Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5892 6. Wahlperiode 19.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Tagung der Prostatakrebs-Selbsthilfegruppen im Herbst 2017 in Rostock und ANTWORT der Landesregierung Der „Regionalverband Neue Bundesländer Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.“ unterstützt die Arbeit der Prostatakrebs-Selbsthilfegruppen in den ostdeutschen Bundesländern. Er organisiert jedes Jahr im Herbst eine mehrtätige Tagung, die eine Mitgliederversammlung und einen offenen Patiententag umfasst. Im Jahr 2017 könnte diese Tagung erstmals in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock stattfinden. Für die Übernachtungskosten von rd. 50 ehrenamtlichen Gruppenleitern hat die Prostatakrebs-Selbsthilfe-Gemeinschaft M-V im Juni 2016 einen Antrag auf Kostenübernahme an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gestellt, der im Juli 2016 abschlägig beschieden wurde. 1. Welches waren die Gründe für die Ablehnung des Antrages der Prostatakrebs-Selbsthilfe-Gemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern? Um dem Engagement von Selbsthilfegruppen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, unterstützen regelmäßige Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit von fünf Kontakt-, Informations- und Beratungsstellen für Selbsthilfegruppen (KISSen). Die Förderung ermöglicht es den KISSen, eigenständig und unabhängig flexible Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, und trägt damit mittelbar zur Unterstützung regionaler Selbsthilfegruppen mit verschiedenen Ausrichtungen bei. Für die direkte finanzielle Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten regionaler Gruppen enthält der Landeshaushalt jedoch keine Ermächtigung. Aus diesem Grunde wurde der Antrag der Prostatakrebs-Selbsthilfe-Gemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Gleichzeitig wurde auf die grundsätzlich bestehenden Möglichkeiten der Förderung durch Dritte, insbesondere durch die Krankenkassen nach Maßgabe des § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), verwiesen. Drucksache 6/5892 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gibt es nicht eine Möglichkeit, die Übernachtungskosten für rund 50 ehrenamtliche Gruppenleiter voll oder zumindest anteilig aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, auch angesichts der Tatsache, dass mit der Unterstützung erstmalig die Durchführung der Mitgliederversammlung von etwa 50 Selbsthilfegruppen bzw. die Durchführung eines offenen Patiententages zum Thema Prostatakrebs in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht werden würde? Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen keine Mittel zur finanziellen Unterstützung von einzelnen Selbsthilfegruppen zur Verfügung, auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.