Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5884 6. Wahlperiode 18.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neues Sicherungskonzept für das atomare Zwischenlager Lubmin und temporäre Sicherungsmaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Die Sicherungsmaßnahmen der atomaren Zwischenlager in Deutschland werden regelmäßig überprüft und zwischen dem Bundesumweltministerium , den atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden , den Innen- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie Sicherheitsexperten abgestimmt. Neue technische Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz atomarer Zwischenlager gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) optimiert werden müssen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten bereits im Jahr 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Schutzkonzept zu entwickeln. Bis zur Fertigstellung der erforderlichen baulichen Nachrüstungsmaßnahmen sollen temporäre Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4620 hatte die Landesregierung am 05.11.2015 erklärt, dass die Energiewerke Nord GmbH (EWN) als Betreiberin des atomaren Zwischenlagers in Lubmin ihren Genehmigungsantrag für die notwendigen Nachrüstungen aus dem Jahr 2011 am 20. Juli 2015 zurückgezogen habe und an einem neuen Konzept zur Nachrüstung arbeite. Für das zentrale Atommüll-Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 08.02.2016 die Genehmigung zur Nachrüstung erteilt. Vorgesehen sind die Errichtung einer Schutzwand um die Zwischenlagerhalle sowie der Einbau von Kerosinabläufen zur Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Auch für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt. Drucksache 6/5884 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand des Verfahrens bei der Erarbeitung eines neuen Sicherungskonzeptes zur Nachrüstung des atomaren Zwischenlager-Standortes Lubmin? a) Hat die EWN als Betreiberin bereits einen neuen Genehmigungsantrag zur Nachrüstung des Zwischenlagers in Lubmin eingereicht und wenn ja, wann? b) Wenn nicht, bis wann soll ein neuer Genehmigungsantrag vorliegen und gibt es hierfür zeitliche Vorgaben? c) Worin liegt aus Sicht der Landesregierung der Grund für die Verzögerung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) verwiesen. Zu a) Nein. Zu b) Ein Termin und eine zeitliche Vorgabe für die Vorlage des Genehmigungsantrages bei dem dafür zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu c) Anhaltspunkte für eine Verzögerung im Sinne einer schuldhaften Verschleppung des Verfahrens liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf des Verfahrens nach Vorlage eines neuen Genehmigungsantrages seitens der EWN geplant? Die Landesregierung rechnet im Herbst mit der Vorlage von Planungen für ein neues Genehmigungsverfahren einschließlich entsprechender Zeitpläne. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5884 3 3. Welchen Zeitraum werden die Nachrüstungsmaßnahmen nach Einschätzung der Landesregierung in Anspruch nehmen und wann werden die erforderlichen Arbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein? Gibt es hierfür zeitliche Vorgaben? Ohne Kenntnis des Genehmigungsantrages sind zu beiden Fragen keine Aussagen möglich. 4. Welche baulichen Maßnahmen kommen am Zwischenlager-Standort Lubmin in Betracht? Wären vergleichbare Maßnahmen wie im nordrhein-westfälischen Zwischenlager Ahaus aus Sicht der Landesregierung ausreichend, um die notwendige Sicherung zu gewährleisten (falls nicht, warum nicht)? Beide Fragen dieser Ziffer werden zusammenhängend beantwortet. Die Entscheidung für eine zu wählende Variante liegt im Verantwortungsbereich der Energiewerke Nord GmbH. Die Bewertung, ob die gewählten baulichen Maßnahmen ausreichend sind, um die notwendige Sicherung zu gewährleisten, prüft das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. 5. Werden entsprechende bauliche Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Fundamente und tragenden Strukturen überprüft? Sind im Bereich der Hallenbegrenzungen Ausbesserungen in Fundament und Boden notwendig (wenn ja, welcher Art)? Soweit erforderlich, werden derartige Fragestellungen in den entsprechenden Genehmigungsverfahren behandelt. 6. Verfügt die Landesregierung inzwischen über neue Erkenntnisse darüber, ob zur Sicherung des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin gegen mögliche terroristische Angriffe der Neubau einer oder mehrerer besser gesicherter Hallen zur Unterbringung von Castoren mit hochradioaktivem Material erforderlich sein wird? Nein. Drucksache 6/5884 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Sofern ein solcher Neubau erforderlich wird, wird die Landesregierung die Öffentlichkeit frühzeitig darüber informieren? Die Information der Öffentlichkeit erfolgt, sobald die Landesregierung Kenntnis von der Vorlage eines Genehmigungsantrages hat. 8. Bis zur Umsetzung notwendiger baulicher Nachrüstungsmaßnahmen sollen sogenannte temporäre Sicherungsmaßnahmen an den Zwischenlager-Standorten durchgeführt werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Wie können solche temporären Maßnahmen beispielhaft aussehen? Die ausreichenden temporären Maßnahmen bestehen aus personellen und technischen Anpassungen, die aus Gründen des Geheimschutzes und um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden, nicht näher erläutert werden können. 9. Werden die als notwendig erachteten temporären Sicherungsmaßnahmen am Standort Lubmin mittlerweile vollständig realisiert? Falls nicht, welche - oder hilfsweise wie viele - noch nicht? Die ausreichenden temporären Maßnahmen wurden zwischenzeitlich im erforderlichen Umfang umgesetzt, um ein ausreichendes Sicherungsniveau zu gewährleisten. Zwei bauliche Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung. Bis zu deren Realisierung werden technische Alternativen eingesetzt. Beide Maßnahmen betreffen nicht unmittelbar das Gebäude des Transportbehälterlagers. Aus Gründen des Geheimschutzes und um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden, können diese Maßnahmen nicht näher erläutert werden. 10. Welche Kosten entstehen dem Land durch die temporären Sicherungsmaßnahmen und erhält das Land hierfür eine Kompensation des Bundes? Im Zusammenhang mit dem Zwischenlager Nord trägt der Bund alle Kosten, da die Energiewerke Nord GmbH ein Unternehmen des Bundes ist.