Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. September 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5919 6. Wahlperiode 21.09.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der Regionalbeiräte und ANTWORT der Landesregierung Der Landesregierung stehen für die neue ESF-Förderperiode von 2014 bis 2020 (+ 2 Jahre) laut Haushaltsplan 2016/2017, Einzelplan 10, Seite 53, 384,589 Mio. Euro zur Verfügung. 1. Mittel in welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 bis 2016 aus den Zuweisungen für die neue ESF-Förderperiode von 2014 bis 2020 bewilligt (bitte entsprechend Budgetplanung EP 10, Seite 53 darstellen)? Innerhalb des Zeitraums 2014 bis 2016 wurden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) folgende Bewilligungen vorgenommen (Stand: 31.07.2016): Titel Bewilligungen des ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020 per 31.07.2016 in Mio. Euro ESF-Mittel gesamt 86,508 Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 13,719 683.41 Selbstständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen 5,798 Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen SM 0,443 Förderung von Entrepreneurship WM 5,144 Gründungsstipendien WM 0,211 Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Titel Bewilligungen des ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020 per 31.07.2016 in Mio. Euro 684.40 Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 4,429 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben SM 4,429 Förderung der beruflichen Mobilität SM 0,000 683.42 Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel 3,492 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel (Bildungsschecks und Projekte) SM 1,304 Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen SM 1,298 Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen / Förderung von Kammerberatern WM 0,890 Förderung der Exzellenzforschung BM 0,000 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung 32,433 684.43 Aktive Eingliederung 32,433 Qualifizierung für arbeitslose Frauen und Männer in Sonderfällen SM 0,000 Förderung von Produktionsschulen SM 5,453 Förderung der Jugendsozialarbeit SM 10,590 Förderung von Integrationsprojekten und zur Förderung von Familiencoaches SM 7,351 Förderung von Kleinprojekten SM 0,609 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe JM 2,231 Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz BM/ LPB 6,199 Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 36,632 685.40 Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung 19,117 Förderung der Schulsozialarbeit SM 12,908 Schulergänzende Angebote SM 2,115 Inklusionsweiterbildung in Kindertageseinrichtungen SM 0,000 Inklusionsförderung und neue andere Maßnahmen Schule BM 4,094 685.42 Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung 17,515 Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) LU 0,862 Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) SM 0,386 Förderung der Systeme des lebenslangen Lernens plus WB- Datenbank SM 0,395 Programme zur Unterstützung der beruflichen Erstausbildung WM 4,010 vollzeitschulische Berufsausbildung BM 11,862 422.40 428.40 533.40 Technische Hilfe 3,724 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5919 3 2. Welche Projekte waren so angelegt, dass sie sowohl aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 als auch der Förderperiode 2014 bis 2020 finanziert werden konnten (siehe Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/5154, Antwort zu Frage 6)? Bei denjenigen Projekten, die so angelegt wurden, dass die Möglichkeit ihrer Abrechnung entweder in der Förderperiode 2007 bis 2013 oder in der Förderperiode 2014 bis 2020 gegeben war, handelt es sich um die Förderung der Produktionsschulen. 3. Bis wann soll die noch fehlende Richtlinie zur Förderung der Mobilität in Kraft treten, was soll gefördert werden und worin liegen die Gründe für die deutliche Verzögerung, nachdem die anderen drei Richtlinien zum 22. Mai 2015 bzw. 13. Juli 2015 in Kraft getreten sind? Über die konkrete Ausgestaltung einer Mobilitätsförderung des Landes finden gerade Abstimmungen mit den Sozialpartnern und den Regionalbeiräten statt. Es ist nicht unüblich, dass Richtlinien schrittweise in Kraft treten, zudem hier noch Kohärenzfragen mit dem Bund zu klären waren, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Operationellen Programmes noch nicht auf der Agenda standen. Da noch Abstimmungen laufen, können derzeit keine verbindlichen Aussagen darüber getroffen werden, wann die Richtlinie vollumfassend in Kraft tritt. 4. Inwieweit sind alle notwendigen Fördergrundsätze für die neue ESF- Periode überarbeitet und veröffentlicht worden? Welche Fördergrundsätze sind noch nicht erarbeitet und veröffentlicht worden und bis wann soll dies geschehen? Die für die Aufnahme der ESF-Förderung notwendigen Förderrichtlinien /-grundsätze sind erarbeitet und bis auf nachfolgende Ausnahmen soweit erforderlich veröffentlicht; Ausnahmen: - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in exzellenten Forschungsverbünden, - Richtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres, - Richtlinie zur Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Vorgaben macht bzw. welche Orientierungen etc. gibt die EU bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln in Bezug auf Löhne und Gehälter oder eine Tariforientierung bzw. Tarifbindung in den ESFgeförderten Maßnahmen? a) Inwieweit steht eine Tarifbindung oder Tariforientierung dem EUbzw . ESF-Fördermittelrecht entgegen? b) Nach welchen Grundsätzen wird das mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme betraute (Projekt-) Personal des Maßnahmeträgers, also das (sozial-)pädagogische Personal, das Werkstattpersonal, das Verwaltungspersonal, das Leitungspersonal, sonstiges Personal, gefördert? Hinsichtlich einer Tariforientierung beziehungsweise Tarifbindung in Bezug auf Löhne und Gehälter sieht die Europäische Union keine ESF-spezifischen Regelungen vor. Zu 5 a) Eine Tarifbindung oder Tariforientierung steht der ESF-Förderung nicht entgegen. Zu 5 b) Die Personalausgaben des Maßnahmeträgers wurden nach den entsprechenden Regelungen der jeweiligen der Förderung zugrundeliegenden Förderrichtlinien/-grundsätze gefördert. 6. Wie viele Anträge wurden für die neue ESF-Periode je Richtlinie und Regionalbeirat bisher gestellt, wie viele Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt und Mittel in welcher Höhe wurden je Richtlinie und Beirat aus der neuen Förderperiode dadurch bereits gebunden? Bewilligungen vom 01.03.2015 bis 08.09.2016 Richtlinie Regionalbeirat Anzahl Projekte Summe Zuwendungen in Euro A53 Mecklenburgische Seenplatte 13 471.210,89 Rostock 12 326.460,02 Vorpommern 9 230.529,24 Westmecklenburg 12 375.752,92 A53 - Strukturentwicklungsmaßnahmen - Gesamt 46 1.403.953,07 B12p Mecklenburgische Seenplatte 15 1.157.267,10 Rostock 17 2.258.561,83 Vorpommern 6 609.678,78 Westmecklenburg 17 2.049.541,28 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5919 5 Richtlinie Regionalbeirat Anzahl Projekte Summe Zuwendungen in Euro B12p - Integrations- und Familiencoachprojekte - Gesamt 55 6.075.048,99 B13 Mecklenburgische Seenplatte 30 236.400,00 Rostock 22 154.800,00 Vorpommern 17 117.000,00 Westmecklenburg 28 197.600,00 B13 - Kleinprojekte - Gesamt 97 705.800,00 Summen 198 8.184.802,06 Alle im Landesamt für Gesundheit und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Anträge wurden bewilligt. Es wurden keine Ablehnungsbescheide erstellt. 7. In welcher Art und Weise hat sich der nunmehr geforderte Eigenanteil bei regionalen Projekten in Höhe von 30 Prozent auf die Antragstellung ausgewirkt, inwieweit ist eine Korrektur des Verfahrens geplant und welche Probleme gibt es aktuell bei der Umsetzung der drei Richtlinien? Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen vom 05.09.2008 wies einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben aus. Der Zuschuss pro Vollzeitbeschäftigung und Beschäftigungsjahr betrug 20.000 Euro. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 13.07.2015 wird nunmehr ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, wobei der Zuschuss pro Beschäftigungsjahr und Vollzeitbeschäftigten 25.000 Euro nicht überschreiten darf. Die Richtlinie soll einen Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen leisten, sowie das Umfeld von Unternehmen stärken. Das Ergebnis eines Projektprozesses wird entscheidend vom Projektmanagement beeinflusst und hängt somit von der Qualifikation der Person(en) ab, die ein Projekt einführt und es durchführen. Zur Bewältigung der Projektaufgaben ist es daher unerlässlich, entsprechendes qualifiziertes Personal einzusetzen. Mit der Erhöhung des Eigenanteils auf 30 Prozent und der Erhöhung der Fördersumme soll dem Anspruch auf Einsatz von fachlich kompetentem Personal bei leistungsgerechter Entlohnung Rechnung getragen werden. Die Förderung nach der neuen Richtlinie hat sich bewährt, sodass eine Korrektur des Verfahrens nicht erforderlich ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bei den Richtlinien, die durch die Regionalbeiräte votiert werden, keine signifikanten Probleme. Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wie stellt sich die Bewilligung von Anträgen auf Förderung eines Integrationsprojektes sowie bei den Familiencoachmaßnahmen je Regionalbeirat dar (bitte Träger, geplante Teilnehmerzahl, Personalschlüssel insgesamt, Personalschlüssel sozialpädagogisches Personal, Dauer der Maßnahme, Gesamtkosten, bewilligte Fördersumme auflisten)? Die Gesamtausgaben der Maßnahme einschließlich der Kofinanzierung werden im Antrag nicht erfasst. In diesem erscheinen nur die seitens des ESF bewilligungsrelevanten Gesamtkosten. Lediglich im Zuge des Votierungsverfahrens durch die Beiräte werden von den Trägern Aussagen zur beabsichtigten Kofinanzierung beigebracht. Eine Aussage über den Personalschlüssel ist nur insgesamt möglich. Wer von dem Personal eine sozialpädagogische Ausbildung hat, wird im Antrag nicht erfasst. Auf die Anlage 1 wird verwiesen. 9. Wie stellen sich die Teilnehmerzahlen, Maßnahmekosten pro Teilnehmer/in sowie Vermittlungsquoten bzw. Abgänge bei den Integrationsprojekten und Familiencoachmaßnahmen der neuen Förderperiode dar (Abgänge in Erwerbstätigkeit -ohne Ausbildung, darunter Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt, Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt, Selbstständigkeit, Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme, Nichterwerbstätigkeit, darunter Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit)? Die Laufzeit der Projekte der neuen Förderperiode erstreckt sich bis ins Jahr 2016/2017. Daher liegen derzeit für Integrations- und Familiencoachprojekte nur stichprobenartige Zwischenerhebungen vor. Die Zahlen sind aufgrund der laufenden Dateneingänge mithin vorläufig und unterliegen einer fließenden Veränderung. Im Zuge der Einreichung der Verwendungsnachweise, das heißt drei Monate nach Projektende, erfolgt die endgültige Dokumentation der Ergebnisse der Projekte. Mit Stand zum 30.06.2016 waren insgesamt 3.178 Teilnehmereintritte in regionale Integrations- (2.079) beziehungsweise Familiencoachprojekte (1.099) zu verzeichnen. Zum gleichen Erhebungsstand konnten insgesamt 1.830 Teilnehmeraustritte aus regionalen Integrations- (1.173) beziehungsweise Familiencoachprojekten (657) registriert werden. Die Abweichung von Eintritts- und Austrittszahlen ergibt sich daraus, dass einige Integrationsbeziehungsweise Familiencoachprojekte schon beendet sind, andere hingegen noch andauern. Angaben zu den Maßnahmenkosten pro Teilnehmenden können erst dann getroffen werden, wenn alle Projekte beendet sind, da in noch andauernde Integrations- beziehungsweise Familiencoachprojekte weiterhin neue Teilnehmende eintreten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5919 7 Ebenfalls mit Stand zum 30.06.2016 können nachstehende Übergänge in den Arbeitsmarkt beziehungsweise in Aktivitäten zur schrittweisen Wiederherstellung oder Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit konstatiert werden. Anzahl der Übergänge in … Alle regionalen Projekte Regionale Integrationsprojekte Regionale Familiencoachprojekte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 523 378 145 geringfügige Beschäftigung 202 137 65 öffentlich geförderte Beschäftigung 29 26 3 Selbständigkeit 4 4 - Beruflich vollqualifizierende Ausbildung 57 38 19 Qualifizierung, Weiterbildung, Schulbildung 75 59 16 andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme 196 86 110 Berufliche Rehabilitation 6 4 2 Aufnahme einer Therapie 58 47 11 Die Anzahl der Teilnehmeraustritte durch (vorzeitigen, negativen) Maßnahmenabbruch beläuft sich zum genannten Stichtag auf insgesamt 274, darunter 179 aus Integrationsprojekten und 95 aus Familiencoachprojekten. Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage 1 zu Frage 8 lfd.Nr. Regionalbeirat Projektnummer Beginn Ende Zuwendungsempfänger Teilnehmer - Zahl Personalstellen Zuwendung in Euro 1 MSP* ESF/14-SM-B12p- 0008/15 01.03.15 29.02.16 ISBW - Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH 15 2,000 56.164,96 2 MSP ESF/14-SM-B12p- 0009/15 01.03.15 29.02.16 Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. (AFZ) 30 2,000 56.184,96 3 MSP ESF/14-SM-B12p- 0001/15 01.03.15 31.08.16 Arbeitslosenverband Deutschland,Kreisverband Müritz e. V. 150 2,000 85.066,48 4 MSP ESF/14-SM-B12p- 0023/15 01.06.15 31.05.16 DEKRA Akademie GmbH 60 2,000 56.656,06 5 MSP ESF/14-SM-B12p- 0011/15 01.07.15 30.06.16 TÜV Rheinland Akademie GmbH 30 2,400 68.182,73 6 MSP ESF/14-SM-B12p- 0020/15 01.08.15 31.07.16 Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e.V. 24 2,000 56.991,78 7 MSP ESF/14-SM-B12p- 0028/15 01.10.15 30.09.16 Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. (AFZ) 30 2,000 57.307,50 8 MSP ESF/14-SM-B12p- 0007/16 01.03.16 28.02.17 ISBW - Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH 30 2,000 57.796,13 9 MSP ESF/14-SM-B12p- 0012/16 01.05.16 30.04.18 Bildungsinstitut für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Neubrandenburg e. V. (BUW) 48 1,950 113.359,82 10 MSP ESF/14-SM-B12p- 0018/16 01.06.16 31.05.17 BMD Bildungszentrum für Marktwirtschaft und Datenverarbeitung GmbH 30 1,500 43.347,06 11 MSP ESF/14-SM-B12p- 0023/16 01.06.16 31.05.17 TÜV Rheinland Akademie GmbH 30 2,000 57.796,13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5919 9 lfd.Nr. Regionalbeirat Projektnummer Beginn Ende Zuwendungsempfänger Teilnehmer - Zahl Personalstellen Zuwendung in Euro 12 MSP ESF/14-SM-B12p- 0014/16 01.06.16 31.05.18 DEKRA Akademie GmbH 120 2,750 160.098,32 13 MSP ESF/14-SM-B12p- 0017/16 01.07.16 30.06.18 TÜV Rheinland Akademie GmbH 60 1,951 113.746,87 14 MSP ESF/14-SM-B12p- 0019/16 01.08.16 31.07.17 Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. (AFZ) 30 2,000 57.796,08 15 MSP ESF/14-SM-B12p- 0011/16 01.08.16 31.07.18 Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e.V. 40 2,000 116.772,22 1 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0004/15 01.03.15 29.02.16 Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan“ e. V. 40 1,000 28.083,76 2 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0006/15 01.03.15 29.02.16 AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH 100 2,000 56.164,96 3 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0007/15 01.03.15 29.02.16 AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH 120 4,500 126.376,83 4 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0003/15 16.03.15 31.12.15 AWO - Soziale Dienste gGmbH Güstrow 80 2,625 57.005,13 5 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0002/15 16.03.15 15.03.17 Rostocker Fraueninitiativen e. V. 90 2,000 88.703,54 6 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0012/15 01.06.15 30.11.16 ibs Institut für berufliche Schulung, Private Bildungsgesellschaft mbH 75 4,700 200.669,41 7 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0027/15 01.08.15 31.07.17 Güstrower Bildungshaus e. V. 75 2,500 143.472,33 8 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0029/15 01.09.15 30.05.16 Güstrower Bildungshaus e. V. 60 4,000 85.391,24 9 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0021/15 01.09.15 31.08.16 Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan“ e. V. 50 2,000 57.144,64 10 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0031/15 01.11.15 31.10.17 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH 30 4,000 230.533,06 Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 lfd.Nr. Regionalbeirat Projektnummer Beginn Ende Zuwendungsempfänger Teilnehmer - Zahl Personalstellen Zuwendung in Euro 11 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0002/16 01.01.16 31.12.17 Güstrower Bildungshaus e. V. 160 3,000 173.388,38 12 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0006/16 01.03.16 28.02.17 AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH 100 2,000 57.796,13 13 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0008/16 01.03.16 28.02.18 Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan“ e. V. 30 1,000 57.964,66 14 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0010/16 01.03.16 28.02.18 AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH 60 4,700 272.434,10 15 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0020/16 01.06.16 31.05.18 Güstrower Bildungshaus e. V. 120 4,000 232.870,28 16 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0021/16 01.06.16 31.05.18 ibs Institut für berufliche Schulung, Private Bildungsgesellschaft mbH 120 4,700 273.622,58 17 Rostock ESF/14-SM-B12p- 0024/16 01.09.16 31.08.18 Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan“ e.V. 40 2,000 116.940,80 1 VP** ESF/14-SM-B12p- 0013/16 15.04.16 14.04.18 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH 30 2,500 145.220,74 2 VP ESF/14-SM-B12p- 0005/15 01.03.15 28.02.17 Stralsunder Innovation Consult GmbH 120 2,000 113.963,84 3 VP ESF/14-SM-B12p- 0013/15 01.05.15 30.04.17 Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH Stralsund 100 1,600 91.431,41 4 VP ESF/14-SM-B12p- 0022/15 01.06.15 31.05.17 OAS-Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH 100 2,000 114.452,14 5 VP ESF/14-SM-B12p- 0015/16-A01 01.08.16 31.07.17 Berufsförderungszentrum e. V. Ueckermünde 15 0,975 28.175,59 6 VP ESF/14-SM-B12p- 0016/16 01.06.16 31.05.18 GSM Training & Integration GmbH 160 2,000 116.435,06 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5919 11 lfd.Nr. Regionalbeirat Projektnummer Beginn Ende Zuwendungsempfänger Teilnehmer - Zahl Personalstellen Zuwendung in Euro 1 WM*** ESF/14-SM-B12p- 0015/15 01.05.15 31.10.16 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 60 2,000 85.391,24 2 WM ESF/14-SM-B12p- 0016/15 01.05.15 31.10.16 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 120 4,000 170.782,48 3 WM ESF/14-SM-B12p- 0017/15 01.05.15 30.04.17 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 40 2,000 114.289,28 4 WM ESF/14-SM-B12p- 0014/15 01.05.15 31.10.16 Berufsbildungsstätte START GmbH 150 1,950 83.256,46 5 WM ESF/14-SM-B12p- 0001/16 01.01.16 31.12.17 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 30 1,125 65.020,66 6 WM ESF/14-SM-B12p- 0018/15 01.06.15 30.11.16 SR Bildungszentrum Wismar GmbH 75 2,000 85.554,10 7 WM ESF/14-SM-B12p- 0030/15 01.11.15 31.10.17 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 15 1,000 57.633,22 8 WM ESF/14-SM-B12p- 0025/15 01.10.15 30.09.17 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH 36 2,000 115.103,63 9 WM ESF/14-SM-B12p- 0005/16 01.01.16 30.06.17 ibu institut für berufsbildung und umschulung gmbh 60 3,000 130.041,29 10 WM ESF/14-SM-B12p- 0003/16 01.01.16 31.12.17 Güstrower Bildungshaus e. V. 60 4,000 231.184,32 11 WM ESF/14-SM-B12p- 0004/16 01.01.16 31.12.17 ibu institut für berufsbildung und umschulung gmbh 60 2,000 115.592,26 12 WM ESF/14-SM-B12p- 0009/16 01.02.16 30.07.17 SR Bildungszentrum Wismar GmbH 40 4,000 173.388,24 13 WM ESF/14-SM-B12p- 0032/15 01.03.16 31.08.17 Kunstverein KaSo Wismar e. V. 90 3,000 130.041,18 14 WM ESF/14-SM-B12p- 0010/15 01.07.15 31.12.16 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 26 1,000 42.858,48 15 WM ESF/14-SM-B12p- 0019/15 01.08.15 31.07.17 BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH 80 4,000 229.555,88 Drucksache 6/5919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 lfd.Nr. Regionalbeirat Projektnummer Beginn Ende Zuwendungsempfänger Teilnehmer - Zahl Personalstellen Zuwendung in Euro 16 WM ESF/14-SM-B12p- 0022/16 20.06.16 19.12.17 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH 40 2,100 91.028,83 17 WM ESF/14-SM-B12p- 0024/15 01.08.15 31.01.17 GSM Training & Integration GmbH 120 3,000 128.819,73 * MSP Mecklenburgische Seenplatte ** VP Vorpommern *** WM Westmecklenburg