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kleineAnfragen
Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben
vom
14.
September 2016 übermittelt.
LANDTAG MECKLENBURG
-
VORPOMMERN
Drucksache
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1
7
6
.
Wahlperiode
16.09.2016
KLEINE ANFRAGE
de
r
Abgeordneten
Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE
Aktivitätenmeldung der Landesregierung
2011 bis 2016 sowie
für die Woche
vom 22.08. bis 28.08.2016
und
ANTWORT
der Landesregierung
1.
Wie viele Bewässerungsanlagen für Sportvereine hat die Landesregie
-
rung in den Jahren 2011 bis 2016 in welcher Höhe
und aus welchen
Haushaltstiteln gefördert?
Die Landesregierung hat 2011 bis 2016 folgende Baumaßnahmen von Sportvereinen
gefördert, zu deren Bestandteilen auch Bewässerungsanlagen zählen:
Jahr
Anzahl
Bewässerungs
-
anlagen
Fördersumme
i
n Euro
Einzelplan/
Kapitel/Titel/
Zweckbestimmung
2011
2
24.930,43
8.310,15
0802 883.01 ELER
0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung
2012
1
74.961,45
24.987,
18
0802 883.01 ELER
0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung
2013
2
270.331,91
18.550,00
6.183,48
0410 893.61 Landesmittel
0802 883.01 ELER
0410 893.63 Kofinanzierung Land
2014
6
261.835,38
87.278,49
0802 883.01 ELER
0802 883.03 Kommunale Kofinanzierung
2015
1
75.000
25.000
0802 883.91 ELER
0802 883.92 Kommunale Kofinanzierung
2016
3
328.343,05
109.447,69
0802 883.91 ELER
0802 883.92 Kommunale Kofinanzierung
gesamt
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Drucksache
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Landtag Mecklenburg
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Vorpommern
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6. Wahlperiode
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2.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 Bewilli
-
gungsbescheide für Bewässerungsanlagen für Sportvereine vor Ort
durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung über
-
geben?
Im Zeitraum von 2011 bis 2016 wurden durch den Minister für Inneres und Sport insgesamt
vier Bewilligungsbescheide für Baumaßnahmen von Sportvereinen vor Ort übergeben, zu
deren Bestandteilen auch Bewässerungsanlagen zählen.
3.
Wie viele
barrierefreie Angelplätze an welchen Orten, Plätzen bzw.
Seen gibt es aktuell in Mecklenburg
-
Vorpommern?
a)
In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln wurde die Ein
-
richtung barrierefreier Angelplätze in den Jahren 2011 bis 2016 in
Mecklenburg
-
Vorpom
mern durch die Landesregierung gefördert?
b)
In wie vielen Fällen waren in den Jahren 2011 bis 2016 bei der
Einweihung bzw. Übergabe von Bewilligungsbescheiden, Förder
-
zusagen oder Zusicherungen einer Förderung für die Einrichtung
barrierefreier Angelplätz
e eine Ministerin bzw. ein Minister der
Landesregierung vor Ort?
Hierzu liegen
der Landesregierung
keine
Daten
vor.
Zu a) und b)
Seitens
der Landesregierung
wurden in dem genannten Zeitraum keine barrierefreien Angel
-
plätze
explizit
gefördert. Eine Übergabe von Förderbescheiden
oder
Förderzusagen/
Z
usiche
-
rungen mit diesem Fördergegenstand hat es nicht gegeben.
4.
Bundesland übliches ministerielles Handeln?
a)
Wie viele
Förderzusagen wurden in den Jahren 2011 bis 2016
durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung vor
Ort persönlich übergeben?
b)
Welchen Grad der Verbindlichkeit bzw. welche rechtliche Stellung
hat eine Förderzusage zum Beispiel im Vergleic
h mit einem
Bewilligungsbescheid?
c)
Was erfordert die persönliche Übergabe einer Förderzusage aus
der Städtebauförderung am 25.08.2016 in Barth durch den
Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus?
Mittels einer Förderzusage wird seitens der zuständige
n Behörde der Wille kundgetan, künftig
eine Förderung zu gewähren, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
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Vorpommern
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Die Förderzusage begründet einen einklagbaren Anspruch. Sie dient der Planungssicherheit
des Antragstellers und wird erteilt, wenn einige Vora
ussetzungen für den Erlass eines Zuwen
-
dungsbescheides noch nicht vorliegen, wie
zum Beispiel
die Sicherstellung der Gesamtfinan
-
zierung oder die Ertei
lung von Baugenehmigungen und/
oder anderen behördlichen Geneh
-
nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg
-
Vorpommern.
Zu a)
Im genann
ten Zeitraum wurden insgesamt 45
Förderzusagen/Zusicherungen durch Ministe
-
rinnen oder Minister der Landesregierung persönlich übergeben.
Zu
b)
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Zu
c)
Im Rahmen d
er Landespressekonferenz am 28.06.
2016 stellte der Wirtschaftsminister das
Städtebauförderprogramm 2016 des Landes vor.
Durch die Förderzusagen erhalten die
Kommunen Planungssicherheit. Einige Förderzusagen hat der Minister persönlich übergeben.
So ermöglichte es der Terminkalender des Wirtschaftsministers vor einem lange anberaumten
Termin am 25.
0
8.2016 in Stralsund, die Ü
bergabe in Barth zu realisieren.
5.
Welchen rechtlichen und protokollarischen Status im Regierungs
-
zur Unterstützung einer Investition?
a)
Wodurch unterscheidet sich rechtlich und protoko
llarisch eine
-
b)
durch eine Ministerin bzw. einen Minister der Landesregierung vor
Ort persönlich übe
rgeben?
c)
Erweiterung des Flughafens Heringsdorf am 27.08.2016 in
Zirchow durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus?
Zu 5 und
a)
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Zu
b)
Es wird auf die Antwort zu Frage 4a) verwiesen.
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Zu
c)
Der Wirtschaftsminister war von der Usedom Tourismus GmbH im März 2016 eingeladen
worden, auf den 10. Usedomer Gesundheitstagen am 27.
0
8.2016 in Heringsdorf ein Grußwort
zu halten. Somit konnte d
ie persönliche Übergabe der Zusicherung für den Flughafen am
selben Tag nahezu ohne zusätzlichen Fahrtaufwand erfolgen. Gleichzeitig konnte der
Wirtschaftsminister im persönlichen Gespräch der Landrätin erläutern und mitteilen, dass und
unter welchen Bedin
gungen die ab dem
0
1.
0
1.2018 drohende Schließung des Flughafens
wegen der derzeit noch zu kurzen Anflugbefeuerung abgewendet werden konnte.
6.
Fördermittel in welcher absoluten Höhe und in welchem prozentualen
Anteil an den Gesamtinvestitionskosten umf
assen die persönliche
Übergabe einer Förderzusage aus der Städtebauförderung am
-
Zirchow durch den Minister für Wirtschaft, Bau
und Tourismus?
Die Förderzusage aus der Städtebauförderung (Barth) umfasst die Bereitstellung von Finanz
-
hilfen in Höhe von 300.000 Euro. Dies entspricht 80 % der Gesamtinvestitionskosten.
einen Zuschuss von 1.155.000 Euro. Dies entspricht einem Fördersatz von 75 % der Gesamt
-
investitionskosten.
7.
Inwieweit gibt es in der Geschäftsordnung oder im protokollarischen
Verfahren der Landesregierung Festlegungen bezüglich
der Übergabe
von Bewilligungsbescheiden, Förderzusagen bzw. Zusicherungen und
welche Kriterien liegen der Auswahl einer persönlichen Übergabe vor
Ort durch eine Ministerin bzw. einen Minister oder eine Staatssekre
-
tärin bzw. einen Staatssekretär zugrunde?
Festlegungen im Sinne der Fragestellung existieren nicht. Die Entscheidung obliegt der
zuständigen Ministerin beziehungsweise dem zuständigen Minister.
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8.
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür
bzw. dagegen, in Anlehnung an
die Vorgaben für die Arbeit poli
-
tischer
Stiftungen oder die Verwaltungs
vorschrift des Kultus
-
ministeriums vom 1. September 1997 zu Informationsbesuchen von
Mandatsträgern an Schulen, Informationsbesuche sowie die öffent
-
lichkeitswirksame Übergabe von Förd
ermittelbescheiden, Förder
-
zusagen oder Zusicherungen von Förderungen durch die Landesregie
-
rung 100 Tage bzw. sechs Wochen vor einer Landtagswahl zu unter
-
lassen?
Mit welcher Begründung widerspricht die Landesregierung ggf. der
Argumentation, dass es sic
h in diesen Fällen um einen direkten oder
indirekten Eingriff in den Wahlkampf und eine Benachteiligung ande
-
rer Parteien, die zur Wahl antreten, handelt?
Die Übergabe von Fördermittelbescheiden oder Förderzusagen ist Bestandteil des Regie
-
rungshandelns
. Die Handlungsfähigkeit der Regierung muss unabhängig vom Zeitpunkt einer
Landtagswahl gewährleistet sein.
Das Bereitstellen von Fördermitteln erfolgt mit dem Ziel,
eine hohe Investitionstätigkeit zu generieren und Planungssicherheit für die Antragsteller
herzustellen (siehe Antwort zu Frage 4).