Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. September 2016 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5932 6. Wahlperiode 23.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Berichterstattung des NDR im August/September 2016 und Regelungen zur Berichterstattung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu der Berichterstattung des NDR liegen keine eigenen Informationen vor, daher wurden die Daten durch den NDR zugeliefert. 1. In welchem zeitlichen Umfang wurde im Zeitraum vom 1. August bis 2. September 2016 in Bild und Ton (Filmbeiträgen) sowie in Nachrichtenblöcken des Nordmagazins des NDR über die a) Termine der Landesregierung, b) Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016, c) Spitzenkandidaten der Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg- Vorpommern 2016 informiert (bitte Sendetermin, Art der Berichterstattung und zeitlichen Umfang angeben? In der Regel haben Nachrichtenfilme im Nordmagazin eine Länge zwischen 25 und 35 Sekunden. Ähnlich verhält es sich mit O-Tönen, die im Rahmen der Nachrichtenblöcke des Nordmagazins gesendet werden. Auch sie haben einen zeitlichen Umfang zwischen 25 und 35 Sekunden. Drucksache 6/5932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Termine und O-Töne Landesregierung 1. August „Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften“ - O-Ton Innenminister Caffier 2. August „Einigung Flüchtlingskosten“ - O-Ton MP Sellering und Innenminister Caffier „Widerspruchsverfahren kommunaler Sozialverband“ - O-Ton Sozialministerin Hesse 5. August „Caffier in Griechenland“ - O-Ton Innenminister Caffier „Schaltgespräch mit Innenminister Caffier“, Thema: Flüchtlinge 10. August O-Ton Innenminister Caffier zur Sicherheitsdebatte 16. August „LPK Verfassungsschutzbericht“ - O-Ton Innenminister Caffier 17. August „Merkel auf Rügen“ - NiF („Nachricht im Film“) 18. August „Merkel in Zinzow“ - NiF 19. August „CDU-/CSU-Innenministerkonferenz“ - O-Ton Innenminister Caffier 22. August „Zivilschutz wozu?“ - O-Ton Innenminister Caffier 25. August „Polzin will nicht mehr“ - NiF 26. August „De Maizière in Neustrelitz“ - NiF mit O-Ton Bundesinnenminister Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5932 3 Zu b) Parteien zur Landtagswahl 10. August Trailer Wahlarena NDR - NiF 11. August „Was wollen uns die Pappkameraden sagen?“ - Glosse zu Wahlplakaten 18. August Trailer Wahlarena NDR - NiF 22. August Wortnachricht „Anzeige gegen Grüne-Landtagskandidatin“ Trailer Wahlarena NDR - NiF 25. August „ARD-Deutschlandtrend“ - NiF „Transparenz von AfD gefordert“ - Wortnachricht 29. August Wortnachricht „Denunzianten-Angebot AfD“ Wortnachricht „Rege Nachfrage Briefwahl“ 30. August „Nordmagazin Land und Leute“ - „Kleine Parteien Teil 1“ mit Die Achtsamen, Freie Wähler, Freier Horizont, Tierschutzpartei, Familienpartei 31. August „Aufbau Wahlset Alter Garten“ - NiF „Wahlkampfabschluss FDP“ - O-Töne Bundesvors. + Spitzenkandidatin „Wirtschaftspolitisches Forum SPD mit Interview Ex-Kanzler Schröder“ 1. September „Die AfD und die Identitären“ „Demos vor der Staatskanzlei“ - NiF „Wahlkampfabschluss Grüne“ - O-Töne Bundesvors. + Spitzenkandidatin 2. September „Wahlkampfabschluss der AfD“ - O-Töne Bundesvors. + Spitzenkandidat „Wahlkampfabschluss DIE LINKE“ - O-Töne Gregor Gysi + Spitzenkandidat 2. September „Nordmagazin Land und Leute“ - „Kleine Parteien Teil 2“ mit DIE PARTEI, DKP, ALFA, Bündnis C, Piraten 3. September „Wahlkampfabschluss SPD“ - O-Töne Bundesvors. + Spitzenkandidat „Wahlkampfabschluss CDU“ - O-Töne Bundesvors. + Spitzenkandidat „Live-Schalte ins Wahlset Alter Garten Schwerin“ Drucksache 6/5932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Spitzenkandidaten der Parteien 18. August „Wahlumfrage Infratest dimap“ „Interview mit Politikwissenschaftler Martin Koschkar“ 19. August „Reaktionen der Spitzenkandidaten zur Wahlumfrage“ 22. August „Porträt FDP-Spitzenkandidatin“ Länge: 4:10 Minuten 23. August „Nordmagazin Land und Leute“ - Live aus der NDR Wahlarena (Verweis auf die Sendung um 21 Uhr) 23. August „Live-Schalte Wahlarena NDR“ „Porträt NPD-Spitzenkandidat“ Länge: 3:24 Minuten 24. August „Wahlarena NDR“ - Bericht vom Vorabend mit O-Tönen MP Sellering und Innenminister Caffier „Porträt LINKE-Spitzenkandidat“ Länge: 3:56 Minuten 25. August „Porträt Grüne-Spitzenkandidatin“ Länge: 3:40 Minuten 26. August „Porträt AfD-Spitzenkandidat“ Länge: 3:51 Minuten 27. August „Porträt CDU-Spitzenkandidat“ Länge: 4:28 Minuten 28. August „Porträt SPD-Spitzenkandidat“ Länge: 4:09 Minuten Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5932 5 2. In welchen Gesetzen, untergesetzlichen Regelungen oder Kodizes der EU, des Bundes oder der Länder, einschließlich der Medienaufsichtsräte u. ä. Gremien, sind welche Regelungen bezüglich der Gleichbehandlung bei der Berichterstattung über konkurrierende Parteien a) im Rahmen der Wahlwerbung zur Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl, b) außerhalb von Wahlwerbung, aber in der zeitlichen Nähe zu Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen formuliert? Zu a) Im Rahmen der Wahlwerbung zur Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl Der NDR gewährt politischen Parteien und Vereinigungen, die sich an der Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder an einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg oder Niedersachsen beteiligen, angemessene Sendezeit gemäß § 15 Absatz 1 NDR-Staatsvertrag. Auf Antrag erhalten die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung im Rahmen der abgestuften Chancengleichheit bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos Wahlsendezeiten im Hörfunk und Fernsehen. Der in Artikel 3 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit Artikel 21 GG und § 5 Absatz 1 Satz 1 ParteienG verankerte Grundsatz auf Chancengleichheit der politischen Parteien gebietet jeder Partei möglichst gleiche Chancen im Wettbewerb, um Wählerstimmen durch grundsätzlich gleiche Werbemöglichkeiten im Wahlkampf einzuräumen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass allen Parteien gleiche Sendezeiten gewährleistet werden müssen. Vielmehr erfordert das Gebot der Gleichbehandlung nach Maßgabe der Bedeutung der Parteien abgestufte Sendezeiten. Aus § 5 Absatz 1 Satz 4 ParteienG folgt, dass die in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien mindestens die Hälfte der Anzahl der Werbespots erhalten, die die stärkste Partei erhält. Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem bestimmt, dass die kleinen Parteien einen Anspruch auf ein Viertel bis ein Fünftel des Umfangs haben, der der größten Partei gewährt wird, mindestens aber haben sie einen Anspruch auf zwei Werbespots (Bundesverfassungsgericht 7, 99, 108; 14, 121, 137). Die Verantwortung für den Inhalt der Wahlspots liegt bei den Parteien. Zu b) Redaktionell gestaltete Sendungen zur Wahl Redaktionell gestaltete Sendungen zur Wahl sind Bestandteil des normalen Hörfunk- und Fernsehprogramms, also Teil der Erfüllung des allgemeinen Programmauftrags zur Information und Berichterstattung. Damit werden redaktionell gestaltete Sendungen durch die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) veranstaltet, der die Gestaltung und Auswahl des Inhalts und die Durchführung und Ausstrahlung umfasst. Drucksache 6/5932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Der besonderen Rolle der Parteien in der Demokratie und ihren Bedürfnissen nach eigen bestimmter Artikulation gegenüber den Wählern (Wahlwerbung) ist legislatorisch durch die Grundsatzentscheidung, einfachgesetzlich in Wahlkampfzeiten einen Anspruch auf Selbstdarstellung in Wahlsendezeiten (Wahlspots der Parteien) festzulegen, Rechnung getragen. Dieser Zielsetzung können und dürfen die redaktionell gestalteten Sendungen zur Wahl nicht dienen. Die sich aus dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien für die redaktionelle Programmgestaltung ergebenden Bindungen sind prinzipiell schon über die objektiv rechtlichen Normierungen des Programmauftrages und der verbindlichen Programmgrundsätze erfasst. Redaktionelle Sendungen zu Wahlen müssen sich daher grundsätzlich, wie das übrige Programm, an den rundfunkgesetzlich normierten Programmgrundsätzen messen lassen, im Besonderen an dem auf das Gesamtprogramm bezogenen Ausgewogenheitsgebot. Unter Gesamtprogramm ist dabei die Gesamtheit aller wahlbezogenen Sendungen zu verstehen. 3. Welchen Handlungs- bzw. Regelungsbedarf sieht die Landesregierung im Allgemeinen über die vorhandenen Regelungen hinaus oder konkret, zum Beispiel in Bezug auf ein Abstandsgebot in der Nähe von Wahlen? Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung möglicherweise keinen Handlungs- bzw. zusätzlichen Regelungsbedarf? Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, da die oben genannten Vorschriften die Staatsferne gewährleisten.