Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5893 6. Wahlperiode 15.08.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Wirkung des Pflegestellen-Förderprogramms in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Um die Pflege auf der Station zu stärken, wurde mit dem seit 2016 geltenden Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wieder ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt und ab 2017 wird der Versorgungszuschlag für Krankenhäuser in einen Pflegezuschlag umgewandelt. Das Pflegestellen- Förderprogramm reicht bis 2018 und umfasst 660 Millionen Euro. Damit können bundesweit etwa 6.000 zusätzliche Vollzeitstellen für die Pflege an den Krankenhäusern finanziert werden. Die Krankenhäuser müssen sich mit 10 Prozent an den geförderten Personalstellen beteiligen. 1. Wie hat sich die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern sei dem Jahr 2000 entwickelt (bitte angeben in Vollzeitstellen insgesamt und aufgegliedert für die einzelnen Krankenhäuser)? Das Personal im Pflegedienst der Krankenhäuser in Vollkräften im Jahresdurchschnitt ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Daten zu einzelnen Krankenhäusern werden gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz vom Statistischen Amt nicht veröffentlicht. Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 6/5893 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern (Mecklenburg-Vorpommern) Jahr Vollkräfte im Jahresdurchschnitt 2000 6.719 2001 6.783 2002 6.755 2003 6.604 2004 6.372 2005 6.294 2006 6.190 2007 6.165 2008 6.442 2009 6.573 2010 6.665 2011 6.751 2012 6.883 2013 6.979 2014 6.996 Quelle: Statistisches Amt M-V 2. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung der Personalförderung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) in den Jahren 2009 bis 2011 für die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Entgeltvereinbarungen für die Jahre 2009 - 2011 haben gezeigt, dass viele Krankenhäuser vom Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern Gebrauch gemacht haben. Eine Erhebung zur Stellensituation liegt der Landesregierung nicht vor. 3. In welchem Maße war die Besetzung der Stellen in der Pflege nachhaltig ? Eine Erhebung zur Stellensituation liegt der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5893 3 4. Wie viele Krankenhäuser haben bereits Mittel aus dem Pflegestellen- Förderprogramm des KHSG beantragt? Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHSG) wurde das Pflegestellen-Förderprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 aufgelegt. Dies ist erst seit dem 01.01.2016 für die Krankenhäuser umsetzbar. Die Vereinbarungen über den zusätzlichen Bedarf werden erstmalig zwischen dem jeweiligen Krankenhausträger und den Kostenträgern im Rahmen der Budgetverhandlung für das Jahr 2016 geschlossen. Eine Erhebung zum derzeitigen Umsetzungsstand liegt der Landesregierung nicht vor. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung dieses Programms und des KHSG insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Einführung des Pflegestellen-Programms wird grundsätzlich von der Landesregierung begrüßt. Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm wird dem Personalmangel im Krankenhaus entgegengesteuert. Es bleibt jedoch dem Krankenhausträger überlassen, ob er das Pflegestellen -Programm nutzt. Das KHSG gibt keine Umsetzungspflicht vor. Die Mehrzahl der mit dem KHSG eingeführten Regelungen beinhaltet Arbeitsaufträge an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Selbstverwaltung. Erste Ergebnisse können erst ab dem Jahr 2017 erwartet werden. Insofern kann zur Wirkung des KHSG noch keine Stellungnahme erfolgen.