Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5905 6. Wahlperiode 09.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Förderung der Universitätsmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die durch den Gesetzgeber vorgegebene Finanzierungssystematik der Universitätsmedizin als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes unterscheidet sich im Bereich der Investitionsmittel deutlich von der Finanzierungssystematik nicht-universitärer Krankenhäuser. Außerhalb der Einzel- und Pauschalfördermittel nach dem Krankenhausgesetz (siehe Antwort zur Frage 1) werden Mittel für Investitionen gemäß § 104b Absatz 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes für die Aufgaben der Universitätsmedizin in Forschung, Lehre und Krankenversorgung nach Maßgabe des Landeshaushaltes zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei nicht um Fördermittel an einen Dritten, sondern um Zuweisungen innerhalb der Landesverwaltung gemäß Landeshaushalt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 97 des Landeshochschulgesetzes. Die Zuweisung erfolgt für apparative Investitionen an die Universität (Großgeräte gemäß Einzelplan 07) beziehungsweise an die Universitätsmedizin (Investitionen unterhalb des Großgeräte-Schwellenwertes gemäß Einzelplan 07); für bauliche Maßnahmen erfolgt die Zuweisung von Mitteln für Investitionen zugunsten der Aufgabenwahrnehmung der Universitätsmedizin an den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (Einzelplan 12). Drucksache 6/5905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu den Antworten der Landesregierung zu meinen Kleinen Anfragen (Drucksachen 6/4164 und 6/5512) stelle ich Nachfragen, die sich auf die Antworten der Landesregierung beziehen. Für die Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald ist die Angabe der Fördermittel unvollständig. Diese Fördermittel erfolgten über das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. 1. Wie hoch waren die Einzel- und die Pauschalfördermittel, die die Universitätsmedizin Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald ab 1994 jährlich aus dem Landeshaushalt erhalten haben (aus den Angaben sollte die Quelle ersichtlich sein und ob die Förderung nach dem Landeskrankenhausgesetz in den Angaben enthalten ist oder nicht)? Die in den Drucksachen 6/4164 und 6/5512 dargestellten Beträge umfassen alle an die Universitätsmedizin in Rostock und in Greifswald gewährten Einzel- und Pauschalfördermittel nach dem Landeskrankenhausgesetz. Diese sind vollständig und richtig dargestellt. 2. Haben die Universitätsmedizin Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald ab 1994 noch weitere Fördermittel erhalten, beispielsweise aus dem Bundeshaushalt, und wenn ja, aus welcher Quelle und in welcher Höhe? Im Zeitraum von 1994 bis 2015 sind Mittel für Investitionen für die Aufgabenwahrnehmung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung der Universitätsmedizin beziehungsweise deren institutionelle Vorgänger in Höhe von rund 1.011 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt innerhalb der Landesverwaltung zugewiesen worden. Darin enthalten sind auch Mittel, die das Land aus dem Bundeshaushalt nach dem Hochschulbaufördergesetz, nach Artikel 91b des Grundgesetzes, nach dem Entflechtungsgesetz, aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm sowie von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für die anwendungsnahe Forschung an der Universitätsmedizin erhalten hat. 3. Wie hoch beziffert die Landesregierung den Modernisierungsbedarf im Bereich medizinische Forschung und Lehre und im Bereich medizinische Versorgung an der Universitätsmedizin Rostock und der Universitätsmedizin Greifswald? Der investive Erhaltungs- und Modernisierungsbedarf in den kommenden fünf Jahren für die Aufgabenwahrnehmung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung an der Universitätsmedizin im Land entspricht den hierfür vorgesehenen, geplanten oder derzeit beabsichtigten Mitteln aus dem Landeshaushalt der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von rund 269 Millionen Euro. Darin enthalten sind Mittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für die anwendungsnahe Forschung an der Universitätsmedizin. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5905 3 4. Hält die Landesregierung die im Landeskrankenhausgesetz bestimmten jährlichen Prozentsätze für Ersatzinvestitionen im Bereich der medizinischen Versorgung an den Universitätskliniken noch für ausreichend? Da sich das gesetzliche Finanzierungssystem der Universitätsmedizin im Bereich der Investitionen , wie in der Vorbemerkung dargestellt, deutlich vom Finanzierungssystem nach dem Landeskrankenhausgesetz unterscheidet, geht die Fragestellung von unzutreffenden Grundlagen aus und ist nicht beantwortbar. Eine Aussage zu Bedarf und ausreichender Deckung von Ersatzinvestitionen an der Universitätsmedizin für deren Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung ist in der Antwort zur Frage 3 enthalten.