Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5902 6. Wahlperiode 26.08.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auftrag für Schülerbeförderungsgutachten und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort auf die Kleine Anfrage „Vergabe von Beratungs- und Dienstleistungen durch die Landesregierung an Dritte 2014 und 2015“ (Drucksache 6/5292) hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Jahr 2014 ein „Gutachten über die Optimierung der Schülerbeförderung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in M-V“ in Auftrag gegeben, für das 24.000 € gezahlt wurden. Die Fertigstellung soll nicht vor 2017 erfolgen. Die Antworten auf meine Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/5461 und 6/5509 geben nur überblicksartige Informationen zu den Auftragsinhalten. 1. Wie lautet der vollständige Inhalt des Gutachtenauftrags bzw. der vollständige Inhalt der Aufgabenbeschreibung in der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung zum oben genannten Gutachten? Der Vertragsgegenstand hat folgenden Wortlaut: „Dem Auftragnehmer obliegt die Erstellung eines Gutachtens über die Optimierung der Schülerbeförderung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.“ Drucksache 6/5902 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie lautet der vollständige Inhalt der Erweiterungen bzw. Präzisierungen des Gutachtenauftrags, die nach Auftragsvergabe getätigt wurden? Für die Erweiterung des Gutachtens ist in Auswertung der gemeinsamen Beratung am 27. Mai 2016 (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5461) durch den Gutachter ein Angebot zu erstellen. Dieses Angebot liegt noch nicht vor. Die vollständigen Inhalte der Erweiterung des Gutachtens werden erst auf der Grundlage dieses Angebotes festgelegt werden.