraum 2011 bis 2015 regelmäßig samstags? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl regelmäßig samstags Erwerbstätige (ohne Auszubildende) 2011 155.000 2012 152.800 2013 149.500 2014 153.300 2015 156.200 Drucksache 6/5866 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war der Anteil der in den Jahren 2011 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig samstags arbeitenden Beschäftigten im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten insgesamt? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 3. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten in den Jahren 2011 bis 2015 regelmäßig samstags oder sonntags? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Mikrozensus werden (regelmäßig) samstags Erwerbstätige separat von (regelmäßig) sonntags Erwerbstätigen erfasst. Nicht erfasst werden (regelmäßig) samstags und sonntags Erwerbstätige. Wegen der daraus resultierenden Mehrfachzählung sind die ausgewiesenen Zahlenwerte überschätzt. Jahr Anzahl regelmäßig samstags und/oder sonntags Erwerbstätige (ohne Auszubildende) 2011 257.400 2012 252.700 2013 248.200 2014 254.000 2015 260.400 4. Wie hoch war der Anteil der in den Jahren 2011 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig samstags oder sonntags arbeitenden Beschäftigten im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten insgesamt? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Mikrozensus werden (regelmäßig) samstags Erwerbstätige separat von (regelmäßig) sonntags Erwerbstätigen erfasst. Nicht erfasst werden (regelmäßig) samstags und sonntags Erwerbstätige. Wegen der daraus resultierenden Mehrfachzählung sind die ausgewiesenen Zahlenwerte überschätzt. Jahr Anteil regelmäßig samstags Erwerbstätige an allen Erwerbstätigen (jeweils ohne Auszubildende) 2011 23,6 % 2012 23,5 % 2013 22,9 % 2014 23,7 % 2015 23,9 % Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5866 3 5. Wie verteilte sich die Samstags- und/oder Sonntagsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2015 auf die unter 25-jährigen, unter 45-jährigen, über 50-jährigen und über 55-jährigen Beschäftigten? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl regelmäßig samstags und/oder sonntags Erwerbstätige (ohne Auszubildende) Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 unter 25 Jahre 28.000 26.500 19.900 17.500 12.700 unter 45 Jahre 144.400 144.100 133.100 134.500 135.600 über 50 Jahre 74.200 72.400 73.500 85.300 92.800 über 55 Jahre 39.700 39.600 44.500 46.000 51.800 6. Wie verteilte sich die Samstags- und/oder Sonntagsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2015 auf Männer und Frauen? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anteil regelmäßig samstags und/oder sonntags Erwerbstätige an allen Erwerbstätigen (jeweils ohne Auszubildende) 2011 39,2 % 2012 38,8 % 2013 38,0 % 2014 39,3 % 2015 39,9 % Jahr Männer Frauen 2011 43,1% 56,9% 2012 43,3% 56,7% 2013 43,6% 56,4% 2014 43,5% 56,5% 2015 44,1% 55,9% Drucksache 6/5866 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. In welchen Branchen fand Samstags- und/oder Sonntagsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2015 bevorzugt statt? Über die Jahre 2011 bis 2015 hinweg fand Samstags- und/oder Sonntagsarbeit bevorzugt in Wirtschaftsbereichen „Handel, KFZ, Gastgewerbe Verkehr, Lagerei“ sowie „öffentliche und private Dienstleistungen ohne öffentliche Verwaltung“ statt. Die in den Antworten zu 3 und 4 genannte methodische Einschränkung gilt hier analog.