Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. September 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5913 6. Wahlperiode 22.09.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Situation bei der Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und ANTWORT der Landesregierung Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte sich im Jahre 2013 mit dem Antrag der CDU und SPD „Afrikanische Schweinepest (ASP) abwenden /Seuchenschutz stärken“ (Drucksache 6/2349) und einem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 6/2378) befasst und einen Beschluss mit konkreten Aufgaben für die Landesregierung gefasst. 1. Wie wird die aktuelle Ausbreitung der ASP in Osteuropa eingeschätzt und welche Vorbeugungsmaßnahmen wurden eingeleitet? Seit dem erstmaligen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jahr 2014 in Polen und in der Folgezeit auch in den Baltischen Staaten wurden bis heute zahlreiche weitere Ausbrüche festgestellt, hauptsächlich beim Wildschein, aber auch beim Hausschwein. Aus der Ukraine, Weißrussland und Russland wurde bereits sehr viel früher über ASP-Fälle berichtet. Nach den Meldungen des Tierseuchennachrichtensystems der EU-Kommission (ADNS - Animal Disease Notification System) sind in Estland und Lettland während der zurückliegenden drei Monate keine weiteren ASP-Fälle beim Wildschwein aufgetreten. In diesen Ländern traten in der Vergangenheit die meisten Fälle auf, was auf die hohe Schwarzwilddichte in diesem Gebiet zurückgeführt wurde. Dahingegen sind in Litauen, wo sich die Situation zunächst beruhigt hatte, bei Hausschweinen und im Schwarzwildbestand wieder vermehrt ASP-Fälle zu verzeichnen. Drucksache 6/5913 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Entwicklung des ASP-Geschehens in den baltischen Ländern und in Polen sowie die in diesen Ländern ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen wurden und werden sehr intensiv verfolgt . Nach Angabe der polnischen Behörden sind für die erneuten Ausbrüche in Schweinehaltungen Unvorsichtigkeit und mangelndes Bewusstsein der Schweinehalter sowie illegaler Handel als ursächlich anzusehen. Seitens der polnischen Regierung wurde bereits mit dem Erlass einer neuen Verordnung reagiert, nach der unter anderem sämtlicher Handel mit Schweinen einer amtlichen Bescheinigung bedarf, Märkte für lebende Schweine in der Region verboten sind, Transportkontrollen verstärkt und Verstöße härter bestraft werden. Der Agrarausschuss des Landtages wurde fortlaufend über die in Mecklenburg-Vorpommern bereits frühzeitig veranlassten Maßnahmen informiert. Zwischenzeitlich wurde der für den Fall der Feststellung der ASP in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitete Entwurf eines ASP- Tilgungsplanes zur Vorlage bei der EU-Kommission fertiggestellt. Durch die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden im Land werden regelmäßig Tierseuchenübungen zur Vorbereitung auf einen Tierseuchenkrisenfall durchgeführt. Es werden regelmäßig Informationen an alle beteiligten Behörden und Verbände über den aktuellen Stand der Verbreitung der ASP in Europa, die in den betroffenen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen (soweit bekannt) und die von der EU erlassenen Beschlüsse zur Bekämpfung der ASP gegeben. Regelmäßig werden Monitoringuntersuchungen beim Hausund Wildschwein auf ASP und Klassische Schweinepest (KSP) durchgeführt. Außerdem konnte die Einstellung von Mitteln zur einmaligen finanziellen Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Errichtung und dem Ausbau von Wildsammelstellen beziehungsweise bei der Beschaffung von Funktionalcontainern im Rahmen einer Zuwendung für das Jahr 2016 erreicht werden. 2. Welche Aktivitäten sind gegenüber dem Bund und der Europäischen Union unternommen worden? Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am 04.04.2014 in Cottbus wurde der Beschluss gefasst, mit dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebeten wurde, die Forschungsaktivitäten in Bezug auf die Impfstoffentwicklung, auch in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, voranzutreiben. Dieser Beschluss ist zurückzuführen auf einen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Beschlussvorschlag. Des Weiteren ist im Zusammenhang mit der ASP ein Beschluss der AMK vom 05.09.2014 in Potsdam auf einen Beschlussvorschlag des Landes Mecklenburg- Vorpommern zurückzuführen, mit dem das BMEL gebeten wurde, bei der EU darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zur Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen von international eingesetzten Verkehrsmitteln (Kategorie 1-Material) derart verschärft werden, dass diese nicht hinter den Anforderungen an die Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 (siehe Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002) zurückbleiben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5913 3 3. Welche Öffentlichkeitsarbeit wurde von den zuständigen Behörden mit den Tierhaltern und ihren Verbänden sowie den Jägern und ihren Verbänden geleistet? Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden frühzeitig Presseinformationen zur Sensibilisierung insbesondere der Wirtschaft, aber auch der Reisenden aus den betroffenen Regionen nach Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Darüber hinaus erfolgte und erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch aller beteiligten Behörden und Verbände über den aktuellen Stand der Verbreitung der ASP in Europa, die in den betroffenen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen (soweit bekannt) und die von der EU erlassenen Beschlüsse zur Bekämpfung der ASP. Die Jägerschaft wurde und wird ebenfalls fortlaufend über das aktuelle ASP-Geschehen und die Gefahren einer Einschleppung in Kenntnis gesetzt. Die zuständigen Behörden werden auch weiterhin durch Herausgabe von Presseinformationen vor der Verschleppung des ASP-Virus über den Handel und Reiseproviant warnen sowie auf die strikte Einhaltung tierseuchenhygienischer Maßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) in den Schweinebeständen als eines der wichtigsten Instrumente der Vorbeugung der Einschleppung des ASP-Virus hinweisen. 4. Wie weit sind die Forschungsarbeiten zur Entwicklung eines Impfstoffes vorangekommen? Das Friedrich-Loeffler-Institut und andere Forschungseinrichtungen arbeiten sehr intensiv an der Entwicklung von ASP-Impfstoffen. Ungeachtet dessen ist mittelfristig nicht mit der Zulassung eines ASP-Impfstoffes zu rechnen. 5. Werden aktuell zusätzliche Präventionsmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Über die bereits ergriffenen und die regelmäßig fortgeführten Maßnahmen hinaus (siehe Antwort zu Frage 1) ist weiterhin eine verstärkte Beobachtung des grenzüberschreitenden Handels vorgesehen. Gemeinsam mit dem Zoll und der Bundespolizei wird das Verzeichnis der Eingangsorte und Grenzübergänge in Mecklenburg-Vorpommern (persönlicher Reiseverkehr, Reiseproviant) regelmäßig überprüft und aktualisiert. Für die Zoos und Tierparke in Mecklenburg-Vorpommern wird abteilungsübergreifend ein Quarantänekonzept mit dem Ziel entwickelt, die für diese Einrichtungen obligate Teilnahme an internationalen Arterhaltungsprogrammen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 (BALAI – Richtlinie) abzusichern. Die gezielte Ansprache der Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern durch Vorträge und Artikel in Printmedien dient der Wachsamkeit (awareness campaign). Auch wurde zum Beispiel vor der Einfuhr frischen Grünfutters aus ASP-Gebieten öffentlich gewarnt.