Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2016 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5917 6. Wahlperiode 16.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Aktivitätenmeldung der Landesregierung 2011 bis 2016 sowie für die Woche vom 22.08. bis 28.08.2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bewässerungsanlagen für Sportvereine hat die Landesregierung in den Jahren 2011 bis 2016 in welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln gefördert? Die Landesregierung hat 2011 bis 2016 folgende Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, zu deren Bestandteilen auch Bewässerungsanlagen zählen: Jahr Anzahl Bewässerungsanlagen Fördersumme in Euro Einzelplan/Kapitel/Titel/ Zweckbestimmung 2011 2 24.930,43 8.310,15 0802 883.01 ELER 0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung 2012 1 74.961,45 24.987,18 0802 883.01 ELER 0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung 2013 2 270.331,91 18.550,00 6.183,48 0410 893.61 Landesmittel 0802 883.01 ELER 0410 893.63 Kofinanzierung Land 2014 6 261.835,38 87.278,49 0802 883.01 ELER 0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung 2015 1 75.000 25.000 0802 883.91 ELER 0802 883.92 Kommunale Kofinanzierung 2016 3 328.343,05 109.447,69 0802 883.91 ELER 0802 883.92 Kommunale Kofinanzierung gesamt 15 Drucksache 6/5917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 Bewilligungsbescheide für Bewässerungsanlagen für Sportvereine vor Ort durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung übergeben ? Im Zeitraum von 2011 bis 2016 wurden durch den Minister für Inneres und Sport insgesamt vier Bewilligungsbescheide für Baumaßnahmen von Sportvereinen vor Ort übergeben, zu deren Bestandteilen auch Bewässerungsanlagen zählen. 3. Wie viele barrierefreie Angelplätze an welchen Orten, Plätzen bzw. Seen gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern? a) In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln wurde die Einrichtung barrierefreier Angelplätze in den Jahren 2011 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung gefördert? b) In wie vielen Fällen waren in den Jahren 2011 bis 2016 bei der Einweihung bzw. Übergabe von Bewilligungsbescheiden, Förderzusagen oder Zusicherungen einer Förderung für die Einrichtung barrierefreier Angelplätze eine Ministerin bzw. ein Minister der Landesregierung vor Ort? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu a) und b) Seitens der Landesregierung wurden in dem genannten Zeitraum keine barrierefreien Angelplätze explizit gefördert. Eine Übergabe von Förderbescheiden oder Förderzusagen/Zusicherungen mit diesem Fördergegenstand hat es nicht gegeben. 4. Inwieweit ist die Übergabe einer „Förderzusage“ ein in unserem Bundesland übliches ministerielles Handeln? a) Wie viele Förderzusagen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung vor Ort persönlich übergeben? b) Welchen Grad der Verbindlichkeit bzw. welche rechtliche Stellung hat eine Förderzusage zum Beispiel im Vergleich mit einem Bewilligungsbescheid? c) Was erfordert die persönliche Übergabe einer Förderzusage aus der Städtebauförderung am 25.08.2016 in Barth durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus? Mittels einer Förderzusage wird seitens der zuständigen Behörde der Wille kundgetan, künftig eine Förderung zu gewähren, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Drucksache 6/5917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3 Die Förderzusage begründet einen einklagbaren Anspruch. Sie dient der Planungssicherheit des Antragstellers und wird erteilt, wenn einige Voraussetzungen für den Erlass eines Zuwendungsbescheides noch nicht vorliegen, wie zum Beispiel die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung oder die Erteilung von Baugenehmigungen und/oder anderen behördlichen Genehmigungen . Der Begriff der „Förderzusage“ ist identisch mit dem Begriff der „Zusicherung“ nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Zu a) Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 45 Förderzusagen/Zusicherungen durch Ministerinnen oder Minister der Landesregierung persönlich übergeben. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu c) Im Rahmen der Landespressekonferenz am 28.06.2016 stellte der Wirtschaftsminister das Städtebauförderprogramm 2016 des Landes vor. Durch die Förderzusagen erhalten die Kommunen Planungssicherheit. Einige Förderzusagen hat der Minister persönlich übergeben. So ermöglichte es der Terminkalender des Wirtschaftsministers vor einem lange anberaumten Termin am 25.08.2016 in Stralsund, die Übergabe in Barth zu realisieren. 5. Welchen rechtlichen und protokollarischen Status im Regierungshandeln hat die Übergabe einer „Zusicherung“ der Landesregierung zur Unterstützung einer Investition? a) Wodurch unterscheidet sich rechtlich und protokollarisch eine „Zusicherung“ von einer „Förderzusage“ und einem „Bewilligungsbescheid “ der Landesregierung? b) Wie viele „Zusicherungen“ wurden in den Jahren 2011 bis 2016 durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung vor Ort persönlich übergeben? c) Was erfordert die persönliche Übergabe einer „Zusicherung“ zur Erweiterung des Flughafens Heringsdorf am 27.08.2016 in Zirchow durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus? Zu 5 und a) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 4a) verwiesen. Drucksache 6/5917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Der Wirtschaftsminister war von der Usedom Tourismus GmbH im März 2016 eingeladen worden, auf den 10. Usedomer Gesundheitstagen am 27.08.2016 in Heringsdorf ein Grußwort zu halten. Somit konnte die persönliche Übergabe der Zusicherung für den Flughafen am selben Tag nahezu ohne zusätzlichen Fahrtaufwand erfolgen. Gleichzeitig konnte der Wirtschaftsminister im persönlichen Gespräch der Landrätin erläutern und mitteilen, dass und unter welchen Bedingungen die ab dem 01.01.2018 drohende Schließung des Flughafens wegen der derzeit noch zu kurzen Anflugbefeuerung abgewendet werden konnte. 6. Fördermittel in welcher absoluten Höhe und in welchem prozentualen Anteil an den Gesamtinvestitionskosten umfassen die persönliche Übergabe einer Förderzusage aus der Städtebauförderung am 25.08.2016 in Barth und die persönliche Übergabe einer „Zusicherung “ zur Erweiterung des Flughafens Heringsdorf am 27.08.2016 in Zirchow durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus? Die Förderzusage aus der Städtebauförderung (Barth) umfasst die Bereitstellung von Finanzhilfen in Höhe von 300.000 Euro. Dies entspricht 80 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Zusicherung zum Vorhaben „Kapazitätserweiterung Flughafen Heringsdorf“ umfasst einen Zuschuss von 1.155.000 Euro. Dies entspricht einem Fördersatz von 75 % der Gesamtinvestitionskosten . 7. Inwieweit gibt es in der Geschäftsordnung oder im protokollarischen Verfahren der Landesregierung Festlegungen bezüglich der Übergabe von Bewilligungsbescheiden, Förderzusagen bzw. Zusicherungen und welche Kriterien liegen der Auswahl einer persönlichen Übergabe vor Ort durch eine Ministerin bzw. einen Minister oder eine Staatssekretärin bzw. einen Staatssekretär zugrunde? Festlegungen im Sinne der Fragestellung existieren nicht. Die Entscheidung obliegt der zuständigen Ministerin beziehungsweise dem zuständigen Minister. Drucksache 6/5917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 5 8. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür bzw. dagegen, in Anlehnung an die Vorgaben für die Arbeit politischer Stiftungen oder die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 1. September 1997 zu Informationsbesuchen von Mandatsträgern an Schulen, Informationsbesuche sowie die öffentlichkeitswirksame Übergabe von Fördermittelbescheiden, Förderzusagen oder Zusicherungen von Förderungen durch die Landesregierung 100 Tage bzw. sechs Wochen vor einer Landtagswahl zu unterlassen ? Mit welcher Begründung widerspricht die Landesregierung ggf. der Argumentation, dass es sich in diesen Fällen um einen direkten oder indirekten Eingriff in den Wahlkampf und eine Benachteiligung anderer Parteien, die zur Wahl antreten, handelt? Die Übergabe von Fördermittelbescheiden oder Förderzusagen ist Bestandteil des Regierungshandelns . Die Handlungsfähigkeit der Regierung muss unabhängig vom Zeitpunkt einer Landtagswahl gewährleistet sein. Das Bereitstellen von Fördermitteln erfolgt mit dem Ziel, eine hohe Investitionstätigkeit zu generieren und Planungssicherheit für die Antragsteller herzustellen (siehe Antwort zu Frage 4).