Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5878 6. Wahlperiode 11.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiwerdende Landesmittel nach Kostenübernahme der Steigerungsraten im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation durch den Bund und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die in Rede stehenden Landesmittel wurden durch die Landesregierung nicht „eingespart“, sondern dienten bisher zur Kofinanzierung einer Aufgabe, die nun vollständig durch den Bund finanziert wird. Dieses Geld steht nun zur Finanzierung neuer Aufgaben zur Verfügung. In der Antwort auf die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 6/3774 hat die Landesregierung im April 2015 angekündigt, dass durch die Übernahme der Steigerungsraten im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation durch den Bund in den Jahren 2016 bis 2020 circa 23 Millionen Euro Landesmittel eingespart werden, die ursprünglich zur Kostendeckung der Steigerungsraten für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dienen sollte. Ebenso sagte die Landesregierung zu, die eingesparten Mittel dem Bereich Hochschulen, Wissenschaft und Forschung zuzuschreiben. 1. In welchem Umfang setzt die Landesregierung die eingesparten Mittel von ca. 23 Millionen Euro für die Bereiche Hochschulen, Wissenschaft und Forschung ein? Die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur frei gewordenen Landesmittel werden im Zeitraum 2016 bis 2020 gemäß Landeshaushaltsgesetz 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung in vollem Umfang von 23.072.200 Euro für die Bereiche Hochschule, Wissenschaft und Forschung eingesetzt. Drucksache 6/5878 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gemeinsam mit den freigewordenen Landesmitteln im Zuge der BAföG-Novelle mit der ebenfalls vollständigen Kostenübernahme durch den Bund stehen den Bereichen Hochschule, Wissenschaft und Forschung einschließlich Hochschulbau allein aus diesen Maßnahmen im Zeitraum 2016 bis 2020 gemäß Landeshaushaltsgesetz 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Mittel von insgesamt circa 105,18 Millionen Euro als gemeinsamer planerischer Ansatz zur Verfügung. 2. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen sollen mit den eingesparten Mitteln gefördert werden? a) Wann werden die jeweiligen Projekte, Vorhaben und Maßnahmen gefördert? b) Nach welchen Kriterien erfolgte eine Auswahl der Projekte bzw. Vorhaben? Zu 2 und a) Von den fraglichen 23.072.200 Euro Landesmitteln sind im Doppelhaushalt 2016/2017 einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung in 0770 812.02 Maßnahmegruppe 02 insgesamt 9.207.600 Euro veranschlagt. Bisher sind hieraus folgende Vorhaben finanziert worden beziehungsweise werden finanziert: 2016 2017 2018 2019 2020 Plasmamedizin: anwendungsorientierte Grundlagenforschung zu Physikalischem Plasma in der Medizin (Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V.) 604,7 - - - - Phase II des Aufbaus der Fraunhofer „Projektgruppe Extrakorporale Immunmodulation EXIM“ (Fraunhofer- Gesellschaft) 1.200 700,0 170,0 170,0 170,0 Radaranlage VAHCOLI Institut für Atmosphärenphysik (Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e. V.) - - 350,0 450,0 - Der Differenzbetrag ist zum einen in 0770 685.05 Maßnahmegruppe 04 zusätzlich zu den aus der BAföG-Novelle freigewordenen Landesmitteln und zum anderen in 0770 685.20 Maßnahmegruppe 01 für die Finanzierung des Sondertatbestandes Plasmamedizin des Leibnitz-Institutes für Plasmaforschung und Technologie e. V. Greifswald veranschlagt. Da in beiden Fällen Landesmittel veranschlagt wurden, ist eine Beantwortung der gestellten Frage für 0770 685.05 Maßnahmegruppe 04 aus haushaltssystematischen Gründen nicht möglich. Zwischen beiden Haushaltstiteln (812.02 Maßnahmegruppe 02 und 682.05 Maßnahmegruppe 04) besteht Deckungsfähigkeit, um im Bedarfsfall auch Verbundvorhaben fördern zu können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5878 3 Zu b) Für Vorhaben an den außeruniversitären Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft beziehungsweise der Leibniz-Gemeinschaft gelten die entsprechenden Evaluierungsauflagen zur Mittelbereitstellung an die Zuwendungsgeber Bund und Sitzland. Sind die in diesen Auflagen enthaltenen Kriterien für eine bedarfsgerechte Mittelbeantragung erfüllt (unter anderem Nachweis von wissenschaftlicher Exzellenz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit und/oder Attraktivität für Drittmittelgeber) erfüllt, ist eine positive Auswahlentscheidung gerechtfertigt. 3. Wie bewertet die Landesregierung die schriftlich fixierte Aussage im Rahmen der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation, dass „der Bund erwartet, dass die Länder den Hochschulen adäquate Steigerungen der Mittelausstattung zur Verfügung stellen“ (S. 5 der GWK-Veröffentlichung zur Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation 2016 - 2020) im Zuge der Kostenübernahme der Steigerungsraten für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch den Bund? Diese Aussage wird von der Landesregierung positiv bewertet, da sie dem Grundgedanken folgt, vorrangig mit föderalen Finanzierungsinstrumenten, welche durch den Entlastungseffekt seitens der Bundesregierung entstanden sind, auch die Hochschulen in den Ländern zu stärken. Der mit dieser Aussage verbundenen Erwartungshaltung des Bundes an die Länder wird Mecklenburg-Vorpommern in vollem Umfange gerecht.