Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5904 6. Wahlperiode 24.08.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht vergütete Mehrarbeit von Lehrkräften und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mehrarbeit sind für angestellte Lehrkräfte gemäß § 7 Absatz 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden (Überstunden). Beamtinnen und Beamte leisten gemäß § 10 der Arbeitszeitverordnung Mecklenburg- Vorpommern Mehrarbeit, wenn sie aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst verrichten. 1. Wie viele Überstunden und Mehrarbeitsstunden haben die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes jeweils in den Schuljahren 2013/ 2014, 2014/2015 und 2015/2016 geleistet? 2. Wie viele Stunden wurden dabei jeweils nicht vergütet und wie viele wurden vergütet? 3. Wie vielen Lehrerstellen (Vollzeitäquivalente) entsprechen die geleisteten Überstunden und Mehrarbeitsstunden rechnerisch? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/5904 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Daten werden nur im Rahmen der Unterrichtsausfallstatistik erfasst. Bei den Angaben handelt es sich um die im Berichtszeitraum angefallenen und abgegoltenen Mehrarbeitsstunden . Aus diesem Grunde ist nicht ausgeschlossen, dass die abgegoltenen Mehrarbeitsstunden auch auf die Mehrarbeit vergangener Schuljahre zurückzuführen sind. Schuljahr 2013/2014 Im Schuljahr 2013/2014 wurden an öffentlichen Schulen insgesamt 132.756 Überstunden und Mehrarbeitsstunden geleistet. Dies entspricht bei rund 40 Unterrichtswochen rechnerisch circa 123 Stellen. Bezogen auf die Gesamtstellenzahl entspricht dies einem rechnerischen Anteil von circa 1,2 Prozent. Im Berichtszeitraum wurden 33.195 (rechnerisch 30,7 Stellen) Überstunden beziehungsweise Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten und 47.035 (rechnerisch 43,6 Stellen) vergütet. Die restlichen Stunden sind im Rahmen der geltenden Arbeitsverträge abgegolten. Schuljahr 2014/2015 Im Schuljahr 2014/2015 wurden an öffentlichen Schulen insgesamt 136.629 Über- und Mehrarbeitsstunden geleistet. Dies entspricht bei rund 40 Unterrichtswochen rechnerisch circa 127 Stellen. Bezogen auf die Gesamtstellenzahl entspricht dies rechnerisch circa 1,2 Prozent. Im Berichtszeitraum wurden 34.615 (rechnerisch 32,1 Stellen) Überstunden beziehungsweise Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten und 35.540 (rechnerisch 32,9 Stellen) vergütet. Die restlichen Stunden sind im Rahmen der geltenden Arbeitsverträge abgegolten. Schuljahr 2015/2016 Für das Schuljahr 2015/2016 werden entsprechende Daten der Landesregierung erst nach Auswertung der Statistik zum Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/2016 vorliegen. Das wird frühestens Ende Oktober 2016 der Fall sein. Bei den Stellenangaben handelt es sich um rein rechnerische Größen, da zur tatsächlichen Verteilung der Mehrarbeitsstunden auf Unterrichtswochen keine Daten vorliegen. Aufgrund der anzunehmenden Schwankungen zwischen verschiedenen Unterrichtswochen (höhere Anzahl an Über- und Mehrarbeitsstunden in Erkältungszeiten et cetera) und auch aufgrund der nicht planbaren Verteilung auf die Schulstandorte besitzen diese errechneten Werte keine für Steuerungsprozesse relevante Aussagekraft. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Betrachtung der Über- und Mehrarbeitsstunden nur Auskunft darüber gibt, wie viele Einzelunterrichtsstunden von Lehrkräften durch die Leistung von Über- beziehungsweise Mehrarbeitsstunden im jeweiligen Berichtszeitraum abgesichert wurden. Für weitergehende Informationen wird auf die Antworten der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5027 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5904 3 4. Wie viele über die reguläre Unterrichtsverpflichtung hinausgehende Stunden wurden durch Referendarinnen und Referendare jeweils in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 geleistet? Die Daten werden nur im Rahmen der Statistik zum Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall erfasst. Somit liegen der Landesregierung für das Schuljahr 2015/2016 noch keine entsprechenden Daten vor. Bei den folgenden Angaben für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 handelt es sich um die im Berichtszeitraum von Referendarinnen und Referendaren zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden: Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 von Referendarinnen und Referendaren zusätzlich geleistete Unterrichtsstunden 7.842 7.751 5. Wie viele dieser Stunden wurden dabei jeweils nicht vergütet und wie viele wurden vergütet? Die Antwort zu Frage 5 bezieht sich auf die Daten in der Antwort zu Frage 4. Für die in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 von Referendarinnen und Referendaren zusätzlich zum eigenverantwortlichen Unterricht geleisteten Unterrichtsstunden haben diese zusätzlich zu ihrer Vergütung als Referendarin oder Referendar eine Vergütung erhalten.