Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5898 6. Wahlperiode 26.08.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung der Rückbaukosten des ehemaligen Atomkraftwerkes Lubmin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gesellschafter der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH ist das Bundesministerium der Finanzen. Der Bund hat eine Finanzierungszusage für alle atomrechtlichen Verpflichtungen der Energiewerke Nord GmbH für den Standort Lubmin abgegeben; diese Zusage ist zeitlich nicht befristet. Das Bundesfinanzministerium prüft auch die Angemessenheit des Einsatzes öffentlicher Mittel. Strategieänderungen, die Auswirkungen auf absehbare Kosten haben, und geplante Investitionen sind vom Gesellschafter in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu billigen. Dem ARD-Bericht „Exclusiv im Ersten: Der große Atomdeal“ vom 25.07.2016 zufolge wird der Rückbau des ehemaligen Atomkraftwerkes Greifswald bei Lubmin voraussichtlich erheblich teurer als bislang angenommen . Wie der Chef der Energiewerke Nord GmbH (EWN), gegenüber der ARD erstmals bekannt gab, werden die Kosten inklusive des kleineren AKW Rheinsberg statt der ursprünglich veranschlagten 3,2 Milliarden Euro mindestens 6,5 Milliarden Euro betragen. Er kommentierte diese Entwicklung mit der Aussage: „Gesellschaftspolitisch ist das ein gigantischer Griff ins Klo, diese Technologie“. Drucksache 6/5898 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die EWN als Betreiberin des atomaren Zwischenlagers Lubmin ist zu 100 Prozent Eigentum des Bundes (vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen). Daher liegt die Finanzierung der AKW-Rückbaukosten vollständig bei der öffentlichen Hand. Alle Mehrkosten fallen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zur Last. 1. Worin liegen nach Kenntnis der Landesregierung die wesentlichen Gründe für die zu erwartenden Kostensteigerungen beim Rückbau des Atomkraftwerkes Lubmin? Die Energiewerke Nord GmbH hat als Gründe für die zu erwartenden Kostensteigerungen einen erhöhten Sicherungs-, Investitions- und Betriebsaufwand für das Zwischenlager Nord, die Neuausrichtung der Rückbaustrategie zum sofortigen Rückbau der Gebäude sowie den Bau einer Zerlegehalle benannt. Zudem seien die Endlagerkosten für die eingelagerten Castoren noch nicht kalkulierbar. Diese Angaben decken sich mit den Kenntnissen der Landesregierung. 2. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung wesentliche Änderungen der Stilllegungs- und Rückbaustrategie und wenn ja, welche, und haben diese maßgeblichen Einfluss auf die Kostenentwicklung? Als wesentliche Änderungen der Stilllegung und des Rückbaus des Kernkraftwerkes Greifswald wurden seitens der Energiewerke Nord GmbH benannt: a) Änderung der Entsorgungsstrategie für Reaktorbaugruppen vom geplanten fernbedienten Abbau vor Ort zur Einlagerung als Großkomponenten in das Zwischenlager Nord; b) Abkehr von einer geplanten Langzeitverwahrung von Gebäuden und Rückkehr zum sofortigen Rückbau. Zum Einfluss dieser Änderungen auf die Kostenentwicklung hat die Landesregierung keine Kenntnisse. 3. Haben die Anforderungen eines neuen Sicherungskonzepts für das atomare Zwischenlager Lubmin zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nach Kenntnis der Landesregierung Auswirkungen auf die Kostenentwicklung und wenn ja, in welcher Höhe? Ja, die Anforderungen eines neuen Sicherungskonzepts zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter haben nach Kenntnis der Landesregierung Auswirkungen auf die Kostenentwicklung. Über die Höhe der Kosten liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5898 3 4. Auf Grundlage welcher Daten, Studien oder sonstiger Annahmen erfolgten die bisherigen Kostenschätzungen nach Kenntnis der Landesregierung ? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, auf Grundlage welcher Daten, Studien oder sonstiger Annahmen die bisherigen Kostenschätzungen erfolgten. 5. Müssen die Energiewerke Nord transparent veröffentlichen, welche Rückbaukosten in welchen Zeiträumen sie kalkulieren? Wenn nicht, warum nicht? Die Energiewerke Nord GmbH ist nach dem Handelsrecht verpflichtet, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. 6. Ist nach Einschätzung der Landesregierung die Höhe der aktuellen Kostenschätzung plausibel und nachvollziehbar oder besteht darüber hinausgehender Bedarf? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Die Landesregierung sieht sich daher nicht berechtigt, hierzu eigene Prüfungen vorzunehmen.