Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5886 6. Wahlperiode 16.08.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Maßnahmen des Landeskonzeptes „Übergang von der Schule in den Beruf“ vor dem Hintergrund des Berufsbildungsberichtes 2016 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatte/hat das Förderprogramm „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro)“ seit 2014 (bitte getrennt nach Jahren angeben)? Bei der „Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz“ handelt es sich um ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Laut Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit belief sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Jahr 2014 im Jahresdurchschnitt im Bestand auf 75 und im Jahr 2015 auf 62 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Drucksache 6/5886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie begründet die Landesregierung, dass es auch im Jahr 2015 erhebliche Versorgungs-, Besetzungs- und Passungsprobleme in Mecklenburg-Vorpommern gab, obwohl einige Maßnahmen des Landeskonzeptes bereits Wirkung entfalten müssten? 1 Die Ursachen für die angeführten Versorgungs-, Besetzungs- und Passungsprobleme sind vielschichtig. Hierzu gehören sowohl die demographische Entwicklung als auch die Wirtschaftsstruktur des Landes, die Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wesentlich beeinflussen. Das Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf ist nicht auf die kurzfristige Behebung von Versorgungs-, Besetzungs- und Passungsproblemen ausgerichtet. Vielmehr zielt es auf langfristige Veränderungen durch eine Vielzahl von Maßnahmen ab, in deren Mittelpunkt die Verbesserung der individuellen Berufs- und Studienwahlkompetenz der Jugendlichen und die Unterstützung beim Übergang in eine Ausbildung stehen. 3. Wie erklärt die Landesregierung den im Bundesvergleich hohen Anteil an außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnissen? 2 Der Anteil der außerbetrieblichen Ausbildungsverträge liegt in allen ostdeutschen Ländern oberhalb der westdeutschen Länder. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil außerbetrieblicher Ausbildungsverhältnisse erheblich zurückgegangen. In der Vergangenheit sind aufgrund der demografisch bedingten hohen Nachfrage nach betrieblichen Ausbildungsplätzen auch junge Menschen in Übergangsmaßnahmen eingemündet, obwohl sie aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen für eine betriebliche Erstausbildung geeignet waren. Ebenso schafften es nicht alle jungen Menschen, mit Ende einer Maßnahme in die Ausbildung zu wechseln, weshalb sich nicht selten eine weitere Maßnahme anschloss und sogenannte „Maßnahmekarrieren“ entstanden. In den Leitlinien der Maßnahmen im Übergang Schule-Ausbildung des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ vom 26. Mai 2014 (dort Seite 28) ist daher vorgesehen, dass in die Übergangsmaßnahmen nur noch junge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf aufgenommen werden. Die Zahl der Übergangsmaßnahmen und der Teilnehmenden soll bedarfsgerecht reduziert werden. Die Aneinanderreihung von Maßnahmen (Maßnahmenketten) ist zu vermeiden. 1 Berufsbildungsbericht 2016, Bundesministerium für Bildung und Forschung, S. 70 f, Schaubild 17, 18, 19. 2 Berufsbildungsbericht 2016, Bundesministerium für Bildung und Forschung, S. 30, Tabelle 5. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5886 3 4. Hat die Landesregierung eine Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ abgeschlossen und wenn nicht, welche Gründe liegen dafür vor? 5. An welchen im Berufsbildungsbericht 2016 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung benannten Bundesprogrammen ist Mecklenburg-Vorpommern derzeit beteiligt und welche Beteiligung an weiteren Bundesprogrammen wird für die Zukunft angestrebt? 3 Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die nachfolgend benannten Bundesprogramme werden durch den Bund oder die Bundesagentur für Arbeit getragen. Sofern sich die aus den Bundesprogrammen resultierenden Maßnahmen an Schülerinnen und Schüler wenden, wird die schulische Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die pädagogische Vor- und Nachbereitung durch die Schulen geleistet. Dies betrifft folgende Bundesprogramme: - Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, - Berufswahlpass, - Green Day - Schulen checken grüne Jobs. Anders als in anderen Ländern finden in Mecklenburg-Vorpommern Girls´ Day und Boys´ Day nicht am gleichen Tag statt. An Stelle des Boys´ Day wird ein eigenständiger JungsTag M-V durchgeführt. Der Girls´ Day und der JungsTag M-V werden in Mecklenburg- Vorpommern durch ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziertes Projekt getragen. Für den Girls´ Day werden auch Strukturen und Materialien der Girls´-Day-Bundeskoordinierungsstelle genutzt. Die folgenden Bundesprogramme wenden sich über Landkreise und Kommunen, Bildungsträger oder andere Partner an Jugendliche: - Initiative JUGEND STÄRKEN, - ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier -BIWAQ-“, - Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, - JOBSTARTER plus, - Erprobung bundeseinheitlicher und kompetenzorientierter Ausbildungsbausteine (JOBSTARTER CONNECT), - Gewinnung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern für die berufliche Bildung. Die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ wird durch Landkreise, Städte und Gemeinden genutzt, um eigene Strukturen zu optimieren. 3 Berufsbildungsbericht 2016, Bundesministerium für Bildung und Forschung, S. 86 ff. Drucksache 6/5886 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Agenturen für Arbeit bieten in Mecklenburg-Vorpommern an: - Berufsberatung und Berufsorientierung durch die Bundesagentur für Arbeit, - Einstiegsqualifizierung, - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, - Ausbildungsbegleitende Hilfen, - Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit nach § 49 SGB III, - Ausbildungsvermittlung nach den SGB III und SGB II, - Berufsausbildungsbeihilfe, - Assistierte Ausbildung, - Außerbetriebliche Berufsausbildungen. Das Land führt derzeit über das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales das ausgelaufene Förderprogramm „Initiative Inklusion - Handlungsfeld Berufsorientierung“ fort. Gemäß dem „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ strebt das Land eine größtmögliche Nutzung des Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten an. Die weitere Nutzung der aus den Bundesprogrammen resultierenden Maßnahmen erfolgt entsprechend dem Landeskonzept. Das abgestimmte Vorgehen von Bund, Land und Bundesagentur für Arbeit soll in einer gemeinsamen Vereinbarung im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ festgehalten werden, welche sich derzeit in Abstimmung befindet.