Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. September 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5911 6. Wahlperiode 05.09.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukünftige Höhe der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 vom Entwurf der Bundesregierung zum 4. Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes aus, der den Ländern am 3. August 2016 zur Beteiligung vorgelegt wurde. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 11.07.2016 gab die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemitteilung bekannt: „Sellering zufrieden: Endlich gerechtere Verteilung der Regionalisierungsmittel“. Im Weiteren heißt dazu: „Die ostdeutschen Länder haben sich auf die Verteilung der 3,65 Mrd. Euro Regionalisierungsmittel geeinigt, die dazu dienen sollen, die Benachteiligungen des Ostens abzumildern.“ sowie „Sellering erinnerte daran, dass es lange Zeit so aussah, als müssten die ostdeutschen Länder aufgrund der Blockadehaltung einiger westdeutscher Länder massive Kürzungen im öffentlichen Personennahverkehr hinnehmen . ‚Wir haben deshalb auf der Ost-Ministerpräsidenten-Konferenz im April im Gutshaus Stolpe noch einmal einen Vorstoß gestartet, um zu einer gerechteren Lösung zu kommen. Mit Erfolg: Beim Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 16. Juni wurden den ostdeutschen Ländern für die kommenden 15 Jahre jährlich 199 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insgesamt also 3,65 Mrd. Euro. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass die massiven Kürzungen um durchschnittlich über 40 Mio. Euro im Jahr abgemildert werden. Damit besteht jetzt endlich Planungssicherheit.‘“ Drucksache 6/5911 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hoch sind die anteiligen genauen Beträge eines jeden Jahres für Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden 15 Jahre aus den gesamten 3,65 Mrd. Euro für die ostdeutschen Länder? Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Jahr Betrag in Euro 2016 33.444.200,00 2017 34.046.195,60 2018 34.659.027,12 2019 35.282.889,61 2020 35.917.981,62 2021 36.564.505,29 2022 37.222.666,39 2023 37.892.674,38 2024 38.574.742,52 2025 39.269.087,89 2026 39.975.931,47 2027 40.695.498,23 2028 41.428.017,20 2029 42.173.721,51 2030 42.932.848,50 2031 43.705.639,77 Summe 2016 bis 2031 613.785.627,10 2. Wie hoch sind die jeweiligen Beträge der vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel in der Gesamtheit eines jeden Jahres von 2015 bis 2031 für Mecklenburg-Vorpommern? Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Jahr Betrag in Euro 2015 245.952.731,15 2016 290.588.200,00 2017 287.202.435,60 2018 283.608.923,70 2019 279.784.551,95 2020 275.739.205,28 2021 271.448.829,53 2022 271.624.784,61 2023 271.728.188,75 2024 271.738.081,75 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5911 3 Jahr Betrag in Euro 2025 271.660.290,97 2026 272.505.273,00 2027 273.292.656,44 2028 274.020.093,97 2029 274.685.172,44 2030 275.285.411,22 2031 280.240.548,63 Summe 2015 bis 2031 4.671.105.378,99 3. Wie hoch wären die jeweiligen Beträge der vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel in der Gesamtheit eines jeden Jahres von 2015 bis 2031 für Mecklenburg-Vorpommern ohne die Einigung vom 16. Juni gewesen? Der genaue Verteilungsmechanismus für die Regionalisierungsmittel war bis zum Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 16. Juni 2016 strittig. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Verteilung vorgelegt. Wird unterstellt, dass ohne die Einigung vom 16. Juni 2016 der sogenannte Kieler Schlüssel als Verteilungsschlüssel auf Basis des 3. Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Anwendung gekommen wäre, so hätten Mecklenburg-Vorpommern folgende Beträge zur Verfügung gestanden. Jahr Betrag in Euro 2015 245.952.731,15 2016 257.144.000,00 2017 253.156.240,00 2018 248.949.896,58 2019 244.501.662,34 2020 239.821.223,65 2021 234.884.324,24 2022 234.402.118,22 2023 233.835.514,36 2024 233.163.339,23 2025 232.391.203,09 2026 232.529.341,53 2027 232.597.158,20 2028 232.592.076,77 2029 232.511.450,93 2030 232.352.562,73 2031 236.534.908,85 Summe 2015 bis 2031 4.057.319.751,87