Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5879 6. Wahlperiode 11.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hochschulpaktmittel des Bundes, Eigenanteil des Landes Mecklenburg- Vorpommern und Entwicklung Studienanfänger und ANTWORT der Landesregierung Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2016 zusätzliche finanzielle Mittel für die Hochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 22,12 Mio. Euro angekündigt. Diese Mittel stammen laut Aussage des Ministeriums aus dem Hochschulpakt und konnten freigegeben werden, da die Entwicklung der Studierendenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern positiver ausgefallen ist, als ursprünglich in einem gemeinsamen Planungskorridor von Hochschulen und Bildungsministerium angenommen. Grundlegend für die Vergabe von Hochschulpaktmitteln sind die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern für die 2. Programmphase (2011 - 2015) und die 3. Programmphase (2015 - 2023). Dabei bauen die geplanten Mittelzuweisungen auf die von der Kultusministerkonferenz (KMK) im Mai 2014 veröffentlichten Vorausberechnungen der Studienanfängerzahlen 2014 - 2025 auf. Das Referenzjahr für die Berechnung von zusätzlichen Studienanfängerzahlen ist das Studienjahr 2005, der entsprechende Wert für Mecklenburg- Vorpommern beträgt nach Zahlen der KMK 6.284 Studienanfänger. Das Land hat sich im Rahmen des Hochschulpaktes dazu verpflichtet, mindestens die Studienanfängerkapazitäten aus dem Referenzjahr 2005 vorzuhalten. In der 3. Programmphase des Hochschulpaktes droht den Ländern, die ihre Zielzahlen nicht erreichen, eine Minderzuweisung von Bundesmitteln. Die Prognose der KMK sieht für Mecklenburg- Vorpommern im Zeitraum von 2016 bis 2022 eine Studienanfängerzahl von jährlich ca. 7.100 Studienanfängern vor. Drucksache 6/5879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie haben sich die Zahlen der Studienanfänger in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? a) Erfasst die Landesregierung die Zahl der Studienanfänger unter den gleichen formalen Kriterien wie die KMK? b) Wie ist der Referenzwert der Studienanfänger für das Jahr 2005 in Höhe von 6.284 Studierenden ermittelt worden? c) Plant die Landesregierung, eigene Prognosen zur Entwicklung der Studienanfängerzahlen in Auftrag zu geben? Die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester je Studienjahr hat sich wie folgt entwickelt: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6.284 6.394 6.865 7.270 7.673 7.031 7.482 6.571 6.580 6.264 6.605 Zu a) Ja, da die Studienanfängerzahlen der amtlichen Hochschulstatistik verwendet werden, kann es keine unterschiedlichen Kriterien geben. Zu b) Die Daten der Studierenden des Jahres 2005 wurden im Rahmen des amtlichen Meldeverfahrens auf Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes von den Hochschulen des Landes an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern übermittelt. Dort wurden sie auf Plausibilität überprüft. Somit ergibt sich eine Summe von 6.284 Studierenden im ersten Hochschulsemester im Studienjahr 2005. Zu c) Nein. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass auch zukünftig die von der Kultusministerkonferenz vorausberechneten Studienanfängerzahlen deutlich unterschritten werden. In den Planungen wird eine Aufrechterhaltung des letztjährigen Niveaus von rund 6.600 Studienanfängerinnen und Studienanfängern bis 2020 unterstellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5879 3 2. Wie viele Bundesmittel hat das Land Mecklenburg-Vorpommern aus der 2. Programmphase des Hochschulpaktes erhalten bzw. wird es noch erhalten (bitte alle Jahre der 2. Programmphase und darüber hinaus gehende Jahre einzeln auflisten)? a) In welchem Umfang wurden die erhaltenen Bundesmittel der 2. Programmphase des Hochschulpaktes ausgegeben (bitte alle Jahre der 2. Programmphase und darüber hinaus gehende Jahre einzeln auflisten)? b) In welcher Höhe wurden die erhaltenen Bundesmittel der 2. Programmphase des Hochschulpaktes durch Eigenmittel des Landes ergänzt bzw. werden noch ergänzt (bitte alle Jahre der 2. Programmphase und darüber hinaus gehende Jahre einzeln auflisten )? c) Können infolge des Abgleichs der tatsächlich erreichten Studienanfängerzahlen noch Nachforderungen des Bundes für zu viel ausgezahlte Bundesmittel im Rahmen der 2. Programmphase des Hochschulpaktes eintreten und wenn ja, in welcher Höhe? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat folgende Beträge (in Euro) in der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 erhalten: 2011 2012 2013 2014 2015 9.887.359 18.429.635 31.609.333 25.209.864 23.482.766 Für die Ausfinanzierungsphase bis 2018 waren in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 24. Juni 2009, gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013, folgende Beträge (in Euro) vorgesehen: 2016 2017 2018 13.988.017 12.239.384 3.780.696 Hierzu ist anzumerken, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 sowohl die zweite als auch die dritte Programmphase regelt. Da somit der Abrechnungsmodus für das abschließende Jahr 2015 der zweiten Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2018 dem der dritten Programmphase entspricht, ist die Frage, aus welcher Programmphase die Mittel der Jahre 2015 bis 2018 stammen, ohne Relevanz. Die Mittel werden im Rahmen der Zuweisungen des Bundes miteinander verrechnet und auch in den Abrechnungen nicht voneinander unterschieden. Drucksache 6/5879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) In der zweiten Programmphase wurden den Hochschulen folgende Beträge (in Euro) in den jeweiligen Haushaltsjahren zugewiesen: 2011 2012 2013 2014 2015 9.886.786 15.981.221 31.496.747 24.369.030 24.129.637 Ist-Zahlen für die darauffolgenden Jahre liegen der Landesregierung noch nicht vor. Zu b) Mecklenburg-Vorpommern erbringt analog zu den anderen ostdeutschen Ländern seine Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung des Hochschulpakts, indem es die Hochschulhaushalte trotz der demografischen Rahmenbedingungen kontinuierlich steigert. Gemäß Anlage 1 der aktuellen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 sind in der zweiten Programmphase folgende Beträge (in Euro) nachzuweisen: 2011 2012 2013 2014 2015 4.842.500 7.211.800 10.583.000 12.509.000 12.119.000 Hierbei ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung in dem Maße abnimmt, in dem die vorausberechneten Studienanfängerzahlen unterschritten werden. Für das Jahr 2014 wurde der Nachweis von 12,5 Millionen Euro darzustellenden zusätzlichen Landesmitteln durch einen tatsächlichen Aufwuchs des Hochschulkorridors (das heißt Hochschulhaushalte und Anteile an Verstärkungsmitteln) von 36,2 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2005 erbracht. Ist-Zahlen für die darauffolgenden Jahre liegen der Landesregierung noch nicht vor. Zu 2c) Die im Vergleich zur Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz niedrigeren Studienanfängerzahlen der Studienjahre 2014 und 2015 werden im länderinternen Abrechnungsmechanismus 2018 bis 2020 zu einer Reduzierung der Zuweisungen an das Land in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro gegenüber der Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 führen. Dies ist in den Planungen der Landesregierung bereits berücksichtigt. Die endgültigen Zahlen der Studienjahre 2011 bis 2013 wurden bereits in der aktuellen oben genannten Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5879 5 3. Wie bewertet die Landesregierung den Wegfall der sogenannten Referenzlinien , die noch in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (2. Programmphase) in § 5 Abs. 1 und in der Anlage 1 geregelt wurden, in der Verwaltungsvereinbarung für die 3. Programmphase des Hochschulpaktes jedoch nicht mehr enthalten sind? Die abgesenkten Referenzlinien hatten erhebliche Verzerrungen in der Berechnungssystematik des Hochschulpakts II zur Folge. Ihre Abschaffung ist daher positiv zu bewerten. Für die betreffenden Länder entsteht kein Nachteil, da das finanzielle Volumen, das sich aus der jeweiligen Referenzlinienabsenkung ergeben würde, nun in der Pauschale gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 enthalten ist. 4. In welcher Höhe erwartet das Land Mecklenburg-Vorpommern, Bundesmittel aus der 3. Programmphase des Hochschulpaktes zu erhalten (bitte nach Jahren 2015 - 2023 einzeln auflisten)? a) Wie hoch ist der jährliche Anteil Mecklenburg-Vorpommerns an der Pauschale für die neuen Bundesländer nach § 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (3. Programmphase)? b) In welcher jährlichen Höhe plant die Landesregierung die Bereitstellung von landesseitigen Eigenmitteln für die 3. Programmphase des Hochschulpaktes? c) In welcher jährlichen Höhe plant die Landesregierung die nach § 2 Abs. 6 geforderten Eigenmittel für die pauschale Zuweisung von Bundesmitteln an die neuen Bundesländer nach § 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (3. Programmphase)? Vorbehaltlich der Entwicklung der Studienanfängerzahlen in prognostizierter Größenordnung (vergleiche Antwort zur Frage 6 a) erwartet das Land folgende Beträge (in Euro): 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 28.427.000 33.114.000 18.475.000 18.681.000 18.189.000 8.964.000 5.912.000 2.706.000 Drucksache 6/5879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu a) Der jährliche Anteil des Landes an der Pauschale in der dritten Programmphase beträgt (in Euro): 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 6.906.000 10.628.000 11.775.000 14.468.000 14.047.000 10.384.038 6.790.065 3.294.247 Zu 4b) und 4c) Die Fragen 4 b) und 4 c) werden im Zusammenhang beantwortet. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 b) dargestellt, erfüllt das Land die Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung des Hochschulpakts 2020 durch die kontinuierliche Steigerung der Hochschulbudgets. Gemäß Anlage 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 sind der dritten Programmphase folgende Beträge (in Euro) als Steigerung gegenüber 2005 nachzuweisen: 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 15.379.000 15.938.000 15.330.000 15.628.000 15.343.000 10.951.000 10.529.000 10.718.000 Hierbei ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung in dem Maße abnimmt, in dem die vorausberechneten Studienanfängerzahlen unterschritten werden. 5. Welche Vorhaben wird die Landesregierung mit denen in Artikel 1 § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zur 3. Programmphase festgehaltenen zehnprozentigen Abzügen an den Gesamtmitteln fördern? Ein Anteil von mindestens zehn Prozent der Mittel des Hochschulpakts 2020 wird für Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs eingesetzt. Neben der Verbesserung der Betreuungssituation und allgemeiner Qualitätssicherung sind dies insbesondere Maßnahmen in der Orientierungs- und Studieneingangsphase, wie zum Beispiel Vorkurse, Tutorien und Brückenkurse. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5879 7 6. Was ist unter dem in der oben erwähnten Pressemitteilung angedeuteten gemeinsamen Planungskorridor von Land und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zu verstehen? a) Auf welchen Prognosen zur Entwicklung der Studierendenzahlen beruht der in der Pressemitteilung benannte Planungskorridor? b) Gibt es weitere Vereinbarungen bzw. festgelegte Entwicklungsziele zwischen Hochschulen und Landesregierung die mit Vergabe von Hochschulpaktmitteln in Verbindung stehen und eventuell von den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abweichen? c) Stammen die in der Pressemitteilung erwähnten freigegebenen Mittel aus der 2. Programmphase oder aus 3. Programmphase und handelt es sich dabei um Eigenmittel des Landes oder um erhaltene Bundesmittel? Der Begriff Planungskorridor bezieht sich auf die Vereinbarungen zur dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020, die als Teil der Zielvereinbarungen 2016 bis 2020 mit den Hochschulen getroffen wurden. Zu a) Es wird auf die Antwort zu Frage 1c) verwiesen. Zu b) Nein. Zu c) Es handelt sich um Bundesmittel. Zur Frage der Zuordnung siehe Antworten auf die Fragen 2 und 4. Drucksache 6/5879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 7. Nach welchem Verteilungsschlüssel verteilt die Landesregierung die Hochschulpaktmittel an die Hochschulen in Mecklenburg- Vorpommern? a) Erhalten zukünftig Hochschulen, die ihre Zielzahlen im Bereich der Studienanfängerkapaziäten nicht erreichen, Minderzuweisungen und die Hochschulen, die ihre Zielzahlen übertreffen, Mehrzuweisungen im Rahmen des Hochschulpaktes? b) Unter welchen weiteren Voraussetzungen gibt die Landesregierung die erhaltenen Hochschulpaktmittel an die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern weiter? c) Ermöglicht die Landesregierung die Schaffung von neuen dauerhaften Personalstellen an den Hochschulen mit finanziellen Mitteln aus dem Hochschulpakt? Entsprechend den Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2020 werden die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 nach folgenden Schlüsseln verteilt: Grundzuweisungen in Prozent Sachkostenzuschlag in Prozent Universität Greifswald (einschließlich Universitätsmedizin) 29,23 28,89 Universität Rostock (einschließlich Universitätsmedizin) 37,59 47,87 Hochschule für Musik und Theater 3,11 2,80 Hochschule Neubrandenburg 6,50 5,61 Fachhochschule Stralsund 7,98 5,41 Hochschule Wismar 15,58 9,41 Zu a) Es wurden keine hochschulspezifischen Zielzahlen vereinbart. Eine hochschulspezifische Beteiligung an Mindereinnahmen ist nicht ausgeschlossen, nach derzeitiger Entwicklung aber nicht wahrscheinlich. Zu b) Die Erreichung der landesweiten Zielzahl ist das entscheidende Kriterium. Zudem ist der zweckgemäße Einsatz der Mittel darzustellen. Zu c) Die aus dem Hochschulpakt geschaffenen Stellen und Beschäftigungspositionen sind naturgemäß alle befristet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5879 9 8. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen der Hochschulen im Land, im gesamten Zeitraum der 3. Programmphase des Hochschulpaktes die Studienanfängerzahlen aus dem Referenzjahr 2005 zu erreichen? a) Plant die Landesregierung mögliche Ausgleichszahlungen infolge von Minderzuweisungen des Bundes, sofern die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern die Zielzahlen der Studienanfängerzahlen nicht erreichen? b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit die Hochschulen die Studienanfängerzahlen aus dem Referenzjahr 2005 im gesamten Zeitraum der 3. Programmphase des Hochschulpaktes erreichen? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Gesamtzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Jahres 2005 weiterhin überschritten wird. Siehe Antwort auf die Frage 6 a). Zu a) Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass dieser Fall eintreten wird. Zu b) Neben der ständigen Verbesserung des bestehenden Angebots von Studium und Lehre und der Einrichtung neuer Studienangebote werden gemeinsam mit dem Landesmarketing koordinierte Maßnahmen des Hochschulmarketings in Gang gesetzt. 9. Inwieweit hat die Landesregierung bereits gegenüber dem Bund ihre Berichtspflicht nach § 7 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die 3. Programmphase erfüllt? a) Wenn bereits der Berichtspflicht nachgekommen wurde: Welche wesentlichen Berichtsergebnisse wurden an den Bund übermittelt? b) Wenn noch nicht der Berichtspflicht nachgekommen wurde, wann plant die Landesregierung, ihrer Verpflichtung zur Berichtspflicht an den Bund im Rahmen 3. Programmphase des Hochschulpaktes nachzukommen? Zu 9, a) und b) Gemäß der aktuellen Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 berichten die Länder jeweils zum 31. Oktober über die Durchführung des Programms (im jeweiligen Vorjahr). Die Landesregierung wird daher vereinbarungsgemäß zum 31. Oktober 2017 über die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im ersten Jahr der dritten Programmphase berichten. Die Länderberichte werden nach intensiver Abstimmung mit dem Bund von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz veröffentlicht.