Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5888 6. Wahlperiode 02.09.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Quellen des Bundesnachrichtendienstes im Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten soll sich ein Beamter des LKA Mecklenburg- Vorpommern, der vor gut zwei Monaten im Zusammenhang mit einem Korruptionsfall verhaftet wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, ab 2011 mehrfach mit Beamten des Bundesnachrichtendienstes getroffen haben, ohne dass seine Vorgesetzten beim LKA Mecklenburg- Vorpommern davon gewusst hätten. 1. Warum, in welchem Zusammenhang und auf welchem Weg hat die Landesregierung Informationen darüber erhalten, dass ein LKA-Beamter mit dem BND kooperiert, ohne dass seine Vorgesetzten beim LKA Mecklenburg-Vorpommern davon Kenntnis hatten? Im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Beamten des Landeskriminalamtes erfolgte eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesnachrichtendienst. Im Ergebnis dieser Kontaktaufnahme erfolgte sodann eine schriftliche Erkenntnisanfrage an den Bundesnachrichtendienst , ob und welche Erkenntnisse zu der betroffenen Person vorlägen. Mit Beantwortung dieses Ersuchens im Juni 2015 ist die außerdienstliche Zusammenarbeit zwischen dem Beamten des Landeskriminalamtes und dem Bundesnachrichtendienst aktenkundig geworden. Drucksache 6/5888 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Seit wann hat die Landesregierung einen Überblick über Inhalt und Umfang der aus Mecklenburg-Vorpommern über den LKA-Beamten an den BND abgeflossenen Informationen. Inhalt und Umfang der von dem Beamten des Landeskriminalamtes an den Bundesnachrichtendienst übermittelten Informationen sind Bestandteil des laufenden Ermittlungsverfahrens . In derartigen Fällen begründet die Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium. Die Staatsanwaltschaft Schwerin kommt der Berichtspflicht seit dem 10.03.2015 nach. 3. Hat die Landesregierung die entsprechenden vertraulichen BND-Unterlagen, auf die sich das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ beruft, angefordert bzw. sonstige Vorgänge zur Kooperation des LKA-Beamten mit dem BND erbeten; falls dies bisher nicht geschehen sein sollte, wie begründet die Landesregierung dieses Unterlassen und wann wird sie entsprechende Akteneinsicht beantragen? Nein. Die Ermittlungen liegen in einem Rechtsstaat ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft. Die Ergebnisse der Ermittlungen sind abzuwarten. Der Bitte der Landesregierung um eine Stellungnahme zu dem Vorgang hat die Bundesregierung im Übrigen mit Verweis auf diese Ermittlungen nicht entsprochen.