Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5887 6. Wahlperiode 12.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Inanspruchnahme von Bundesfördermitteln durch Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Fragen beziehen sich auf folgende Bundesförderprogramme: ERP- Kapital für Gründungen, ERP-Gründerkredit, ERP-Startfonds, High- Tech-Gründerfonds, EXIST-Gründerstipendium, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, KfW-Unternehmerkredite, ERP-Regionalförderprogramm , ERP-Beteiligungsprogramm, ZIM-Projekte und INNO-KOM. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Inanspruchnahme durch Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern (bitte auf die einzeln aufgelisteten Förderinstrumente eingehen)? Als Basis zum Vergleich der Inanspruchnahme der Programme Mecklenburg-Vorpommerns zu anderen Bundesländern dient das Bruttoinlandsprodukt. An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern in 2015 mit einem Bruttoinlandsprodukt von 39.869 Millionen EUR einen Anteil von 1,3 Prozent. A) Programme der KfW-Bank Ein großer Teil der Programme wird direkt über die Hausbanken des Landes ausgereicht. Zu Fragen der Zusammenarbeit KfW-Hausbanken kann keine Antwort gegeben werden. Drucksache 6/5887 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zahlen zur Inanspruchnahme der Programme liegen für das Jahr 2015 wie folgt vor: ERP Kapital für Gründung: Anzahl: 25; entspricht 3,3 % von 751 insgesamt; Insgesamt ist das Programm leicht rückläufig, ERP Gründerkredit: Anzahl: 337; entspricht 1,4 % von 23.767 insgesamt, ERP Starterfonds: keine Angaben für 2015, KfW Unternehmerkredite: Anzahl: 183; entspricht 0,9 % von 19.690 insgesamt, ERP Regionalförderprogramm: Anzahl: 112; entspricht 8,5 % von 1.308 insgesamt, ERP Beteiligungsprogramm: keine Angaben. B) Programme für innovative Technologien ZIM Projekte 2015/2016 (01.01.2015 bis 30.06.2016) bewilligte Fördermittel insgesamt 912 Millionen, davon Neue Bundesländer inklusive Berlin 360 Mio. (39,4 %), davon Mecklenburg-Vorpommern 16 Mio. (1,7 %). High Tech Gründerfonds: Es besteht eine Kooperation seit 2015; mehreren Unternehmen wurde durch die Bürgschaftsbank des Landes das Verfahren nahe gebracht. Investzuschuss für Wagniskapital und INNO-KOM: Drei Investoren des Innofonds haben einen Investzuschuss erhalten. Eine Gesamtzahl ist nicht bekannt. C) EXIST-Programm EXIST-Programm 2015: Anzahl: 11; entspricht 3,0 % von 365 insgesamt. 2. Wie erklärt sich die Landesregierung die im Vergleich zu anderen Bundesländern teils erheblich niedrigere Inanspruchnahme der vorhandenen Möglichkeiten (bitte auf die einzeln aufgelisteten Förderinstrumente eingehen)? Zu Frage 1 unter A) genannte Programme Mit den von der Bürgschaftsbank des Landes angebotenen Programmen können die Bedarfe der Gründer gut bedient werden. Der Marktzugang über die Banken ist derzeit sehr positiv. Zu Frage 1 unter B) genannte Programme Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital des Bundes ist ein Zuschuss, der privaten Investoren (Business Angels) gewährt werden kann, die sich an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Das heißt, dass die Investoren-Beteiligung selbst gefördert wird. Business Angels sind Privatinvestoren, die wirtschaftlich unabhängig und unternehmerisch erfahren sind, aber insbesondere auch über das erforderliche Eigenkapital verfügen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5887 3 Aufgrund der Wirtschaftsstruktur und der Struktur des im Lande vorhandenen privaten Vermögens ist die Anzahl der als Business Angels agierenden Investoren in Mecklenburg- Vorpommern verschwindend gering, was die geringe Inanspruchnahme des sich an diesen Personenkreis richtenden Förderinstruments erklärt. Der High-Tech Gründerfonds unterstützt Technologie-Startups als Frühphaseninvestor. Die Inanspruchnahme dieses Instruments ist daher abhängig davon, wie stark Gründungsaktivität im regionalen Vergleich ausgeprägt ist. Der Gründungsmonitor der KfW zeigt starke regionale Unterschiede: Kamen in Berlin in den Jahren 2013 bis 2015 auf 1000 Einwohner im Jahresdurchschnitt 26 Gründer (Hamburg 25 Gründer/1.000 Einwohner, Hessen 23 Gründer/ 1.000 Einwohner), treten in Mecklenburg-Vorpommern, wie auch in Brandenburg, im gleichen Jahresdurchschnitt 13 Gründer auf. Das Programm INNO-KOM unterstützt außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen , welche keine institutionelle Förderung durch das Land oder den Bund erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern ist nur eine geringe Anzahl von derartigen Forschungseinrichtungen vorhanden, welche als potenzielle Antragsteller fungieren können. Hinzu kommt, dass die in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Einrichtungen in der Regel von kleiner bis mittlerer Größe sind und mit der dadurch geringen Wirtschaftskraft nur bedingt die notwendigen Eigenanteile erbringen können. Die nahezu akzeptable Beteiligung bei ZIM ist durch eine bewusste Informationsstrategie im Bereich Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) in Mecklenburg-Vorpommern sowie durch die guten Förderkonditionen bei ZIM zu erklären. 3. Welche Möglichkeiten haben insbesondere die kleinen Unternehmen im Land, um sich hinsichtlich der bestehenden Förderinstrumente zu informieren? Es gibt eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten für Unternehmen. Die Wesentlichsten sind: 1. Internetseite www.gruender-mv.de; Diese Seite enthält neben Informationen zum Gründertelefon einen Förderwegweiser, der die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Landes enthält. Darüber hinaus ist dort ein Link zur Förderdatenbank des Bundes installiert. 2. Die Broschüre „Förderinstrumente“ des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus gibt einen schnellen Überblick über die zur Verfügung stehenden Förderinstrumente und die dazugehörigen Ansprechpartner. Diese Broschüre steht im Internet sowie landesweit u. a. in den Ministerien, den Wirtschaftskammern, den kreisfreien Städten und Landkreisen , den regionalen und kommunalen Wirtschaftsförderern, dem Landesförderinstitut und der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) zur Verfügung. 3. Das Dienstleistungsportal des Landes stellt über die Rubrik „Einheitlicher Ansprechpartner “ entsprechende Informationsmöglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung. Drucksache 6/5887 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Auf der Internetseite des Landesförderinstituts ist ein „Förderfinder“ installiert, der über eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten informiert. 5. Der Internetauftritt der Technologie-Beratungs-Institut GmbH zeigt Fördermöglichkeiten für Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung auf. 6. Die Genius Venture GmbH berät Antragsteller für den Bereich technologieorientierte Gründungen umfangreich. 7. Die vom Land unterstützten Technologie- und Innovationsberater an den fünf relevanten Hochschulen sowie die Industrie- und Handelskammern informieren bei Bedarf umfassend. Die Informationsmöglichkeiten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden als gut bewertet. 4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, damit der Nutzungsgrad von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern an den Bundesförderprogrammen gesteigert werden kann? a) Wenn ja, welche Überlegungen, wie das Ziel erreicht werden soll, gibt es? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Vernetzung der lokalen Akteure mit den maßgeblichen Akteuren auf Bundesebene wird stetig verbessert. So ist zum Beispiel die GENIUS Venture Capital GmbH seit dem 01.06.2016 offizieller Kooperationspartner des High-Tech-Gründerfonds für Mecklenburg- Vorpommern geworden und nun „Regionalscout“. Ebenso ist bei der Fördereinrichtung TBI GmbH im Bereich FuEuI über die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erlassene Richtlinie eine Prüfung der Nutzung der ZIM-Richtlinie eingeführt worden. Perspektivisch soll sich dadurch die Beteiligung von Antragstellern aus Mecklenburg-Vorpommern noch erhöhen. Über den Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft, die jährlichen Technologie- und Industriepolitischen Konferenzen sowie die Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie sollen die Fördermöglichkeiten des Bundes noch stärker beworben werden. Für die Programme der KfW und das EXIST-Programm wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen. Die Inanspruchnahme der Programme erfolgt entsprechend den Bedarfen und Möglichkeiten (vergleiche Antwort zu Frage 2).