Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/589 6. Wahlperiode 09.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anwendung der EU-Lebensmittelhygienevorschriften in der Kindertagespflege und ANTWORT der Landesregierung Tagespflegekinder sind zumeist Säuglinge und Kleinkinder, deren Immunsystem noch nicht voll ausgebildet ist. Hohe Hygienestandards sind deshalb in der Kindertagespflege selbstverständlich, müssen aber für die Tagespflegepersonen praktikabel sein und bleiben. Diskutiert wird derzeit, inwiefern Tagespflegepersonen als „Lebensmittelunternehmen“ zu betrachten sind. 1. Wie ist in Mecklenburg-Vorpommern die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege geregelt? Es gelten die Bestimmungen des Lebensmittelhygienerechts. Im Rahmen des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern von der Flexibilität des EU-Lebensmittelhygienerechts in geeigneter Weise Gebrauch gemacht, dies betrifft zum Beispiel die Vereinfachung von Dokumentationspflichten. Dadurch können die Belange der Kindertagesbetreuung in besonderer Weise berücksichtigt werden. Drucksache 6/589 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Ist in Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 852/2004 (Art. 6) eine Überarbeitung der Vorgaben zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Auflagen? Nein, eine Überarbeitung der Vorgaben der Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege in Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 852/2004 (Art. 6) ist nicht vorgesehen. 3. Sind Tagespflegepersonen, die Lebensmittel an Kinder abgeben, aus Sicht der Landesregierung als Lebensmitteunternehmerinnen/Lebensmittelunternehmer zu betrachten und unterliegen damit der staatlichen Lebensmittelkontrolle? Ja, Tagespflegepersonen unterliegen der amtlichen Lebensmittelkontrolle. 4. Sind Tagespflegepersonen verpflichtet, beim Umgang mit Lebensmitteln z. B. Schutzkleidung zu tragen, Einkäufe und Kühlschranktemperatur zu dokumentieren und Reinigungsprotokolle zu führen? Ja, entsprechende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Die Bundesländer haben den Bund gebeten, gemeinsam mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolle e. V. hierzu einen bundeseinheitlichen Leitfaden zu erarbeiten.